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125 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verhaftung"


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Drucksache 94/1/19

... Ob die Regelung des § 802l ZPO im Insolvenzverfahren Anwendung findet, ist umstritten. Einige Amtsgerichte und Stimmen in der Literatur haben sich über § 4 für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 802l ZPO dergestalt ausgesprochen, dass statt eines Gläubigers das Insolvenzgericht die Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die dort näher bezeichneten Einkünfte einzuholen (vgl. AG Köln, Beschl. v. 7.6.2018 - 75 in 197/17; AG München, Beschl. v. 12.02.2016 - 1503 in 339/15, NZI 2016, 541; AG Rosenheim, Beschl. v. 08.09.2016 - 605 in 468/15, ZInsO 2016, 1954; Beth, NZI 2016, 109 ff.; Siebert, NZI 2016, 541; Markovic, ZInsO 2016, 1974). Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Interessenslage vergleichbar sei. Kommen die Schuldner ihren Auskunftspflichten nach §§ 20, 97 nicht nach, so entspräche dieses der Nichtabgabe der Vermögensauskunft in § 802l Absatz 1 Satz 1 ZPO. Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich die Verhaftung des Schuldners unter Verweis auf die Vorschrift von § 802g ZPO zugelassen habe, müssten über § 4

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Drucksache 94/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 755 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b ZPO , Nummer 3 Buchstabe a § 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO , Buchstabe d § 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 802m Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, Satz 3, 4 ZPO , [ Artikel 2 Nummer 1 § 98 Absatz 2 InsO , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 74a Absatz 2 Satz 3 SGB X , Nummer 3 - neu - § 74a Absatz 3 - neu - SGB X ]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 94/19

... Ob die Regelung des § 802l der Zivilprozessordnung im Insolvenzverfahren Anwendung findet, ist umstritten. Einige Amtsgerichte und Stimmen in der Literatur haben sich über § 4 für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 802l der Zivilprozessordnung dergestalt ausgesprochen, dass statt eines Gläubigers das Insolvenzgericht die Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die dort näher bezeichneten Einkünfte einzuholen (vergleiche AG Köln, Beschl. v. 7.6.2018 -75 in 197/ 17; AG München, Beschl. v. 12.02.2016 - 1503 in 339/ 15, NZI 2016, 541; AG Rosenheim, Beschl. v. 08.09.2016 - 605 in 468/ 15, ZInsO 2016, 1954; Beth, NZI 2016, 109 ff.; Siebert, NZI 2016, 541; Markovic, ZInsO 2016, 1974). Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Interessenslage vergleichbar sei. Kommen die Schuldner ihren Auskunftspflichten nach §§ 20, 97 nicht nach, so entspräche dieses der Nichtabgabe der Vermögensauskunft in § 802l Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung. Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich die Verhaftung des Schuldners unter Verweis auf die Vorschrift von § 802g der Zivilprozessordnung zugelassen habe, müssten über § 4

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Drucksache 94/19




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 94/19 (Beschluss)

... Ob die Regelung des § 802l ZPO im Insolvenzverfahren Anwendung findet, ist umstritten. Einige Amtsgerichte und Stimmen in der Literatur haben sich über § 4 für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 802l ZPO dergestalt ausgesprochen, dass statt eines Gläubigers das Insolvenzgericht die Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die dort näher bezeichneten Einkünfte einzuholen (vgl. AG Köln, Beschl. v. 7.6.2018 - 75 in 197/ 17; AG München, Beschl. v. 12.02.2016 - 1503 in 339/ 15, NZI 2016, 541; AG Rosenheim, Beschl. v. 08.09.2016 - 605 in 468/ 15, ZInsO 2016, 1954; Beth, NZI 2016, 109 ff.; Siebert, NZI 2016, 541; Markovic, ZInsO 2016, 1974). Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Interessenslage vergleichbar sei. Kommen die Schuldner ihren Auskunftspflichten nach §§ 20, 97 nicht nach, so entspräche dieses der Nichtabgabe der Vermögensauskunft in § 802l Absatz 1 Satz 1 ZPO. Wenn der Gesetzgeber ausdrücklich die Verhaftung des Schuldners unter Verweis auf die Vorschrift von § 802g ZPO zugelassen habe, müssten über § 4

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Drucksache 94/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 444/18

... Anhand der durch polizeiliche Maßnahmen in Mitgliedstaat A erlangten Informationen stellen die zuständigen Behörden fest, dass falsche Dokumente für fiktive Personen ausgestellt wurden, und verhaften die verdächtige Person. Ihnen ist nicht bekannt, dass diese Dokumente für eine größere Terrorzelle und deren terroristische Straftaten bestimmt sind, und sie verfolgen die Person wegen Urkundenfälschung.

