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37 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vergabekriterien"


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Drucksache 318/20

... Das Bundesumweltministerium ist zudem Zeicheninhaber des Blauen Engel, dem Umweltzeichen der Bundesregierung seit 1978. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Wasch- und Reinigungsmittel (DE-UZ 202, DE-UZ 194) schließen Rezepturen mit Mikroplastik aus. Aktuell werden für den Blauen Engel Vergabekriterien für mikroplastikfreie Kunstrasenplätze erarbeitet. Mit einem Beschluss der Jury Umweltzeichen wird zum Jahresende 2020 gerechnet.

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Drucksache 318/20




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

3 Vorsorgeprinzip

3 Produktdesign

3 Herstellerverantwortung

Verbote auf europäischer Ebene

Nationale Verbote


 
 
 


Drucksache 333/16

... 3. Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission jährliche Arbeitsprogramme an. In diesen jährlichen Arbeitsprogrammen werden die zu verfolgenden Ziele, die erwarteten Ergebnisse der von den Begünstigten durchgeführten Maßnahmen, die Durchführungsmodalitäten und der für die Durchführung dieser Maßnahmen erforderliche Gesamtbetrag festgelegt. Sie enthalten ferner eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, die Mittelzuweisungen für jede Maßnahme und einen vorläufigen Zeitplan für die Durchführung. In Bezug auf die maßnahmenbezogenen Finanzhilfen werden in den jährlichen Arbeitsprogrammen die Prioritäten und die wesentlichen Vergabekriterien dargelegt. Der Höchstsatz der Kofinanzierung beträgt 60 % der zuschussfähigen Kosten.

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Drucksache 333/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften

- Konsultationen von Interessengruppen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Begünstigte

Artikel 4
Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Finanzbestimmungen

Artikel 7
Durchführung des Programms

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 9
Bewertung

Artikel 10
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 16. Der öffentliche Sektor kann mit seiner Markt- und Nachfragemacht einen bedeutenden Beitrag zur Etablierung von Transparenz und Mindeststandards entlang von Lieferketten leisten und damit zudem seiner Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit gerecht werden. Der Bundesrat hält es daher für sinnvoll, nach dem Vorbild der Vergabepraxis einiger Länder auch auf Ebene der EU Möglichkeiten zu schaffen, verstärkt faire und ökologische Standards als Vergabekriterien im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen.

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Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 544/12

... Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel

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Drucksache 544/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Anhörungen interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Statut der Europäischen politischen Parteien Europäischen politischen Stiftungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Eintragung

Artikel 4
Verfassung und interne Demokratie europäischer politischer Parteien

Artikel 5
Verfassung europäischer politischer Stiftungen

Artikel 6
Eintragung

Artikel 7
Überprüfung der Eintragung

Kapitel III
Rechtsstatus Europäischer politischer Parteien Europäischer politischer Stiftungen

Artikel 8
Rechtspersönlichkeit

Artikel 9
Rechtliche Anerkennung und Handlungsfähigkeit

Artikel 10
Anwendbares Recht

Artikel 11
Beendigung des europäischen Rechtsstatus und Auflösung

Kapitel IV
Finanzierung

Artikel 12
Finanzierungsbedingungen

Artikel 13
Antrag auf Finanzierung

Artikel 14
Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel

Artikel 15
Spenden und Beiträge

Artikel 16
Nichtdiskriminierende steuerliche Behandlung der Spenden und Spender

Artikel 17
Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament

Artikel 18
Finanzierungsverbot

Kapitel V
Kontrolle Transparenz

Artikel 19
Rechnungslegung und Berichtspflichten

Artikel 20
Ausführung und Kontrolle

Artikel 21
Technische Unterstützung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Anhörungen und Abhilfemaßnahmen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Transparenz

Artikel 25
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 26
Rechtsbehelf

Artikel 27
Bewertung

Artikel 28
Durchführungsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten und Geltung


 
 
 


Drucksache 184/11

... Im Rahmen der Weltraumprogramme der Union wäre es zweckmäßig, sowohl den europäischen Rechtsrahmen insbesondere in Bezug auf den Handel als auch die Finanzinstrumente zur Unterstützung von Forschung und Innovation besser zu nutzen sowie die geeignetste Art des Vergabeverfahrens und die anzuwendenden Vergabekriterien festzulegen, wenn die Europäische Union zur Finanzierung beiträgt. Auch die Möglichkeit, spezifische Bestimmungen im Rahmen von besonderen Rechtsakten festzulegen, könnte geprüft werden.

