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"Verhaltenskodizes"
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Der vorliegende Vorschlag soll gewerblichen Nutzern und Nutzern mit eigener Website, die in der Union Handel treiben, ein verbessertes Geschäftsumfeld bieten. Gleichzeitig ist es den betreffenden Anbietern von Online-Diensten nach wie vor grundsätzlich freigestellt, allgemeine Strategien für die Bereitstellung ihrer Dienste festzulegen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, innerhalb eines prinzipiengestützten Rechtsrahmens für die Ausgestaltung ihrer freiwilligen Verpflichtungen branchenspezifische Verhaltenskodizes heranzuziehen. Der Vorschlag soll somit eine angemessene Lösung für die erläuterte Problematik bieten, wobei die Innovationsfähigkeit der Anbieter von Online-Diensten gewahrt wird. Darüber hinaus führt die Entscheidung für eine Verordnung dazu, dass unionsweit einheitliche Vorschriften gelten, wodurch die Befolgungskosten sinken und sich vor allem für grenzüberschreitende Geschäfte die Rechtssicherheit erhöht, sodass Anbieter leichter expandieren können, was allen Akteuren im Bereich der online vermittelten Dienste zugute kommt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 7. Der Bundesrat begrüßt auch die Absicht, bei der Einbeziehung des Privatsektors in die Bekämpfung von Desinformationen vorrangig auf Selbstverpflichtungen zu setzen. Ausgehandelte Verhaltenskodizes schaffen einen angemessenen Ausgleich von hoheitlichen Interessen, den technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Betreiber von Online-Plattformen und den Anforderungen der Informations- und Meinungsfreiheit.
Drucksache 630/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 7. Der Bundesrat begrüßt auch die Absicht, bei der Einbeziehung des Privatsektors in die Bekämpfung von Desinformationen vorrangig auf Selbstverpflichtungen zu setzen. Ausgehandelte Verhaltenskodizes schaffen einen angemessenen Ausgleich von hoheitlichen Interessen, den technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Betreiber von Online-Plattformen und den Anforderungen der Informations- und Meinungsfreiheit.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Die Kommission wird sich unverzüglich mit allen Betroffenen gemeinsam um einen Mechanismus zur Nachverfolgung der Geldflüsse auf Selbstregulierungsbasis bemühen und strebt eine Einigung bis Frühjahr 2016 an. Verhaltenskodizes auf EU-Ebene könnten von rechtlichen Maßnahmen flankiert werden, wenn dies erforderlich ist, um ihnen volle Wirksamkeit zu verschaffen.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... Aufgrund der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste18 sind die Mitgliedstaaten bereits jetzt verpflichtet dafür zu sorgen, dass audiovisuelle Mediendienste wie TV-Sendungen und Videoon-Demand-Angebote keinen Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder der Nationalität enthalten. Da Hassreden auf Videoplattformen zunehmend Anlass zur Besorgnis geben, zielt die Kommission mit ihrem Vorschlag zur Überprüfung der Richtlinie19 darauf ab sicherzustellen, dass Videoplattformen verpflichtet sind, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Aufrufen zu Gewalt und Hass zu ergreifen. Entsprechende Maßnahmen sind zum Beispiel Meldung und Kennzeichnung von Inhalten ("Flagging"). Der Vorschlag sieht vor, dass die von der Branche ausgearbeiteten Verhaltenskodizes der Kommission vorgelegt werden, dass die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste um eine Stellungnahme zu diesen Kodizes ersucht werden kann und dass die nationalen audiovisuellen Regulierungsstellen befugt sind, sie durchzusetzen. Darüber hinaus wird die Kommission regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Selbstregulierung bewerten, um diese - wo nötig - zu unterstützen, u.a. durch die Schaffung eines geeigneten Rahmens, der für Rechtssicherheit sorgt, wo dies erforderlich ist. Als Teil ihrer Bemühungen, die Branche zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes zu bewegen, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Aktualisierung der EU-Regelungen im audiovisuellen Bereich zu unterstützen, wird die Kommission auch eine neue Allianz für den besseren Schutz von Kindern im Internet20 verhandeln.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 360/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Sozial- und berufsrechtliche Regelungen tragen dem Unwert von korruptivem Verhalten im Gesundheitswesen nicht ausreichend Rechnung. Die darin vorgesehenen Sanktionen bleiben mit ihrem Unwerturteil hinter strafrechtlichen Verurteilungen zurück und vermögen nicht in gleicher Weise wie eine Kriminalstrafe die sozialethische Verwerflichkeit von Korruption zu erfassen und zu kompensieren (Braun, MedR 2013, S. 277, 280 ff.). Dies gilt erst recht für die Sanktionierung von Verstößen gegen Verhaltenskodizes der betroffenen Branchen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
§ 299b Bestechung im Gesundheitswesen
§ 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
§ 301 Strafantrag
§ 302 Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Erfüllungsaufwand für Bund und Länder
bb Erfüllungsaufwand für die Kranken- und Pflegekassen
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 299a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 299b
Zu § 300
Zu § 301
Zu § 302
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3206: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
5 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a. Zur Zuordnung des Aufwands der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
b. Zum Aufwand im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a. Erfüllungsaufwand für den GKV-Spitzenverband
b. Erfüllungsaufwand für die Staatsanwaltschaften und Gerichte der Länder
2.2. Weitere Kosten
2.3. Abschließende Stellungnahme des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (NKR-Nr. 3206)
Drucksache 325/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gegen unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2014) 472 final
... Freiwillige Verhaltenskodizes sind ein wichtiger Eckpfeiler bei der Schaffung einer Atmosphäre, in der Unternehmen faire und nachhaltige Geschäftsbeziehungen miteinander pflegen. Sie können wirkungsvoll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Denkweise, Verhandlungsansätze und Schlichtungsmechanismen anpassen, sodass unlautere Handelspraktiken eingedämmt oder idealerweise beseitigt werden. Darüber hinaus können freiwillige Kodizes Streitbeilegungsverfahren zwischen zwei Parteien in einer vertikalen Geschäftsbeziehung vorsehen, die häufig zur Vermeidung langwieriger rechtlicher Schritte beitragen können. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Supply Chain Initiative ein außerordentlich wichtiger Schritt hin zur Beseitigung unlauterer Handelspraktiken. Wenn im Rahmen der Initiative nationale Plattformen eingerichtet werden, können ihre positiven Auswirkungen weiter verstärkt werden.