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Drucksache 444/18




Mitteilung

Jean -Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017

1. Einführung

2. Die Initiative der Kommission

3. Lücken bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

3.1. Unkoordinierte Ermittlungen bei terroristischen Straftaten

3.2. Kein zuverlässiger rechtzeitiger Austausch von Informationen über Terrorismusfälle zwischen nationalen Behörden und EU-Agenturen

3.3. Erhebung, Weitergabe und Nutzung sensibler Beweise

3.4. Bruch zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

3.5. Ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer Fall

4. Die EUStA kann die bestehenden Lücken füllen

Funktionsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft

4.1. Eine umfassende europäische Antwort durch Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten

4.2. Rechtzeitiger und ausreichender Informationsaustausch über terroristische Straftaten

4.3. Verknüpfung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsphase

4.4. Effizienz und Kohärenz der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

Hypothetischer künftiger Fall

5. Auswirkungen der Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf mehr als einen Mitgliedstaat betreffende Straftaten

5.1. Auswirkungen auf die EUStA

Sachliche Zuständigkeit

Sonstige Anpassungen der Verordnung EU Nr. 2017/1939

Haushalts - und Personalaspekte

5.2. Auswirkungen auf EU-Agenturen und nationale Behörden

6. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament und den Europäischen Rat

Anhang
Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung von Artikel 86 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf die Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 146/18

... (2) Das Institut darf nicht zulassen, dass die Räumlichkeiten des Büros für Personen, die der Verhaftung oder einem Gerichtsverfahren entgehen möchten oder gegen die von den zuständigen Behörden eine Auslieferungsanordnung oder ein Abschie-bungsbeschluss erlassen worden ist, eine Zuflucht vor der Justiz werden.

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Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 214/17

... "strafmildernd [zu] werten, dass der Angeklagte zur Begehung dieser Tat eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte. Sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin stammen aus einem anderen Kulturkreis mit auf dem Islam basierenden Wertvorstellungen und waren trotz ihres langen Aufenthalts in Deutschland dem traditionellen Rollenverständnis verhaftet, bei dem von der Ehefrau Unterordnung und Gehorsam erwartet wird" (BGH, StV 2002, 20).

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Drucksache 214/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 24/1/15

... Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sind die deutschen Behörden nicht nur bei einem Ausbruch, sondern auch bei jeder Flucht aus einer Lockerung gehindert, die verurteilte Person erneut in Haft zu nehmen. Dies ist gegenüber dem Urteilsstaat nicht zu rechtfertigen, wenn die deutschen Behörden um den Aufenthaltsort der verurteilten Person wissen oder die verurteilte Person nach eigenmächtiger Verlängerung eines Hafturlaubes in die Justizvollzugsanstalt zurückkehren will. Auch zum Schutz der Bevölkerung wäre dies nicht zu verantworten, insbesondere wenn ein höchst gefährlicher Sexualstraftäter oder Mörder geflohen ist. Bereits der durch die erforderliche Informationsübermittlung an den Urteilsstaat bedingte Zeitverzug bis zur Einleitung einer erneuten internationalen Fahndung und deren Umsetzung in Deutschland würde die Gefahr einer erneuten Straftat oder einer endgültigen Flucht verstärken. Darüber hinaus ist nicht gesichert, dass der Urteilsstaat nach Abgabe der Verantwortung zur Resozialisierung nach Deutschland die Fahndung zum Zwecke der erneuten Inhaftierung einleitet. Schließlich kann bei erfolgreicher Verhaftung des Flüchtenden im Inland eine erneute Prozedur der Vollstreckungsübernahme vom Urteilsstaat an Deutschland vermieden werden. Der Änderungsvorschlag dient damit auch der Verwaltungsvereinfachung, insbesondere wenn die verurteilte Person sowohl eine deutsche als auch eine Sanktion eines Mitgliedstaats zu verbüßen hat.

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Drucksache 24/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 24/15 (Beschluss)

... Verhaftung des Flüchtenden im Inland eine erneute Prozedur der Vollstreckungsübernahme vom Urteilsstaat an Deutschland vermieden werden. Der Änderungsvorschlag dient damit auch der Verwaltungsvereinfachung, insbesondere wenn die verurteilte Person sowohl eine deutsche als auch eine Sanktion eines Mitgliedstaats zu verbüßen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht Angabe zu § 84d und 84e IRG ,

§ 84d
Ablehnungsgründe.

§ 84e
Vorbereitendes Verfahren.

§ 90e
Ablehnungsgründe.

§ 90f
Vorbereitendes Verfahren.

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84b Absatz 2 Satz 1 IRG

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84g Absatz 4 Satz 2 IRG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 84k Absatz 2 Satz 2 IRG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 90c Absatz 2 Satz 1 IRG


 
 
 