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Drucksache 184/11




1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen

2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union

2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS

2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES

2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES

2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“

2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES

2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik

2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen

2.4. Weltraumforschung

3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020

3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit

3.2. Förderung von Forschung und Innovation

3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation

4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik

5. Anpassung der Verwaltung

5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme

6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 114/1/11

... 4. Mit der angestrebten stärkeren Berücksichtigung innovativer Aspekte bei öffentlichen Auftragsvergaben würde der ursprüngliche Kerngedanke der wirtschaftlichen und sparsamen Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand noch weiter in den Hintergrund treten. Die zusätzliche Einführung von Vergabekriterien würde darüber hinaus die beabsichtigte Verschlankung und Vereinfachung der vergaberechtlichen Vorschriften erschweren.



Drucksache 542/11

... Die Kommission wird die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene innerhalb des derzeitigen Finanzrahmens fördern, indem sie ihr im Rahmen ihrer aktuellen Arbeitsprogramme Priorität einräumen und die finanzielle Unterstützung mit allen verfügbaren Mitteln steigern wird. Sie wird die Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die den Besitzstand der Union und nationale Rechtssysteme zum Gegenstand haben und auf bestimmte Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, vor allem durch die Vergabe von Finanzhilfen aktiv unterstützen24. Im Rahmen der Vergabekriterien wird der Fokus auf die Entwicklung praxisgerechter, großangelegter und langfristiger Projekte gelegt werden, die sich aktiver Lehrmethoden bedienen, nachhaltige Ergebnisse erzielen und ein großes Zielpublikum erreichen. Ferner werden die Kommissionsdienststellen Aus- und Fortbildungsmodule über den Besitzstand der Union, wie sie beispielsweise mit großem Erfolg über das EU-Umweltrecht entwickelt wurden, zur Verfügung stellen.

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Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 874/11 (Beschluss)

... 9. Auch wenn man wie die Kommission aus ordnungspolitischen Gründen für einen Regelungsrahmen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen plädiert, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Regelungsdichte des Richtlinienvorschlags weit über die derzeit bestehenden Regelungen für Baukonzessionen hinausgehen muss. Die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu technischen Spezifikationen, Auswahlkriterien, Vergabekriterien und Veröffentlichungserfordernissen führen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand. Sie sind mit Blick auf das von der Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel der Förderung von öffentlichprivaten Partnerschaften kontraproduktiv. Eine Regelung auf nationaler oder regionaler Ebene ist vor dem Hintergrund von Artikel 5 Absatz 3 EUV ausreichend.



Drucksache 874/11

... (29) Den öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen sollte es gestattet sein, sich in den technischen Spezifikationen und den Vergabekriterien auf einen bestimmten Produktionsprozess, eine bestimmte Art der Dienstleistungserbringung oder auf einen bestimmten Prozess in Bezug auf jede andere Phase des Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung zu beziehen, sofern ein Zusammenhang mit dem Konzessionsgegenstand besteht. Um soziale Gesichtspunkte bei der Konzessionsvergabe besser zu berücksichtigen, kann es den öffentlichen Beschaffern zudem gestattet werden, in die Vergabekriterien auch Merkmale der Arbeitsbedingungen aufzunehmen. Erteilen die öffentlichen Auftraggeber bzw. die Vergabestellen den Zuschlag jedoch dem wirtschaftlich günstigsten Angebot, dürfen sich diese Kriterien nur auf die Arbeitsbedingungen der direkt am Produktionsprozess bzw. an der Dienstleistungserbringung beteiligten Personen beziehen. Diese Merkmale dürfen nur den Gesundheitsschutz der am Produktionsprozess beteiligten Arbeitskräfte oder die Förderung der sozialen Integration von Angehörigen benachteiligter und gefährdeter Gruppen im Rahmen der Vertragsdurchführung betreffen, einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. In diesem Fall sollten Vergabekriterien, die diese Merkmale beinhalten, in jedem Fall auf Merkmale beschränkt bleiben, die unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in ihrer Arbeitsumgebung haben. Sie sollten gemäß der Richtlinie

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Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 874/1/11

... 9. Auch wenn man wie die Kommission aus ordnungspolitischen Gründen für einen Regelungsrahmen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen plädiert, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Regelungsdichte des Richtlinienvorschlags weit über die derzeit bestehenden Regelungen für Baukonzessionen hinausgehen muss. Die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zu technischen Spezifikationen, Auswahlkriterien, Vergabekriterien und Veröffentlichungserfordernissen führen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand. Sie sind mit Blick auf das von der Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag verfolgte Ziel der Förderung von öffentlichprivaten Partnerschaften kontraproduktiv. Eine Regelung auf nationaler oder regionaler Ebene ist vor dem Hintergrund von Artikel 5 Absatz 3 EUV ausreichend.