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken
4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU
4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken
4.2. Durchsetzung
4.3. Die Supply Chain Initiative
5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken
5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative
5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren
5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Einige Mitgliedstaaten haben den zivilrechtlich garantierten Schutz ausgeweitet, um die zunehmende Zahl von Fällen unlauterer Handelspraktiken mit abzudecken. 29 Dabei gelangten unterschiedliche nationale Instrumente zur Anwendung. Während in einigen Mitgliedstaaten die bevorzugte Option darin bestand, spezifische Rechtsvorschriften zu erlassen30, haben andere Mitgliedstaaten Verhaltenskodizes eingeführt bzw. gefördert oder beabsichtigen, dies zu tun31.
Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken
2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken
2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken
2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken
3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene
Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken
Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken
Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene
4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene
4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene
5. Arten unlauterer Handelspraktiken
5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen
5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags
5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen
5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos
5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen
5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung
5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen
5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken
6. Allgemeine Bemerkungen
7. Nächste Schritte
Drucksache 498/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... 10. gegebenenfalls bestehende einschlägige Verhaltenskodizes gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 13 Verbraucher
§ 126b Textform
Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1 Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312 Anwendungsbereich
§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
§ 312c Fernabsatzverträge
§ 312d Informationspflichten
§ 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
§ 312f Abschriften und Bestätigungen
§ 312g Widerrufsrecht
§ 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Kapitel 4 Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312k Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
§ 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
§ 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
§ 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
§ 360 Zusammenhängende Verträge
§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 443 Garantie.
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften
§ 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.
§ 510 Ratenlieferungsverträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
Artikel 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
§ 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Artikel 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Weitere Informationspflichten
Artikel 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 1 Konkurrierende Informationspflichten
Artikel 3 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 14 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular
Muster -Widerrufsformular
Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
3 Widerrufsinformation
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen
4 Gestaltungshinweise:
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Wie in der Europäischen Verbraucheragenda und dem Aktionsplan zum elektronischen Handel festgelegt, wird die Kommission mit Intermediären und Händlern zusammenarbeiten, um Verhaltenskodizes, Leitlinien für bewährte Praktiken und/oder bei Bedarf andere Tools für den Preisvergleich zu entwickeln.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 60/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel - COM(2013) 36 final
... 5. Der Bundesrat begrüßt die Initiative zur Entwicklung von Leitlinien für bewährte Praktiken und Verhaltenskodizes für den Handel. Im Zuge der Förderung von nachhaltigen und umweltfreundlichen Produkten, einer verbesserten und transparenten Verbraucherinformation sowie zur Sensibilisierung und Unterstützung der Unternehmen bittet der Bundesrat, bestehende Auskunftspflichten des Handels gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie zu besonders Besorgnis erregenden Stoffen in Produkten nach der REACH-Verordnung, in den Leitlinien zu berücksichtigen.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Verantwortungsvolle Werbung ist unverzichtbar, um den Bürgern bewusst zu machen, dass: 1) Altersbeschränkungen gelten, 2) Glücksspiele schädlich sein können, wenn sie nicht verantwortungsbewusst betrieben werden und 3) sie finanzielle, soziale oder gesundheitliche Risiken bergen können. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten verfügen über speziell für Glücksspieldienstleistungen geltende Werbevorschriften. Einige Mitgliedstaaten haben eigens für die Glücksspielwerbung Verhaltenskodizes festgelegt. Ferner haben die Glücksspiel- und die Werbeindustrie Selbstregulierungsmaßnahmen getroffen. Alle Bürger in der EU müssen ausreichend über die ihnen offenstehenden Wahlmöglichkeiten und die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren informiert werden.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... 23 ermittelt; mit der Überarbeitung sollen u.a. bestehende Verfahren vereinfacht und deren Ablauf reibungsloser gestaltet werden, und da diese Richtlinie Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist, sind diesbezüglich positive Auswirkungen zu erwarten. In der Mehrzahl der Fälle entstehen Probleme aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, die als Regelungsgrundlage für das eigentliche Genehmigungsverfahren dienen. Das kann die Entstehung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Verbreitung von umweltverträglichen Technologien behindern. Wenn auch außer Frage steht, dass diese Rechtsvorschriften oft in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen (z.B. Eigentumsfragen), so ist der Kommission dennoch daran gelegen, einen Informationsaustausch und die Förderung bewährter Verfahren anzuregen, beispielsweise durch die freiwillige Anwendung von Verhaltenskodizes, mit denen Aspekte wie die Verfahrensdauer und die Verfahrensschritte abgedeckt werden, oder durch die Einrichtung eines Schiedsverfahrens zwischen Verwaltungsbehörden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Der Austausch bewährter Verfahren kann zur Verringerung der Nachfrage nach allen Formen des Menschenhandels, einschließlich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, beitragen. Er sollte auf bereits erfolgten Sensibilisierungskampagnen aufbauen, die sich an Verbraucher und Nutzer von Dienstleistungen richten und Themen wie soziale Verantwortung von Unternehmen, Verhaltenskodizes25, Unternehmen und Menschenrechte sowie Initiativen aufgreifen, die darauf abzielen, den Menschenhandel aus der Versorgungskette von Unternehmen abzukoppeln.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 242/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder - COM(2012) 196 final
... - die Branche bei der Aufstellung von Verhaltenskodizes für unangebrachte Online-Werbung unterstützen und deren Anwendung auf nationaler Ebene überwachen.