Drucksache 43/15

... (6) Für die Verhaftung des Vollstreckungsschuldners auf Grund der Haftanordnung des Amtsgerichts ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Die Vorschriften der §§ 802g bis 802j der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. Die Vollstreckungsbehörde hat dem Gerichtsvollzieher den geschuldeten Betrag sowie den Schuldgrund mitzuteilen und ihn zu ermächtigen, den geschuldeten Betrag anzunehmen und über den Empfang Quittung zu erteilen. Über Rückstandsminderungen nach dem Antrag auf Vollzug des Haftbefehls ist der zuständige Gerichtsvollzieher unverzüglich zu informieren. Der Vollstreckungsschuldner kann die Verhaftung dadurch abwenden, dass er den geschuldeten Betrag in voller Höhe an den Gerichtsvollzieher zahlt oder nachweist, dass er den Betrag entrichtet hat oder dass ihm eine Zahlungsfrist bewilligt worden oder die Schuld erloschen ist. Die Verhaftung kann auch dadurch abgewendet werden, dass der Vollstreckungsschuldner dem Gerichtsvollzieher eine Entscheidung vorlegt, aus der sich die Unzulässigkeit der Maßnahme ergibt. Ist der verhaftete Vollstreckungsschuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft bereit (§ 802i ZPO), hat ihn der Gerichtsvollzieher grundsätzlich der Vollstreckungsbehörde zur Abnahme der Vermögensauskunft vorzuführen. Abweichend hiervon kann die Vermögensauskunft von dem Gerichtsvollzieher abgenommen werden, wenn sich der Sitz der Vollstreckungsbehörde nicht im Bezirk des für den Gerichtsvollzieher zuständigen Amtsgerichts befindet oder die Abnahme der Vermögensauskunft durch die Vollstreckungsbehörde nicht möglich ist. Gibt der Vollstreckungsschuldner nicht innerhalb einer sechsmonatigen Haftzeit die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher ab, kann der Vollstreckungsschuldner auch auf Antrag eines anderen Gläubigers innerhalb der folgenden zwei Jahre nur unter den Voraussetzungen des § 802d der Zivilprozessordnung erneut zur Abgabe einer Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden (§ 802j Absatz 3 ZPO). Entfallen die Voraussetzungen für den Vollzug des Haftbefehls nachträglich endgültig, ist das zuständige Amtsgericht um Aufhebung des Haftbefehls zu ersuchen.

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Drucksache 43/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung

Artikel 1

§ 284
der Abgabenordnung und der Abschnitt 52 sind entsprechend anzuwenden. Ferner kann der Arrestschuldner zur Leistung der eidesstattlichen Versicherung herangezogen werden, wenn ein Versuch, den Arrest in das bewegliche Vermögen des Arrestschuldners zu vollziehen oder nach Maßgabe des § 315 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung eine Urkunde, zum Beispiel einen Hypotheken- oder Grundschuldbrief gem. § 310 Absatz 1 Satz 1 oder § 321 Absatz 6 der Abgabenordnung, zu erlangen, erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften des § 315 Absatz 3, 4 der Abgabenordnung und des Abschnitts 53 Sätze 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

2 Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 183/14

... Es gibt keine Hinweise auf weitverbreitete und massive Menschenrechtsverletzungen. Es erscheint gewährleistet, dass in Bosnien und Herzegowina keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfindet. Fälle des Verschwindenlassens von Personen durch staatliche Stellen sind nicht bekannt, auch keine im Strafmaß unverhältnismäßigen Strafen. Über lang andauernde Haft ohne Anklage oder Urteil ist ebenfalls nichts bekannt, auch nicht über Verurteilungen wegen konstruierter oder untergeschobener Straftaten. Die Verfassung schreibt für alle Menschen das Recht auf Freiheit von Folter fest. Bosnien und Herzegowina ist an die Antifolterkonvention und an die Europäische Folterverhütungskonvention gebunden. 2001 hat Bosnien und Herzegowina vorbehaltlos die Zuständigkeit der Antifolterkommission nach Artikel 22 der VN-Antifolterkonvention anerkannt. Folter ist in Bosnien und Herzegowina kein Mittel staatlicher Ermittlungsmaßnahmen und ist strafbar. Trotzdem kommt es in Rahmen von polizeilichen Verhören, Verhaftungen oder innerhalb von Gefängnissen vereinzelt zu Misshandlungen, insbesondere gegen Angehörige von Minderheiten. Eine Asylantragstellung in Deutschland hat in Bosnien und Herzegowina keine staatlichen Repressionen zur Folge.

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Drucksache 183/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 372/13

... - unter Hinweis auf das vom Parlament Bangladeschs im Jahr 1973 angenommene Gesetz über ein Internationales Strafgericht, mit dem die Verhaftung, Strafverfolgung und Bestrafung von Personen sichergestellt werden soll, denen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere Verbrechen gemäß dem Völkerrecht zur Last gelegt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 200/13

... B. in der Erwägung, dass Sicherheits- und Polizeikräfte weiterhin mit unverhältnismäßiger Gewalt einschreiten, sodass Menschen verletzt werden oder sogar mit dem Leben bezahlen; in der Erwägung, dass sich die Berichte über Gesetzesüberschreitungen der bahrainischen Behörden - wie außergerichtliche Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, unfaire Gerichtsverfahren, Übergriffe auf die Medien, die Einschüchterung und Erniedrigung von Bürgern an Kontrollpunkten und eine massive Diskriminierung am Arbeitsplatz und an den Universitäten - häufen;