Drucksache 667/2/10

... 25. Der Europäische Solidaritätsfonds ist Ausdruck des Füreinander-Einstehens der Mitgliedstaaten. Er sollte erhalten bleiben und weiterhin bei außergewöhnlich schweren Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. Eine Änderung der Vergabekriterien ist nicht erforderlich, allerdings sollte geprüft werden, ob und wie die Einsatzmöglichkeiten des Europäischen Solidaritätsfonds bei grenzüberschreitenden Schadensfällen verbessert werden können. Die Verfahren sollten transparenter und konkreter gefasst und die Mittelbereitstellung beschleunigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/2/10




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

II.6. Maßnahmen im Außenbereich

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 667/10

... Ausdruck der Verantwortung der EU gegenüber ihren Bürgern ist auch der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, mit dem Europa zeigt, dass es auch in Krisen zusammensteht, und aus dem seit 2002 mehr als 2,1 Mrd. EUR in Mitgliedstaaten und Regionen geflossen sind, die von schweren Naturkatastrophen heimgesucht wurden. Bei der Arbeit mit diesem Fonds sind jedoch einige Schranken und Unzulänglichkeiten offenbar geworden. Zu erwähnen wären die Geschwindigkeit, mit der Mittel aus dem Fonds bereitgestellt werden können, die Transparenz der Vergabekriterien und seine Begrenzung auf Naturkatastrophen. Beispielsweise ist der Fonds keine ständige Einrichtung und kann nicht bei jeder Art von Katastrophe eingesetzt werden. Mittel aus dem EU-Haushalt könnten auch bei der Schließung von Systemlücken helfen, die Zivilschutzeinheiten der Mitgliedstaaten daran hindern, rasch dorthin verlegt zu werden, wo sie gebraucht werden, und zum Ausbau eines handlungsfähigen Zivilschutznetzes beitragen. Hier könnte eine EU-weite Zusammenarbeit für Menschen in Not innerhalb wie außerhalb der EU den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 667/10 (Beschluss)

... 25. Der Europäische Solidaritätsfonds ist Ausdruck des Füreinander-Einstehens der Mitgliedstaaten. Er sollte erhalten bleiben und weiterhin bei außergewöhnlich schweren Naturkatastrophen zum Einsatz kommen. Eine Änderung der Vergabekriterien ist nicht erforderlich, allerdings sollte geprüft werden, ob und wie die Einsatzmöglichkeiten des Europäischen Solidaritätsfonds bei grenzüberschreitenden Schadensfällen verbessert werden können. Die Verfahren sollten transparenter und konkreter gefasst und die Mittelbereitstellung beschleunigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10 (Beschluss)




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 155/10

... (4) Ein Institut, das Sponsor oder Originator ist, muss auf Forderungen, unabhängig davon, ob diese verbrieft werden sollen oder nicht, dieselben soliden und klar definierten Kreditvergabekriterien die den Anforderungen nach § 25a Absatz 1 genügen müssen, anwenden. Dabei muss derselbe Prozess für die Genehmigung und, soweit zutreffend, für die Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Krediten zur Anwendung kommen. Ein Institut muss dieselben Analysestandards auch auf Beteiligungen an und Übernahmen von Verbriefungstranchen, die von Dritten erworben wurden, anwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligungen an oder Übernahmen von Verbriefungstranchen im Handelsbuch oder Anlagebuch gehalten werden sollen.



Drucksache 518/10

... (4) Ein Institut, das Sponsor oder Originator ist, muss auf Forderungen, unabhängig davon, ob diese verbrieft werden sollen oder nicht, dieselben soliden und klar definierten Kreditvergabekriterien die den Anforderungen nach § 25a Absatz 1 genügen müssen, anwenden. Dabei muss derselbe Prozess für die Genehmigung und, soweit zutreffend, für die Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Krediten zur Anwendung kommen. Ein Institut muss dieselben Analysestandards auch auf Beteiligungen an und Übernahmen von Verbriefungstranchen, die von Dritten erworben wurden, anwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligungen an oder Übernahmen von Verbriefungstranchen im Handelsbuch oder Anlagebuch gehalten werden sollen.