1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?
1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten
1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme
1.2.1. Marktfragmentierung
1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten
1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte
1.2.4. Mangelnde Kenntnisse
2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder
2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche
2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder
2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder
2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung
2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen
2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend
2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer
2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder
2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen
2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten
2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen
2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben
2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials
2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... 5. im Dialog mit den Beteiligten Verhaltenskodizes, vorbildliche Praktiken und Leitlinien erarbeiten, damit die Verbraucher auf transparente, verlässliche Informationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Preise, Qualität und Haltbarkeit von Produkten und Dienstleistungen zu vergleichen (2013-2014);
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 730/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz von Unternehmen vor irreführenden Vermarktungspraktiken und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung - Überarbeitung der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung - COM(2012) 702 final
... - Die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung40 und die bestehenden Systeme der freiwilligen Kontrolle gemäß Artikel 6 der Richtlinie scheinen einen recht stabilen Rechtsrahmen für einen beträchtlichen Teil der Werbung zwischen Unternehmen abzugeben. In mehreren Mitgliedstaaten haben Unternehmen Verhaltenskodizes zur freiwilligen Selbstkontrolle und Standards für Werbung eingeführt, die zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für einen lauteren Wettbewerb beitragen, indem gute Unternehmenspraktiken definiert und alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung angeboten werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten
2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr
2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten
3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme
3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken
3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen
3.2.1. Hintergrund
3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems
3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen
3.3. Allgemeines Echo der Konsultation
4. Bewertung der Kommission
4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen
4.2. Vergleichende Werbung
5. weitere Schritte
5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme
5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags
5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken
5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... Die Kommission wird mit Unternehmern und Intermediären zusammenarbeiten, um Verhaltenskodizes, bewährte Vorgehensweisen oder Leitlinien für Preis-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsvergleiche zu entwickeln.
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
Drucksache 746/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU COM(2012) 698 final
... 72. Beispielsweise Förderung bewährter Praktiken, Partnerschaftsabkommen, Verhaltenskodizes, Normen für den elektronischen Datentransfer, Gütesiegel, Adressendatenbanken, Entwicklung eines europäischen Zustellaufklebers.
Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR
1. Einleitung
2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau
2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung
2.2 Der europäische Zustellungsmarkt
2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes
3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure
3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher
3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden
3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber
4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens
5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt
5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort
5.1.1 Erhöhung der Transparenz
5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher
5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen
5.2.1 Kostendämpfung
5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife
5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette
5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz
5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern
5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen
6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts
7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:
Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... Unternehmen beteiligen sich häufig an Selbst- und Koregulierungsprozessen, beispielsweise an branchenweiten Verhaltenskodizes, in denen für den jeweiligen Wirtschaftszweig relevante gesellschaftliche Fragen geregelt werden. Derartige Prozesse können, wenn sie entsprechend konzipiert sind, die Unterstützung durch die Stakeholder sichern und ein effizientes Mittel zur Gewährleistung von verantwortlichem unternehmerischem Handeln darstellen. Selbst- und Koregulierung werden von der EU als Bestandteil der Agenda für bessere Rechtsetzung anerkannt19.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...
1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?
2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen
3.1. Eine neue Definition
3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR
3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI
3.6. CSR und der soziale Dialog
4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014
4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten
4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren
4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen
4.4.1. Verbrauch
4.4.2. Öffentliches Auftragswesen
4.4.3. Investitionen
4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern
4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren
4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben
4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen
4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren
4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23
4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
5. Fazit
Drucksache 772/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.