Drucksache 517/1/12

... ) an den Schuldner zustellt. Die Gebühr nach Nummer 100 wird ferner nicht erhoben, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls übergibt (§ 802g Absatz 2 Satz 2 ZPO)." '

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Drucksache 517/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

6. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

13. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 -neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

19. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

21. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

22. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

26. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

29. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 12420,12420a - neu - KV GNot KG

33. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

52. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

55. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

56. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

57. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

58. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

59. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

60. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

61. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

62. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

64. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG ,

Zu Artikel 3

67. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

68. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG , Nummer 3c - neu - Nummer 1223 KV GKG , Nummer 88a - neu - Nummer 5122 KV GKG , Nummer 88b - neu - Nummer 5124 KV GKG , Nummer 93a - neu - Nummer 7120 KV GKG , Nummer 93b - neu - Nummer 7122 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

72. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

74. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

75. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

76. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

79. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

80. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG In Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a ist in Anlage 1 Kostenverzeichnis Nummer 2000 wie folgt zu ändern:

81. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

82. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

3. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

84. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

86. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

88. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

89. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

90. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

Zu Artikel 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

93. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

94. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

100. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

102. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

103. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

104. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

105. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

106. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummer 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

107. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

108. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

109. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

110. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

111. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 ist wie folgt zu fassen:

112. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

113. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 816/12

... Solche inhaltlichen Regelungen bestehen nach derzeitiger Rechtslage nur in Teilbereichen: So muss gemäß § 114a Absatz 1 Satz 1 StPO dem nicht (hinreichend) der deutschen Sprache mächtigen Beschuldigten grundsätzlich eine (schriftliche) Übersetzung des Haftbefehls ausgehändigt werden. Gemäß § 114b StPO ist der verhaftete Beschuldigte über seine Rechte unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache zu belehren. Diese Regelungen gelten entsprechend auch für andere freiheitsentziehende Maßnahmen wie die einstweilige Unterbringung, die vorläufige Festnahme, die Hauptverhandlungshaft, die Freiheitsentziehung zur Feststellung der Identität und die Sicherungshaft (§ 126a Absatz 2, § 127 Absatz 4, § 127b Absatz 1 Satz 2, § 163c Absatz 1 Satz 3 und § 453c Absatz 2 StPO). Ferner sieht Nummer 181 Absatz 2 RiStBV vor, dass Ladungen, Haftbefehle, Strafbefehle, Anklageschriften und sonstige gerichtlichen Sachentscheidungen dem Ausländer, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, mit einer Übersetzung in eine ihm verständliche Sprache bekannt zu geben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 187

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu § 187

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

3 Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 502/12

... A. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, Korrespondent der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza und außerdem einer der führenden Aktivisten der polnischen Minderheit in Belarus und Vorsitzender des Rates der Union der Polen in Belarus, am 21. Juni 2012 in Hrodna (Belarus) verhaftet wurde;



Drucksache 214/12

... S. in der Erwägung, dass die nigerianischen Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivisten Osmond Ugwu und Raphael Elobuike im Anschluss an eine Arbeiterkundgebung am 24. Oktober 2011 verhaftet wurden und seitdem unter Anklage des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten im Bundesgefängnis Enugu im Südosten Nigerias inhaftiert sind; in der Erwägung, dass nach Angaben von Amnesty International und Human Rights Watch die diesen Fall untersuchende Staatsanwaltschaft über keinerlei Beweise verfügt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... ) an den Schuldner zustellt. Die Gebühr nach Nummer 100 wird ferner nicht erhoben, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls übergibt (§ 802g Absatz 2 Satz 2 ZPO)." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

3. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

5. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

7. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

9. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 - neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

16. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

19. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12420, 12420a - neu - KV GNot KG

29. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

52. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

55. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

56. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

57. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

58. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

59. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG Artikel 3a - neu - § 110 Absatz 2 Satz 2 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 ZPO

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

60. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG , Artikel 5 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

61. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 52 Absatz 2 GKG Buchstabe b § 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG

62. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

64. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

65. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG ,

66. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

67. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

72. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

73. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

74. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

75. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG

76. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

79. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

80. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG , Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Nummer 711 Anmerkung Absatz 2 Satz 3 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

81. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG , Absatz 2 Nummer 32 Nummern 430, 431 -neu-, 432 -neu-, 433 - neu - KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

82. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

83. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG , Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG , Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

84. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

86. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe a Nummer 711 KV GvKostG , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nummer 711 Anmerkung Absatz 4 Satz 2 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

88. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

89. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

90. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

91. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

92. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

93. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

94. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

100. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG , Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG , Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG , Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

102. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

103. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG

104. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

Zu § 58

105. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 280/11

... B. unter Hinweis darauf, dass die jeweiligen Regierungen mit einer Zunahme der gewaltsamen Repression, der Verhängung des Ausnahmezustandes und der Inkraftsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus reagiert haben, um gravierende Verbrechen - wie u.a. außergerichtliche Tötungen, Entführungen und Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen, Folter und unfaire Gerichtsverfahren - zu rechtfertigen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 90/11