Drucksache 155/09

... 2. Die Kommission fordert zur Einreichung von Vorschlägen auf, um die Maßnahmen zu ermitteln, auf die in Absatz 1 Bezug genommen wird, und bewertet die Übereinstimmung dieser Vorschläge mit den in Artikel 8 festgelegten Förderkriterien und den in Artikel 9 festgelegten Auswahl- und Vergabekriterien. Die Kommission unterrichtet die Empfänger über jede EEPR-Unterstützung, die gewährt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushalt

Kapitel II
Unterprogramme

Abschnitt 1
Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte

Artikel 4
Ziele

Artikel 5
Prioritäten

Artikel 6
Projektliste

Artikel 7
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

Artikel 8
Förderfähigkeit

Artikel 9
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 10
Finanzierungsbedingungen

Artikel 11
Instrumente

Artikel 12
Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht

Abschnitt 2
Offshore–Windenergieprojekte

Artikel 13
Gewährung der EEPR-Unterstützung

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 16
Finanzierungsbedingungen

Artikel 17
Instrumente

Abschnitt 3
Kohlenstoffabscheidung und –speicherung

Artikel 18
Gewährung von EEPR-Unterstützung

Artikel 19
Förderfähigkeit

Artikel 20
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 21
Finanzierungsbedingungen

Artikel 22
Instrumente

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 23
Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente

Artikel 24
Programmplanung und Durchführungsmodalitäten

Artikel 25
Reserve

Artikel 26
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Ausschüsse

Artikel 29
Bewertung

Artikel 30
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang
Förderfähige Projekte

A. Verbindungsleitungen

1. Gas-Verbindungsleitungen

2. Stromverbindungsleitungen

3. Projekte für kleine Inseln

B. Offshore-Windenergieprojekte

C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 745/08

... (6) Sponsor-Kreditinstitute und originierende Kreditinstitute wenden bei Forderungen, die verbrieft werden sollen, dieselben soliden, klar definierten Kreditvergabekriterien im Sinne von Anhang V Nummer 3 an wie bei Forderungen, die sie selbst im Nichthandelsbuch halten wollen. Zu diesem Zweck wenden die originierenden Kreditinstitute und die Sponsor-Kreditinstitute dieselben Verfahren für die Genehmigung und gegebenenfalls Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Krediten an. Die Kreditinstitute wenden dieselben Analysestandards auch auf Beteiligungen an und/oder Übernahmen von Verbriefungsemissionen an, die von Dritten erworben werden, und zwar unabhängig davon ob diese Beteiligungen und/oder Übernahmen in ihrem Handelsbuch oder außerhalb ihres Handelsbuchs gehalten werden sollen.



Drucksache 349/2/08

... als zulässig und entspricht auch den Vergabekriterien des Artikels 2 i.V.m. Erwägungsgrund 33 der Richtlinie



Drucksache 374/08

... 18. begrüßt, dass die Förderung nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und sicherer Energie, darunter auch alternativer und erneuerbarer Energieträger, zu den vorrangigen Zielen des Geschäftsplans der EIB hinzugekommen ist, und fordert die Ausarbeitung umweltverträglicher Kreditvergabekriterien nach Maßgabe der strategischen Ziele der Europäischen Union für die Verringerung der Treibhausgase;



Drucksache 681/07

... -Emissionen und Schadstoffemissionen zusätzlich zum Fahrzeugpreis als Vergabekriterien herangezogen werden. Die Berücksichtigung der über die Lebensdauer anfallenden Kosten bei der Beschaffungsentscheidung würde das Bewusstsein für die Betriebskosten schärfen. Dies würde den saubersten und energieeffizientesten Fahrzeugen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und gleichzeitig die Gesamtkosten minimieren. Der öffentliche Sektor könnte damit ein Beispiel für "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/07




Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu grüneren Städten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anhörungen


 
 
 


Drucksache 521/07 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat steht jedoch dem von der Kommission für 2008 angekündigten Leitfaden zur Einbeziehung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe kritisch gegenüber. Die Ausdehnung der Vergabekriterien auf weitere Bereiche könnte zu einer Benachteiligung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU führen.



Drucksache 521/1/07

... 7. Der Bundesrat steht jedoch dem von der Kommission für 2008 angekündigten Leitfaden zur Einbeziehung sozialer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe kritisch gegenüber. Die Ausdehnung der Vergabekriterien auf weitere Bereiche könnte zu einer Benachteiligung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU führen.