... (g) auf welche Regelungen sich die AS-Stelle bei der Streitbeilegung stützen kann (z.B. Rechtsvorschriften, Billigkeitserwägungen, Verhaltenskodizes);
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung
2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Hauptelemente des Vorschlags
3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben
3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit
3.1.3. Qualität von AS-Stellen
3.1.4. Überwachung
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze
Artikel 5 Zugang zur alternativen Streitbeilegung
Artikel 6 Fachwissen und Unparteilichkeit
Artikel 7 Transparenz
Artikel 8 Effektivität
Artikel 9 Fairness
Kapitel III Information Kooperation
Artikel 10 Information der Verbraucher durch Unternehmer
Artikel 11 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 12 Allgemeine Informationen
Artikel 13 Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten
Artikel 14 Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden
Kapitel IV überwachung von AS-Stellen
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind
Artikel 17 Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Sanktionen
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 21 Mitteilungen
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Bericht
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 12. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine Bewertung der Umsetzung der nationalen Verhaltenskodizes vorzunehmen, die für die Medien und die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gelten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Effektivität der nationalen Selbstregulierungsstellen zu bewerten;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... (4) Maßnahmenbezogene Finanzhilfen für unionsweit tätige Einrichtungen können Einrichtungen, die alle nachstehenden Kriterien erfüllen, zur Ausarbeitung von Verhaltenskodizes, bewährten Verfahren und Leitlinien für den Vergleich von Preis, Produktqualität und Nachhaltigkeit gewährt werden:
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... über die Selbstregulierung, die die Erstellung von Verhaltenskodizes vorsehen32, selten angewandt und werden von den privaten Gruppen als unzureichend gewertet.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... – Selbstverpflichtung der institutionellen Kapitalanleger auf Verhaltenskodizes ("
Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... (13) Kinderpornographie ist die bildliche Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern und als solche eine bestimmte Art von Inhalt, der nicht als freie Meinungsäußerung gelten kann. Zur Bekämpfung der Kinderpornografie muss die Verbreitung von Kindermissbrauchsmaterial eingeschränkt werden, indem Straftätern das Laden derartiger Inhalte auf das öffentlich zugängliche Internet erschwert wird. Die Inhalte müssen an der Quelle entfernt werden, und diejenigen Personen, die sich der Herstellung, der Verbreitung oder des Herunterladens von Kindermissbrauchsinhalten schuldig gemacht haben, müssen festgenommen werden. Die EU sollte insbesondere durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen dazu beitragen, dass die zuständigen Stellen der Drittstaaten Webseiten mit Kinderpornografie, die von Servern in ihrem Hoheitsgebiet verbreitet werden, leichter entfernen können. Da sich die Entfernung von Kinderpornografieinhalten an der Quelle trotz derartiger Bemühungen aber als schwierig erweist, wenn sich das Originalmaterial nicht in der EU befindet, sollten Verfahren eingeführt werden, um den Zugang vom Hoheitsgebiet der Union zu Internetseiten, die Kinderpornografie enthalten oder verbreiten, zu sperren. Für diesen Zweck eignen sich verschiedene Verfahren: beispielsweise kann die Anordnung einer Sperre durch die zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erleichtert werden oder die Internetanbieter können angeregt oder dabei unterstützt werden, auf freiwilliger Basis Verhaltenskodizes und Leitlinien für die Sperrung des Zugangs zu derartigen Internetseiten zu entwickeln. Um insbesondere sicherzustellen, dass mit Blick auf die Entfernung von Kindermissbrauchsinhalten und die Sperrung des Zugangs zu derartigen Inhalten möglichst vollständige nationale Listen von Webseiten mit Kinderpornografiematerial erstellt werden, und um Doppelarbeit zu vermeiden, sollten die zuständigen öffentlichen Stellen zusammenarbeiten oder ihre Zusammenarbeit verstärken. Derartige Maßnahmen müssen die Rechte der Endnutzer berücksichtigen, den bestehenden Rechts- und Justizverfahren Rechnung tragen und im Einklang mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte und der Europäischen Charta der Grundrechte stehen. Im Rahmen des Programms zur sicheren Internetnutzung wurde ein Netzwerk von Hotlines eingerichtet, deren Ziel es ist, Informationen zu sammeln und Berichte über die wichtigsten Arten von illegalen Online-Inhalten zu erstellen und auszutauschen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
– Materielles Strafrecht im Allgemeinen
– Neue Straftaten mittels Informationstechnologie
– Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren
– Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten
– Opferschutz
– Prävention von Straftaten
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Artikel 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
Artikel 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger
Artikel 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 11 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 12 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 13 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 14 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 15 Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs
Artikel 16 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 17 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen
Artikel 18 Unterstützung und Betreuung von Opfern