... K. in der Erwägung, dass die iranische Regierung ihre Kampagne gegen Christen in der Islamischen Republik verstärkt hat, wobei allein im letzten Monat 100 Personen verhaftet und viele Menschen gezwungen wurden, ins Ausland zu fliehen, damit nicht Strafanzeige gegen sie erstattet wurde oder sie gar zum Tode verurteilt wurden,

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Drucksache 90/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die EU und die Arktis

Neue weltweite Transportrouten

Natürliche Ressourcen

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

3 Governance

Schlussfolgerungen

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 370/11

... 5. fordert die belarussischen Behörden auf, die Einreiseverbote der ukrainischen Staatsangehörigen Maryna Zapok, Maxym Kyzjuk und des russischen Staatsangehörigen Andrej Jurow, die als Vertreter des Internationalen Komitees zur Kontrolle der Menschenrechtslage in Belarus fungieren und denen die Einreise nach Belarus verweigert wurde, aufzuheben; weist darauf hin, dass diesen die Einreise nach Belarus verweigert wurde; fordert die Wiederherstellung der Einreiseerlaubnis für die russischen Menschenrechtsaktivisten Alik Mnazkanjan und Wiktorija Gromowa, die am 4. Mai 2011 im Zentrum für Menschenrechte „Wjasna“ verhaftet und kurze Zeit später aus Belarus ausgewiesen wurden, wobei gegen sie ein zweijähriges Einreiseverbot verhängt wurde; verurteilt in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen gegen Menschenrechtsaktivisten durch die belarussischen Behörden;

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Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 144/11

... (b) Verhaftung einer Person oder Beschlagnahme von Vermögenswerten: Kommen Grenzschutzbeamten eines Drittstaats Umstände zur Kenntnis, die die Verhaftung oder Ingewahrsamnahme einer Person oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten rechtfertigen,

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Drucksache 144/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen

Artikel 1
- Änderungen am Schengener Grenzkodex:

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 4
: Überschreiten der Außengrenzen

Artikel 5
: Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

Artikel 7
: Grenzübertrittskontrollen von Personen

Artikel 9
: Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung

Artikel 10
: Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

Artikel 11
: Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 12
: Grenzüberwachung

Artikel 13
: Einreiseverweigerung

Artikel 15
: Durchführung von Grenzkontrollen

Artikel 18
: Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

Artikel 19
: Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen

Artikel 21
: Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets

Artikel 32
: Änderung der Anhänge

Artikel 33
: Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 37
: Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten

Anhang III

Anhang IV

Anhang VI

Anhang VII

Anhang VIII

Artikel 2
- Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:

Vorschlag

Artikel 1
Änderung des Schengener Grenzkodexes

Artikel 32
Änderung der Anhänge

Artikel 33
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 237/11

... E. in der Erwägung, dass die grundlegenden Menschenrechte der Iraner - das Recht auf Leben, auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Inhaftierung und Folter sowie auf Schutz vor jeder Form der Diskriminierung - weiterhin ungestraft verletzt werden,

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Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 159/11

... 2. verurteilt entschieden die Gewaltakte und die unverhältnismäßige Gewaltanwendung gegen Demonstranten und bedauert zutiefst die hohe Zahl von Toten und Verletzten; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; fordert eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle, die zu Toten, Verletzten und Verhaftungen geführt haben, und verlangt, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

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Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 808/10

... i. V.m. § 885 ZPO) an den Schuldner zustellt. Die Gebühr nach Nummer 100 wird ferner nicht erhoben, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls übergibt (§ 909 Abs. 1 Satz 2 ZPO)."

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Drucksache 808/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe z

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 218/10

... 65. ist sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Iran und die Berichte über massiven Wahlbetrug während der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009, der die größte Protestbewegung in der dreißigjährigen Geschichte der Islamischen Republik ausgelöst hat, mit anhaltenden Demonstrationen und anhaltender gewaltsamer Unterdrückung durch die Sicherheitskräfte; ist nicht nur angesichts der Verhaftungen, Folterungen und Morde an politischen Gegnern tief besorgt, sondern auch darüber, dass die Verhandlungen über Irans Nuklearprogramm nach wie vor festgefahren sind, und fordert die iranische Regierung auf, ernsthafte Verhandlungen über die Atomfrage zu beginnen; bedauert, dass der für Januar 2010 geplante Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Iran von den iranischen Behörden abgesagt wurde, und drückt seine Solidarität mit denjenigen Menschen in Iran aus, die unter Lebensgefahr weiterhin öffentlich die Achtung der Menschenrechte und größere demokratische Freiheiten in Iran fordern; verurteilt Irans Bemühungen, die Informationsfreiheit durch die Störung ausländischen Rundfunks und des Internets aufzuheben; fordert den Rat und die Kommission auf, Sanktionen gegen einzelne Mitglieder der Regierung und der Sicherheitskräfte, die für die weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, in Betracht zu ziehen und Maßnahmen zur Unterstützung derjenigen Teilnehmer an der "