Drucksache 11/06

... Die in dieser Richtlinie vorgeschlagene Verpflichtung zur Anschaffung sauberer Fahrzeuge beschränkt sich zunächst auf Fahrzeuge eines Gesamtgewichts über 3,5 t, um eine reibungslose Einführung ökologischer Vergabekriterien in den Beschaffungsprozess zu ermöglichen und öffentliche Stellen und die Industrie auf eine mögliche Ausdehnung auf andere Fahrzeugkategorien zu einem späteren Zeitpunkt vorzubereiten. Die für diesen Legislativvorschlag durchgeführte Folgenabschätzung hat gezeigt, dass mit einer solchen gezielten Beschaffungsverpflichtung positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Nettonutzen und einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden können. Zu der betroffenen Fahrzeugkategorie gehören Busse und die meisten Nutzfahrzeuge, wie beispielsweise Müllwagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Förderung sauberer Fahrzeuge

Artikel 4
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Adressaten


 
 
 


Drucksache 354/05

... Damit Synergieeffekte erzielt werden, wird das Rahmenprogramm die Aktivitäten der im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz tätigen Agenturen ergänzen. Das Europäische Polizeiamt Europol wird bei der Kriminalprävention und bei der Aufdeckung von Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, sowie bei den strafrechtlichen Ermittlungen eine immer größere Rolle spielen. Seine finanziellen Ressourcen werden demnächst möglicherweise aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt. Im Rahmen des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ werden nationale und länderübergreifende Projekte durchzuführen sein, die sich nicht mit der Arbeit von Europol überschneiden, sondern sie verstärken und ergänzen, und zwar entsprechend den Jahresprogrammen, die die beiden Einzelprogramme des Rahmenprogramms vorsehen, und den allgemeinen Vergabekriterien, die auf einen europäischen Mehrwert abstellen. Die Kommission wird bei ihren Maßnahmen auf der Grundlage dieses Rahmenprogramms selbstverständlich die Zuständigkeiten von Europol beachten. Bei den in den Programmen vorgesehenen Schulungen wird hinsichtlich der Tätigkeit der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL), deren Finanzierung aus dem EU-Haushalt geplant ist, nach ähnlichen Prinzipien verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/05




Mitteilung

1. Einführung

2. DAS vorgeschlagene Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Grundfreiheiten“

2.1. Inhalt und Ziele des Programms

2.2. Europäischer Mehrwert

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Aufbauen auf den bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Verwaltungsbestimmungen

4. finanzielle Ressourcen

5. Fazit

Anhang zum
Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ 2007-2013 Komplementarität mit Einrichtungen und anderen Instrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz

Begründung

1. Hintergrund

2. Begründung der MASSNAHME

2.1. Problemstellung

2.2. Weiteres Vorgehen

2.3. Programmziele

3. Bewertung

4. Rechtsgrundlage und WAHL des Instruments

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.2.1. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Wahl des Instruments

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Fazit

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Aufstellung des Programms „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 6
Teilnahme am Programm

Artikel 7
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 8
Durchführung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

2. Begründung der MASSNAHME

4. Rechtsgrundlage und Instrumentarium

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Aktionsformen

4.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.4. Vereinfachung und Rationalisierung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Auflegung des Programms „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ für den Zeitraum 2007-2013 Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel 30, 31 und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c, auf Vorschlag der Kommission37, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments38, in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Ziele

Artikel 3
Themenschwerpunkte und spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Teilnahme am Programm

Artikel 6
Form der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 7
Durchführung

Artikel 8
Ausschuss

Artikel 9
Beratungsverfahren

Artikel 10
Komplementarität

Artikel 11
Haushaltsmittel

Artikel 12
Überwachung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 14
Bewertung

Artikel 15
Übergangsbestimmungen

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 285/1/05

... Derartige Vergabekriterien stellen für viele Verbraucherorganisationen schon bei der Antragstellung kaum zu überwindende Hindernisse dar und führen zu einem unverhältnismäßigen Koordinierungsaufwand, der im Projektverlauf zudem der unmittelbaren Verbraucherarbeit verloren geht. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen auf EU-Ebene eine Überprüfung und Überarbeitung der Anforderungen an die Vergabe der Mittel für Verbraucherorganisationen zu beantragen.



Drucksache 285/05 (Beschluss)

... Derartige Vergabekriterien stellen für viele Verbraucherorganisationen schon bei der Antragstellung kaum zu überwindende Hindernisse dar und führen zu einem unverhältnismäßigen Koordinierungsaufwand, der im Projektverlauf zudem der unmittelbaren Verbraucherarbeit verloren geht. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen auf EU-Ebene eine Überprüfung und Überarbeitung der Anforderungen an die Vergabe der Mittel für Verbraucherorganisationen zu beantragen.



Drucksache 261/18 PDF-Dokument



Drucksache 489/17 PDF-Dokument



Drucksache 584/14 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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