Artikel 19 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 20 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 21 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 22 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Berichterstattung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... Die 'lockeren' Instrumente der EU wie Empfehlungen, Mitteilungen, Leitlinien oder Verhaltenskodizes können die Praktiken der Mitgliedstaaten längerfristig beeinflussen. Allerdings dürften sie die derzeitigen Mängel kaum beheben können. Da derlei Instrumente nicht rechtsverbindlich sind, wären die Mitgliedstaaten nur zu ihrer freiwilligen Einhaltung angehalten. Die Mängel in der derzeit fragmentierten Landschaft der Sicherungssysteme für Versicherungen in der EU sind aber zu frappierend, als dass man die allmähliche Annäherung der nationalen Ansätze abwarten könnte. Deshalb ist es erforderlich, eine rechtsverbindliche legislative Maßnahme anzunehmen.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene reichen nicht immer aus. „Weiche“ Instrumente wie eine vergleichende Analyse, die Koordinierung der Strategien, der Austausch bewährter Verfahren, Benchmarks, Durchführungsleitfäden, Aktionsrahmen, Verhaltenskodizes und Empfehlungen können bei der Ausarbeitung eines Konsens und der Schaffung der richtigen Anreize für Maßnahmen auf Ebene des Mitgliedstaats oder des Unternehmens sehr hilfreich sein. Daher sollten weitere Initiativen verfolgt werden, um einen verbesserten Rechtsrahmen zu unterstützen, einen langfristigen strategischen Ansatz dazu zu konsolidieren, wie die nationalen Behörden und Sozialpartner die Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene besser durchführen können, und das Konzept und die Indikatoren von qualitativ hochwertiger Arbeit zu überarbeiten.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 95/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zur Medienkompetenz in der digitalen Welt (2008/2129(INI))
... 4. fordert die für die Regelung der audiovisuellen und elektronischen Kommunikation zuständigen Behörden auf, zur Verbesserung der Medienkompetenz auf den verschiedenen Ebenen zusammenzuarbeiten; sieht die besondere Notwendigkeit, auf nationaler Ebene Verhaltenskodizes und gemeinsame Regulierungsinitiativen zu entwickeln; betont die Notwendigkeit, alle Parteien an der Förderung einer systematischen Erforschung und regelmäßigen Analyse der verschiedenen Aspekte und Dimensionen der Medienkompetenz zu beteiligen;
Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... 3. die Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können und die Sprachen, in der diese vorliegen, und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 4 Erforderliche Preisangaben
§ 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... 1. fordert die Behörden und alle Beteiligten auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Arbeitnehmer besser für ihre Rechte im Rahmen der einzelnen Instrumente (Arbeitsrecht, Tarifverträge, Verhaltenskodizes), die ihr Beschäftigungsverhältnis und die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, für die sie arbeiten, sowie die Vertragsbeziehungen in Unterauftragsketten regeln, zu sensibilisieren;
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... Die Kommission wird 2009 Verhaltenskodizes für globale und vertikale Fonds, die Nutzung der Systeme der Empfängerländer und die Bereitstellung technischer Hilfe vorschlagen. Durch die Umsetzung des Verhaltenskodexes über Arbeitsteilung wird die Kommission auch ein EU- Konzept für eine länderübergreifende Arbeitsteilung unterstützen. Die EIB sollte ebenfalls ihre Zusammenarbeit mit den Finanzierungspartnern, Gebereinrichtungen und der Kommission stärken, u. a. durch die delegierte Zusammenarbeit und die Einbringung von EU-Mitteln in einen Finanzierungsmix.
I. Einleitung
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
1 Einhaltung der ODA-Zusagen.
2 Mobilisierung neuer Ressourcen.
III.2. Antizyklisches Handeln
3 Neuausrichtung der Prioritäten.
4 Beschleunigung der Auszahlung.
5 Vorgezogene Finanzierung.
6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
8 Bilaterale Maßnahmen:
9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
18 Investitionen in Agrarkorridore.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.
25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
26 Stärkung des politischen Dialogs.
27 Verbesserung der Steuerpolitik.
28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
VI. Schlussfolgerung
Drucksache 141/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2008/2039(INI))
... 22. weist darauf hin, dass der Dialog zwischen den Sozialpartnern mit dem Ziel gefördert werden muss, den Grundsatz der Gleichbehandlung durch Überwachung der betrieblichen Praxis, durch Tarifverträge, Verhaltenskodizes, Forschungsarbeiten bzw. durch einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren voranzubringen;
Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... 40. fordert die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Unterstützung des fairen Handels und von Kennzeichnungsinitiativen auf, wodurch die Unternehmen davon abgehalten werden, Kinder als Arbeitskräfte zu beschäftigen; empfiehlt, dass die Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes in Bezug auf grundlegende Arbeitnehmerrechte besser kontrolliert und für die europäischen Verbraucher transparent gemacht werden sollte; vertritt die Auffassung, dass bei öffentlichen Aufträgen die Einhaltung der internationalen Normen in Bezug auf Kinderarbeit zur Bedingung gemacht werden sollte;
Drucksache 911/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Wirtschafts- und Handelspartnerschaft Europa-Mittelmeer im Vorfeld der achten Euromed-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009
... 22. nimmt mit Besorgnis die Schlussfolgerungen der Nachhaltigkeitsprüfung zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, den im Zuge der Nachhaltigkeitsprüfung ausgesprochenen Empfehlungen betreffend die sozialen und ökologischen Auswirkungen des Liberalisierungsprozesses systematisch zu folgen, um Dimensionen des sozialen Zusammenhalts und der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen; betont ferner, dass diese Auswirkungen von einem Sektor zum anderen und von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können; unterstreicht, dass es zur Erzielung von wirklichem sozialem Fortschritt wichtig ist, im Rahmen der Wirtschafts- und Handelspartnerschaft menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Verhaltenskodizes zu fördern, die mit multinationalen Unternehmen ausgehandelt werden und in die das Ziel der Bereitstellung menschenwürdiger Beschäftigungsverhältnisse einbezogen wird;
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... a) Die Einwände gegen fehlende verbindliche Vorschriften wurden berücksichtigt, indem die Vorschrift eingeführt wurde, ein nationales Referenzzentrum einzurichten. Darüber hinaus sieht der Vorschlag für die Hersteller von Betäubungsgeräten die Verpflichtung vor, Anweisungen zum Gebrauch ihrer Geräte bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten Verhaltenskodizes erarbeiten.