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Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 452/10

... C. in der Erwägung dass Floribert Chebeya Bahizires Wirken um die Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten in der Demokratischen Republik Kongo seit den 1990er Jahren, in dessen Rahmen er sich unter anderem mit der Korruption bei den Streitkräften, den Verbindungen zwischen Milizen und politischen Kräften aus dem Ausland, der Verteidigung der Verfassung, rechtswidrigen Verhaftungen, willkürlichen Festnahmen und der Verbesserung der Zustände in den Gefängnissen beschäftigt hat, ihm die Achtung und Bewunderung seiner Landsleute und der internationalen Gemeinschaft eingebracht hat,



Drucksache 808/10 (Beschluss)

... i. V.m. § 885 ZPO) an den Schuldner zustellt. Die Gebühr nach Nummer 100 wird ferner nicht erhoben, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner bei der Verhaftung eine beglaubigte Abschrift des Haftbefehls übergibt (§ 909 Absatz 1 Satz 2 ZPO)."

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Drucksache 808/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe y

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 733/10

... J. in der Erwägung, dass viele nichtstaatliche Organisationen im vergangenen Jahr eine zunehmende Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Oppositionsführern, Opfern und Zeugen in der Demokratischen Republik Kongo einschließlich Tötungen, rechtswidriger Verhaftungen, Verfolgungen, Drohanrufen und wiederholten Vorladens bei den Geheimdienststellen beobachtet haben,



Drucksache 430/10

... E. in der Erwägung, dass jede abweichende politische Meinungsäußerung systematisch brutal verfolgt wird (beispielsweise durch willkürliche Verhaftungen, ungerechte Prozesse, Gefängnisstrafen, Folter und Tötungen ohne Gerichtsurteil),



Drucksache 60/10

... 6. begrüßt die Verhaftung von Ignace Murwanashyaka, Anführer der FDLR und seines Stellvertreters, Straton Musoni, durch die deutschen Behörden als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Befassung mit der Straflosigkeit;



Drucksache 127/10

... F. in der Erwägung, dass Sicherheitskräfte ferner die systematische Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten wie der Baha’i (sämtliche sieben Mitglieder der früheren Führung dieser Minderheit wurden festgenommen und stehen nun vor Gericht), Sunniten und Christen (darunter acht Priester) verstärkt und zahlreiche, gegen die Zivilgesellschaft und politischen Aktivisten der Kurden, Aserbaidschaner, Belutschen und Araber gerichtete willkürliche Verhaftungen und Hinrichtungen vornahmen und dass insbesondere 21 Kurden derzeit auf ihre Hinrichtung warten,

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Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 138/10

... 6. verurteilt die willkürlichen Anschuldigungen, die hinter den Verhaftungen politischer Oppositioneller gegen das burmesische Regime oder von Dissidenten stehen, insbesondere die fortgesetzte Unterdrückung und Einschüchterung der buddhistischen Mönche; drängt die burmesischen Behörden darauf, auf weitere politisch motivierte Verhaftungen zu verzichten und alle Inhaftierten aus Gewissensgründen einschließlich der Mönche unverzüglich und bedingungslos und unter vollständiger Wiederherstellung ihrer politischen Rechte freizulassen;



Drucksache 512/10

... 12. bekundet seine Besorgnis angesichts der Berichte über die Verhaftung einiger Menschenrechtsaktivisten in Kirgisistan und fordert deren umgehende Freilassung; fordert die kirgisischen Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Menschenrechtsaktivisten ihrer Arbeit zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte wieder ungehindert nachkommen können;



Drucksache 918/09

... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Laos, insbesondere diejenige vom 15. November 2001 zu den willkürlichen Verhaftungen und der politischen Lage in Laos1 und diejenige vom 1. Dezember 2005 zur Menschenrechtslage in Kambodscha, Laos und Vietnam2,

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Drucksache 918/09




2 Vietnam

2 Laos

2 Vietnam

2 Laos

2 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 568/09

... § 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

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Drucksache 568/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 754
Vollstreckungsauftrag und vollstreckbare Ausfertigung

§ 755
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

Titel 1
Allgemeine Vorschriften § 802a Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

§ 802b
Gütliche Erledigung; Vollstreckungsaufschub bei Zahlungsvereinbarung

§ 802c
Vermögensauskunft des Schuldners

§ 802d
Erneute Vermögensauskunft

§ 802e
Zuständigkeit

§ 802f
Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

§ 802g
Erzwingungshaft

§ 802h
Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

§ 802i
Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners

§ 802j
Dauer der Haft; erneute Haft

§ 802k
Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

§ 802l
Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch

§ 829a
Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Titel 6
Schuldnerverzeichnis

§ 882b
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

§ 882c
Eintragungsanordnung

§ 882d
Vollziehung der Eintragungsanordnung

§ 882e
Löschung

§ 882f
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 882g
Erteilung von Abdrucken

§ 882h
Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

§ 284
Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners

Artikel 3
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 4
Änderung anderer Rechtsvorschriften

§ 68
Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr.

