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"Verhaltenskodexes"


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0744/05B
0202/05B
0766/05
0429/05
0900/05B
0264/05
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0183/05
0883/05
0934/05
0202/1/05
0508/05
0955/1/04
0525/04
0622/04
1009/04
0870/04
0693/04
0049/03
0155/03B
0715/03
0715/03B
Drucksache 805/11

... (k) die Annahme eines Verhaltenskodexes bei Interessenkonflikten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Auftrag und Ziele

Artikel 7a
Grundsätze für die Evaluierung und Überwachung der KIC

Artikel 7b
Dauer, Verlängerung und Ende einer KIC

Artikel 15
Programmplanung und Berichterstattung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 22a
Auflösung des EIT

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Satzung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts

Abschnitt 1
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Abschnitt 2
Aufgaben des Verwaltungsrats

Abschnitt 3
Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Abschnitt 4
Der Direktor/Die Direktorin

Abschnitt 5
Personal des EIT


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... - Übernahme grundlegender Bestimmungen des Verhaltenskodexes in die Richtlinie:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Berücksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 100/10

... Absatz 1: Präzisierung der Rückführungspolitik der EU, Finanzbestimmungen und Einfügung der Möglichkeit, dass ein Mitgliedstaat die Agentur um die Koordinierung einer Rückführungsaktion ersuchen kann Absätze 2-3: Verpflichtung der Agentur zur Annahme eines Verhaltenskodexes, der bei der Durchführung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen gilt und in den auch die Themen Überwachung von Abschiebungen und Achtung der Grundrechte Eingang finden Absatz 4: Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Agentur über ihre geplanten Rückführungsaktionen und den Umfang der von der Agentur geforderten Unterstützung zu informieren. Verpflichtung der Agentur zur Erstellung eines fortlaufenden Einsatzplans nach den Vorgaben des Verwaltungsrats.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

Vereinigtes Königreich und Irland

5 Dänemark

Island und Norwegen

5 Schweiz

5 Liechtenstein

Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Artikel 1
– Errichtung der Agentur

Artikel 1a
– Begriffsbestimmungen

Artikel 2
– Wesentliche Aufgaben

Artikel 3
– Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
– Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)

Artikel 3b
– Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)

Artikel 4
– Risikoanalyse

Artikel 5
– Ausbildung

Artikel 6
– Forschung

Artikel 7
– Technische Ausrüstung

Artikel 8
– Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert

Artikel 8e
– Einsatzplan

Artikel 8h
– Kosten

Artikel 9
– Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
– Informationsaustausch

Artikel 11a
– Datenschutz (neu)

Artikel 11b
– Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)

Artikel 13
– Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
– Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
– Sitzabkommen (neu)

Artikel 17
– Personal

Artikel 20
– Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 21
– Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 25
– Aufgaben und Befugnisse des Direktors

Vorschlag

Artikel 1
Geänderter Text

Artikel 3
Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen

Artikel 3a
Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte

Artikel 3b
Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 3c
Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams

Artikel 4
Risikoanalyse

Artikel 6
Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit

Artikel 7
Technische Ausrüstung

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Rückführung

Artikel 11
Systeme für den Informationsaustausch

Artikel 11a
Datenschutz

Artikel 11b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache

Artikel 13
Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen

Artikel 14
Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten

Artikel 15a
Sitzabkommen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 219/10

... 29. betont ferner, dass die Fähigkeiten für die Überwachung auf See in der Region gestärkt werden müssen, vor allem durch Ausbildung und Vernetzung der Küstenwachen der Länder der Region, und ist der Auffassung, dass sich die EU an diesen Anstrengungen beteiligen sollte, indem sie den Verhaltenskodex von Dschibuti sowie den Plan zu seiner Umsetzung unterstützt, den die IMO entwickelt hat, wie von den Staaten der Region vereinbart (einschließlich der Schaffung des Zentrums zum Austausch von Informationen im Jemen sowie des Zentrums zur Ausbildung der Besatzungen in Dschibuti);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/10




Europäische Sicherheitsstrategie: ein ganzheitlicher Ansatz

Vertrag von Lissabon und Strukturen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Militärische Operationen und zivile Missionen

Somalia – Horn von Afrika

Afghanistan und Pakistan

2 Balkan

2 Kaukasus

Naher und Mittlerer Osten

Afrikanische Länder südlich der Sahara

2 Haiti

Auswertung der gewonnenen Erfahrungen

2 Übungspolitik

Durchgehende Berücksichtigung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Menschenrechte

Nichtverbreitung und Abrüstung

Entwicklung der Fähigkeiten

Finanzierung der GSVP

2 Partnerschaften

2 EU–NATO

EU -Vereinte Nationen

EU–Afrikanische Union

EU – Vereinigte Staaten von Amerika

Beteiligung von Drittstaaten an der ESVP

Rechte des Parlaments


 
 
 


Drucksache 140/09

... – in Kenntnis der von der Europäischen Union auf der oben erwähnten Konferenz von Paris eingegangenen Verpflichtungen für einen wirksamen Einsatz der Hilfe in Afghanistan sowie des 2007 angenommenen EU-Verhaltenskodexes für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/09




Verteilung der Hilfe der Europäischen Union

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Bilanz der Verwendung der EU-Mittel

2 Empfehlungen

Koordinierung und Sichtbarkeit der internationalen Hilfe

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Kontrolle der EU-Mittel

Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der afghanischen Verwaltung


 
 
 


Drucksache 107/09

... 12. setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein durch Unterstützung der Ausbildung von Armee und Polizei in Fragen der Menschenrechte (einschließlich Kampagnen für Menschen- und Bürgerrechte für die betroffenen Teile der Bevölkerung), durch Beratung bei der Weiterbildung in Fragen der internationalen Standards für Polizei und Militärpolizei, die Einführung eines Verhaltenskodexes für Sicherheitspersonal zur Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Armee, die Einsetzung von Menschenrechtsbeauftragten und Menschenrechtskommissionen sowie eine Ausbildung in Menschenrechtsfragen für Kreisbehörden und Beamte;



Drucksache 339/09

... So hat ihr geschlossenes Auftreten die Vereinbarung neuer Ziele auf internationaler Ebene maßgeblich vorangebracht, u. a. die Annahme der Agenda von Accra durch das Hochrangige Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2008. Außerdem hat sie mit Initiativen zur Verringerung der Fragmentierung der Entwicklungszusammenarbeit auf EU-Ebene wie dem EU-Verhaltenskodex für die Arbeitsteilung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit weltweit geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/09




I. Einleitung

II. Hintergrund: Schwächen und Stärken

III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen

III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen

1 Einhaltung der ODA-Zusagen.

2 Mobilisierung neuer Ressourcen.

III.2. Antizyklisches Handeln

3 Neuausrichtung der Prioritäten.

4 Beschleunigung der Auszahlung.

5 Vorgezogene Finanzierung.

6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.

7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.

III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität

8 Bilaterale Maßnahmen:

9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.

10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.

11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.

III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft

III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen

12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.

13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.

III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung

III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur

14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.

16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.

III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft

17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.

18 Investitionen in Agrarkorridore.

III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren

19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.

20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.

21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.

22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.

III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen

23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.

24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.

25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.

IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität

26 Stärkung des politischen Dialogs.

27 Verbesserung der Steuerpolitik.

28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.

V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion

V.1. Eine offene Wirtschaft

V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen

VI. Schlussfolgerung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.