Begründung
Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
Artikel 3 Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten
Artikel 4 Tötungsverfahren
Artikel 5 Betäubung
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Einfuhr aus Drittländern
Kapitel III Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 11 Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 12 Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung
Artikel 13 Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung
Artikel 14 Tierschutzbeauftragte(r)
Kapitel IV Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 15 Bestandsräumung
Artikel 16 Nottötung
Kapitel V Zuständige Behörde
Artikel 17 Referenzzentren
Artikel 18 Sachkundenachweis
Kapitel VI Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 19 Nichteinhaltung
Artikel 20 Sanktionen
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Ausschussverfahren
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
Kapitel I – Verfahren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Kapitel II – Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Zerkleinerung
2. Genickbruch
3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle
4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung
4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.
4.2 Füchse
4.3 Chinchillas
5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad
Tabelle
6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %
7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel
8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
Anhang II Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
1. Alle Arten von Stallungen
2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas
7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren
2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden
3. Entblutung von Tieren
Anhang IV Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... N. in der Erwägung, dass durch zahlreiche verschiedene Hedge Fonds und Private Equity Initiativen und von Organisationen, wie etwa der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, dem Internationale Währungsfonds, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie von Einrichtungen der Industrie, auch solchen für Hedge Fonds und Private Equity, Grundsätze und Verhaltenskodizes erstellt wurden, die als Modelle für EU-Rechtsvorschriften dienen und sie ergänzen könnten, und dass Unternehmen und Wirtschaftsverbände dazu ermutigt werden sollten, sich – zusätzlich zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften – zur Einhaltung dieser Kodizes nach dem Grundsatz "
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... 5. Unter der Leitung des Beratenden Ausschusses für die Holzwirtschaftspolitik wird eine Gesprächsrunde mit der Industrie, Holzimporteuren, Vertreibern forstbasierter Produkte und anderen wichtigen Akteuren ins Leben gerufen werden, die im Einklang mit dem Aktionsplan FLEGT weitere Maßnahmen für den privaten Sektor erarbeiten soll, wie etwa Verhaltenskodizes, die den Handel mit und die Verwendung von illegal geschlagenen Hölzern und Holzprodukten ausschließen.
1. Einleitung
2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU
3.1 Übergeordnete Ziele
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
Drucksache 47/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt KOM (2007) 836 endg.; Ratsdok. 5279/08
... Viele Beiträge fordern die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Rechteinhabern und Verbrauchern bei Themen wie DRM-Systemen, Online-Inhalten und Online-Filmen zu fördern (auch durch Chartas oder Verhaltenskodizes).
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Kreative Online-Inhalte
1.2. Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
1.3. Zweck dieser Mitteilung
2. Herausforderungen und Vorschläge
2.1. Verfügbarkeit kreativer Inhalte
2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte
2.3. Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte DRM-Systeme
2.4. Legale Angebote und Piraterie
3. Fazit
Anhang Kreative Online-Inhalte – Politische und rechtliche Fragen für die Konsultation Verwaltung digitaler Rechte
Gebietsübergreifende Lizenzierung
Legale Angebote und Piraterie
Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Ziele des Vorschlags
Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
Anhörung von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
4 Vereinfachung
Europäischer Wirtschaftsraum
Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel 1 – Einleitende Bestimmungen
Kapitel 2 – Allgemeine Vorschriften
Kapitel 3 – Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten
Kapitel 4 – Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Kapitel 6 – Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Sicherheit und Inverkehrbringen
Artikel 5 Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen
Artikel 6 Verbot
Kapitel 3 Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln
Artikel 7 Merkmale von Futtermittelarten
Artikel 8 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 9 Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
Artikel 10 Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke
Kapitel 4 Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Zuständigkeit
Artikel 13 Behauptungen
Artikel 14 Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben
Artikel 15 Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 16 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 17 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel
Artikel 18 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
Artikel 19 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter
Artikel 20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel
Artikel 21 Ausnahmen
Artikel 22 Freiwillige Kennzeichnung
Artikel 23 Verpackung
Artikel 24 Änderung der Verpackung
Kapitel 5 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 25 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 26 Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 27 Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Artikel 31 Aufhebung
Artikel 32 Sanktionen
Artikel 33 Übergangsmaßnahmen
Artikel 34 Inkrafttreten
Anhang I Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4
Anhang II Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4
Anhang III Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5
Anhang IV Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1
Anhang V Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VI Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VII Entsprechungstabelle