§ 74a
Übermittlung zur Durchsetzung öffentlichrechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren

Artikel 5
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 39

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 553/09

... 18. fordert alle Ratsvorsitze der Europäischen Union auf, im Rahmen aller Gipfeltreffen und Dialoge der Europäischen Union mit Drittländern, auch im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Russland und der Dialoge zwischen der Europäischen Union und China, anzusprechen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit dem IStGH ist, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eindringlich auf, ihre Zusammenarbeit mit dem IStGH zu verstärken und bilaterale Abkommen über die Vollstreckung von Urteilen sowie über den Schutz von Zeugen und Opfern zu schließen; erkennt des Weiteren das Abkommen über Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen der Europäischen Union und dem IStGH an und fordert auf dieser Grundlage die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof bei dessen laufenden Fallen in jeder erforderlichen Weise, einschließlich von Hilfe vor Ort, zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitwirkung von Belgien und Portugal im Mai 2008 an der Verhaftung von Jean-Pierre Bemba und seiner Überstellung an den IStGH;

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Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 587/09

... Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbefehls auszuhändigen; beherrscht er die deutsche Sprache nicht hinreichend, erhält er zudem eine Übersetzung in einer für ihn verständlichen Sprache. Ist die Aushändigung einer Abschrift und einer etwaigen Übersetzung nicht möglich, ist ihm unverzüglich in einer für ihn verständlichen Sprache mitzuteilen, welches die Gründe für die Verhaftung sind und welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben werden.

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Drucksache 587/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 114a

§ 114b

§ 114c

§ 114d

§ 114e

§ 116b

§ 119

§ 119a

Artikel 1a
Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung

§ 13
Übergangsregelung zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Artikel 2
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 72b
Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand

§ 89b
Ausnahme vom Jugendstrafvollzug

Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft

§ 89c
Vollstreckung der Untersuchungshaft

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Artikel 5
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 503/09

... 34. betont, dass die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) in Bezug auf die Verhaftung und Auslieferung der restlichen flüchtigen Angeklagten, die Übermittlung von Beweismaterial und die umfassende Zusammenarbeit vor und während der Strafprozesse eine wesentliche Anforderung im Rahmen des Beitrittsprozesses ist; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem IStGHJ, der OSZE und den Regierungen in der Region Initiativen zu fördern, die zum Ziel haben, die Kapazität und Effizienz der nationalen Justizbehörden zu stärken, die mit der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und anderen, weniger schweren Verbrechen befasst sind, und dafür zu sorgen, dass Gerichtsverfahren auf unabhängige und unparteiische Weise sowie im Einklang mit den Völkerrechtsstandards und -normen durchgeführt werden;



Drucksache 858/09

... H. in der Erwägung, dass in den darauffolgenden Wochen und Monaten zehntausende Menschen auf den Straßen protestierten und dabei rund 150 Menschen starben und über 1000 Demonstranten verhaftet wurden,



Drucksache 657/09

... 15. Die Rechtsprechung des EGMR hat klargestellt, dass sich Personen, die wegen einer Straftat vernommen werden, auf Artikel 6 EMRK berufen können, gleich, ob gegen sie Strafantrag gestellt wurde oder nicht. Hieraus folgt, dass dieses Recht auch für im Zusammenhang mit einer Straftat festgenommene oder festgehaltene Personen gilt. Das Recht gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die betreffende Person darüber informiert wird, dass sie verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben (z.B. bei ihrer Verhaftung oder der polizeilichen Ingewahrsamnahme).

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Drucksache 657/09




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Recht auf Übersetzung und Beiziehung eines Dolmetschers gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention

4. Die Bestimmungen im Einzelnen

Artikel 1
- Geltungsbereich

Artikel 2
– Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
– Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
– Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
– Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6
- Regressionsverbot

Artikel 7
– Umsetzung

Artikel 8
- Berichterstattung

Artikel 9
- Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Recht auf Verdolmetschung

Artikel 3
Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Qualität der Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 323/09

... K. in der Erwägung ferner, dass die beiden verbleibenden Angeklagten, Ratko Mladiæ und Goran Hadžiæ, vor Gericht gebracht werden müssen, und dass ihre Festnahme von der obligatorischen Zusammenarbeit der Staaten gemäß Artikel 29 des Statuts des Strafgerichtshofs, abhängen wird, die die Suche nach Flüchtigen und deren Verhaftung und Überstellung sowie die Herausgabe von Beweisen, die sich beispielsweise in inländischen Archiven befinden, einschließt, und in der Erwägung, dass die Verhaftung und Überstellung von flüchtigen Angeklagten sowie die Herausgabe von Beweisen nicht immer erfolgt ist,


 
 
 