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... Händler und Geschäftsleute in einem bestimmten Sektor können auf eigene Initiative Referenznormen oder Verhaltenskodizes aufstellen. Dies bezeichnet man als Selbstregulierung. Die Verwaltungskosten für die Durchsetzung in der Öffentlichkeit sind niedrig, etwaige Streitigkeiten können von den Betreffenden selbst beispielsweise durch Schlichtung gelöst werden. Dagegen ziehen Normen, für deren Durchsetzung Behörden zuständig sind, Inspektions- und Kontrollkosten nach sich, zu denen gegebenenfalls noch Gerichtskosten hinzukommen.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 104. begrüßt, dass in den Vereinten Nationen die Arbeit zur Erreichung eines einheitlichen Verhaltensstandards für alle Kategorien des an friedenssichernden Missionen beteiligten Personals begonnen hat; stellt fest, dass im Aktionsplan der Task Force die Erfordernis dargelegt ist, dass sechs Grundprinzipien in allen Verhaltenskodizes des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses (Inter-Agency Standing Committee) enthalten sein müssen, einschließlich eines Prinzips, durch das sexuelle Handlungen mit Personen unter achtzehn Jahren verboten sind, ungeachtet des lokal geltenden Volljährigkeitsalters oder Schutzalters; begrüßt, dass dieser Verhaltenskodex nun für das gesamte friedenssichernde und humanitäre Personal der Vereinten Nationen gilt; begrüßt die Schaffung von Personal Conduct Units innerhalb der VN-Missionen in Burundi, Cote d’Ivoire, der Demokratischen Republik Kongo und Haiti, um Beschuldigungen zu untersuchen und Opfern zu helfen; erwartet die uneingeschränkte Anwendung des Verhaltenskodex in allen VN-Vertretungen und auch gegebenenfalls die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gegen das Personal, das erwiesenermaßen Kinder vergewaltigt oder sexuell ausgenutzt hat:
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... Option 2 ist nicht legislativer Art und basiert auf der Finanzierung von Sensibilisierungskampagnen durch die Gemeinschaft und auf Selbstregulierung. Für sich allein hätte diese Option keine positiven Auswirkungen, denn das Hauptproblem der Rechtszersplitterung bliebe bestehen, es sei denn, die Verhaltenskodizes würden auf den strengsten gemeinsamen Standards basieren und für die gesamte Gemeinschaft gelten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Vollständige Harmonisierung
Kapitel II Information der Verbraucher
Artikel 5 Allgemeine Informationspflichten
Artikel 6 Verletzung der Informationspflicht
Artikel 7 Spezielle Informationspflichten von Vermittlern
Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 10 Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Artikel 11 Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen
Artikel 12 Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Artikel 13 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
Artikel 14 Ausübung des Widerrufsrechts
Artikel 15 Wirkungen des Widerrufs
Artikel 16 Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall
Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
Artikel 18 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
Artikel 19 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Artikel 20 Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge
Artikel 21 Geltungsbereich
Artikel 22 Lieferung
Artikel 23 Risikoübergang
Artikel 24 Vertragsmäßigkeit
Artikel 25 Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten
Artikel 26 Abhilfe bei Vertragswidrigkeit
Artikel 27 Kosten und Schadensersatz
Artikel 28 Fristen und Beweislast
Artikel 29 Gewerbliche Garantien
Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
Artikel 30 Geltungsbereich
Artikel 31 Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln
Artikel 32 Allgemeine Grundsätze
Artikel 33 Beweislast
Artikel 34 Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Artikel 35 Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Artikel 36 Auslegung von Vertragsklauseln
Artikel 37 Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 38 Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 39 Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln
Kapitel VI Allgemeine Vorschriften
Artikel 40 Ausschuss
Artikel 41 Rechtsdurchsetzung
Artikel 42 Sanktionen
Artikel 43 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 44 Information
Artikel 45 Unbestellte Produkte
Artikel 46 Umsetzung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 48 Überprüfung
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Adressaten
Anhang I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen
B. Muster-Widerrufsformular
Anhang II Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Anhang III Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Anhang IV Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)
Anhang V Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... Artikel 10 der Richtlinie enthält eine Regelung zur freiwilligen Selbstkontrolle der Wirtschaft durch Verhaltenskodizes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 3 Verbot unlauteren Wettbewerbs
§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.
§ 5a Irreführung durch Unterlassen
Anhang (zu § 3 Abs. 3)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Grundzüge der Richtlinie
1. Anwendungsbereich
2. Wesentlicher Inhalt
III. Grundzüge des geltenden Rechts
IV. Umsetzungsbedarf
1. Artikel 1 Zweck der Richtlinie
2. Artikel 2 Definitionen
3. Artikel 3 Anwendungsbereich
4. Artikel 4 Binnenmarkt
5. Artikel 5 Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
6. Artikel 6 Irreführende Handlungen
7. Artikel 7 Irreführende Unterlassungen
8. Artikel 8 und 9 Aggressive Geschäftspraktiken; Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung
9. Artikel 10 Verhaltenskodizes
10. Artikel 11 bis 13 Durchsetzung; Gerichte und Verwaltungsbehörden:
11. Artikel 14 bis 16 Änderung anderer Richtlinien
12. Artikel 17 Information
13. Artikel 18 Änderung
14. Artikel 19 Umsetzung
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Gesetzesfolgenabschätzung
VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IX. Bürokratiekosten
X. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu § 5a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu § 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Anhang Nr. 1
Zu Anhang Nr. 2
Zu Anhang Nr. 3
Zu Anhang Nr. 4
Zu Anhang Nr. 5
Zu Anhang Nr. 6
Zu Anhang Nr. 7
Zu Anhang Nr. 8
Zu Anhang Nr. 9
Zu Anhang Nr. 10
Zu Anhang Nr. 11
Zu Anhang Nr. 12
Zu Anhang Nr. 13
Zu Anhang Nr. 14