Drucksache 377/08

... 32. nimmt zur Kenntnis, dass am 7. November 2007 eine groß angelegte Polizeiaktion in der Gegend der Ortschaft Brodec nördlich von Tetowo durchgeführt wurde, um einige mutmaßlich Kriminelle festzunehmen, bei der 6 Mitglieder der so genannten "Brodec-Gang” getötet und weitere 13 Personen aus der Ortschaft vom Innenministerium festgenommen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass dabei leichte und schwere Waffen in Brodec gefunden wurden, zu denen schwere Maschinengewehre und Antiflugzeugraketen gehörten; betont, dass die Operation nach Angaben der EU-Überwachungsmission und der OSZE professionell und wirkungsvoll durchgeführt wurde und dass es nicht zu Opfern bei Polizei und Bevölkerung kam; begrüßt die Tatsache, dass die Regierung öffentlich erklärt hat, dass sie die Moschee und andere beschädigte Infrastruktureinrichtungen wieder aufbauen wird; äußert seine Besorgnis über einige Berichte, dass Gefangene bei der Verhaftung misshandelt worden sein sollen fordert insofern den Ombudsman auf, die Ereignisse gründlich zu untersuchen, und betont, dass alle noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Polizeioperation in Brodec offen, transparent und rechtlich einwandfrei behandelt werden sollten;



Drucksache 87/08

... 10. vertritt die Auffassung, dass die bei den bisherigen Gesprächsrunden mit China behandelten Themen, wie die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, die Reform des Strafrechts, einschließlich der Abschaffung der Todesstrafe und des Systems der Umerziehung durch Arbeit, die Meinungsfreiheit, insbesondere im Internet, die Pressefreiheit, die Freiheit des Zugangs zu Informationen, die Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit, die Situation der Minderheiten in Tibet, die Freilassung der Personen, die nach den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz verhaftet wurden, die Arbeitnehmerrechte und andere Rechte im Rahmen des Dialogs weiter behandelt werden sollten und dass dabei besonders die Anwendung der in den vorangegangenen Dialogen ausgearbeiteten Seiten geeinigt haben, und die Seminare über Rechtsangelegenheiten zur Sprache gebracht werden sollten; fordert hierzu den Rat auf, eine Verlängerung der Dauer des Dialogs in Betracht zu ziehen und mehr Zeit für die Beratung der dabei angeschnittenen Themen vorzusehen; fordert ferner den Rat und die Kommission auf, der Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere hinsichtlich unabhängiger Gewerkschaften und Kinderarbeit, besondere Beachtung zu schenken;



Drucksache 394/08

... 32. fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, uneingeschränkt an den internationalen Strafrechtsmechanismen mitzuarbeiten, insbesondere dadurch, dass sie flüchtige Personen vor Gericht bringen; nimmt in diesem Zusammenhang mit Genugtuung die Mitarbeit der Demokratischen Republik Kongo bei der Überstellung von Germain Katanga an den IStGH, die Mitarbeit Serbiens bei der Verhaftung und Überstellung von Zdravko Tolimir an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und die Mitarbeit Serbiens und Montenegros bei der Verhaftung und Überstellung von Vlastimir Ðjordjevic an den ICTY zur Kenntnis; stellt jedoch besorgt fest, dass der Sudan immer noch nicht mit dem IStGH bei der Festnahme und Überstellung von Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman zusammenarbeitet; stellt beunruhigt fest, dass die IStGH-Haftbefehle für vier Mitglieder der Lord’s Resistance Army in Uganda noch nicht vollstreckt worden sind; nimmt außerdem mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Radovan Karadžic und Ratko Mladic noch auf freiem Fuß sind und nicht vor den ICTY gebracht wurden; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Behörden auf, eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY zu gewährleisten, die zur Verhaftung und Überstellung aller verbleibenden Angeklagten führen sollte, um die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu schaffen; ist weiterhin der Ansicht, dass das derzeit gegen den früheren Präsidenten Liberias, Charles Taylor, vom Sondergerichtshof für Sierra Leone in Den Haag angestrengte Verfahren eine bedeutende Entwicklung hin zur Beendigung der Straffreiheit darstellt

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Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 196/08

... 55. bedauert, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. Dezember 2007 eine Reihe von OSZE-Standards nicht erfüllten; hebt hervor, dass laut OSZE die Wahlen insgesamt eine verpasste Gelegenheit und einen Rückschritt im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2005 darstellten und hinter den Erwartungen der Allgemeinheit hinsichtlich einer weiteren Konsolidierung des Wahlprozesses zurückblieben; äußert sich vor allem besorgt über den Mechanismus der doppelten Wahlhürde, der der stärksten Oppositionspartei den Einzug ins neue Parlament verwehrte und so der Partei von Präsident Bakijew eine überwältigende Mehrheit bescherte; fordert die kirgisischen Behörden in dieser Hinsicht auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vollständigen politischen Pluralismus wieder herzustellen; bedauert das scharfe Vorgehen der Polizei gegen und die Verhaftung von NRO- und Menschenrechtsaktivisten, die friedlich gegen die Mängel des Wahlverfahrens protestierten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/08




2 Kasachstan

2 Kirgisistan

2 Tadschikistan

2 Turkmenistan

2 Usbekistan

2 Umwelt

2 Energie


 
 
 


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