Zu Anhang Nr. 15
Zu Anhang Nr. 16
Zu Anhang Nr. 17
Zu Anhang Nr. 18
Zu Anhang Nr. 19
Zu Anhang Nr. 20
Zu Anhang Nr. 21
Zu Anhang Nr. 22
Zu Anhang Nr. 23
Zu Nummer 24
Zu Anhang Nr. 25
Zu Anhang Nr. 26
Zu Anhang Nr. 27
Zu Anhang Nr. 28
Zu Anhang Nr. 29
Zu Anhang Nr. 30
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 201: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Drucksache 996/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa KOM (2008) 725 endg.; Ratsdok. 17479/08
... In den letzten zehn Jahren wurden Verhaltenskodizes für Einstellungen nach ethischen Grundsätzen entwickelt, die für eine Eindämmung der negativen Auswirkungen der Migrationsflüsse auf gefährdete Gesundheitssysteme in Entwicklungsländern sorgen sollen. Im Vereinigten Königreich gibt es einen Code of Practice for International recruitment20;
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit
1. Einleitung
Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa
2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs
3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene
4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme
4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte
Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060
4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit
4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung
4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU
4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens
4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung
5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen
6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen
7. Kohäsionspolitik
8. Anhörung
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Von entscheidender Bedeutung ist, dass Patente nur dann erteilt werden, wenn auch tatsächlich ein erfinderischer Beitrag geleistet wird. Die Gewährung von Patentrechten geringer Qualität hat negative Auswirkungen und erhöht die wirtschaftliche und rechtliche Unsicherheit. Um die künftige Arbeitsbelastung bewältigen zu können, verfolgt das EPA eine Strategie der Anhebung der Anforderungen. Die Patentämter in Europa sollten zusammenarbeiten beispielsweise durch wechselseitige Nutzung der Arbeiten, die auf die Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der Rechte und auf die Verhinderung einer Patenterteilung für Erfindungen abzielen, die nicht patentierbar sind, wie Software und Geschäftsideen. Auch müssen die Prüfer durch ständige berufliche Fortbildung über die neuesten Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auf dem Laufenden gehalten werden. Im Übrigen gehört es auch zu den Aufgaben der Patentämter, Anträge abzulehnen was auch bei der Bewertung der Leistung der Ämter angemessen zu berücksichtigen ist. Außerdem fällt den verschiedenen Interessengruppen eine wichtige Rolle zu wenn es darum geht, zu verhindern, dass bei den Patentämtern zu viele Anmeldungen eingehen bei denen gar keine erfinderische Tätigkeit gegeben ist. Initiativen wie Patent-Peer-Review-Systeme oder freiwillige Verhaltenskodizes, die auf eine Erhöhung der für Patentanträge geltenden Standards abzielen, sind ermutigende Ansätze zur Verbesserung der Patentqualität vor dem Hintergrund einer wachsenden Nachfrage.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 806/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union (2007/2253(INI))
... 5. verweist darauf, dass die Entwicklung des Mediensystems zunehmend durch Gewinnstreben motiviert ist und daher gesellschaftliche, politische oder ökonomische Prozesse bzw. in den Verhaltenskodizes der Journalisten verankerte Werte nicht in gebührendem Maße gewahrt werden; ist deshalb der Ansicht, dass das Wettbewerbsrecht mit dem Medienrecht verzahnt werden muss, um Zugang, Wettbewerb und Qualität zu gewährleisten und Interessenkonflikte zwischen der Eigentumskonzentration im Medienbereich und der politischen Macht, die dem freien Wettbewerb, gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle und dem Pluralismus schaden, zu vermeiden;
Drucksache 963/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... 2. Bei der Festlegung der Qualitätsstandards ist den international anerkannten Konzepten und Verhaltenskodizes zur Erleichterung der Beförderung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, insbesondere der Empfehlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation für die Gestaltung und den Betrieb von Fahrgastschiffen entsprechend den Bedürfnissen älterer und behinderter Personen, in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
Begründung
1. Hintergrund dieses Vorschlags
1.1. Gründe und Zielsetzung
1.2. Seeverkehr
1.3. Behandelte Fragen
2. Geltungsbereich
3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
4. Anhörung von interessierten Kreisen
4.1. Öffentliche Anhörung
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.3. Folgenabschätzung
Zusammenfassung der Ergebnisse der Folgenabschätzung:
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Rechtsgrundlage
5.2. Wahl des Instruments
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5.5. Rechtsdurchsetzung
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz
6. Einzelne Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Beförderungsvertrag und nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
Artikel 5 Ausschluss des Rechtsverzichts und der Rechtsbeschränkung
Kapitel II Rechte von Passagieren mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Artikel 6 Beförderungspflicht
Artikel 7 Ausnahmen und besondere Bedingungen
Artikel 8 Zugänglichkeit und Information
Artikel 9 Recht auf Hilfeleistung in Häfen
Artikel 10 Recht auf Hilfeleistung an Ein- bzw. Ausschiffungsorten
Artikel 11 Recht auf Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Artikel 12 Voraussetzungen für das Erbringen von Hilfeleistungen
Artikel 13 Mitteilungen an Dritte
Artikel 14 Qualitätsstandards für Hilfeleistungen
Artikel 15 Schulung
Artikel 16 Haftung für Rollstühle und Mobilitätshilfen
Kapitel III Pflichten von Beförderern bei Reiseunterbrechung
Artikel 17 Bereitstellung von Informationen
Artikel 18 Recht auf Hilfeleistung
Artikel 19 Anderweitige Beförderung und Fahrpreiserstattung
Artikel 20 Entschädigung durch Fahrpreisnachlass
Artikel 21 Weiter gehende Ansprüche
Artikel 22 Zusätzliche Maßnahmen zu Gunsten der Passagiere
Kapitel IV Information der Passagiere und Umgang mit Beschwerden
Artikel 23 Recht auf Reiseinformationen
Artikel 24 Unterrichtung über Passagierrechte
Artikel 25 Beschwerden
Kapitel V Durchsetzung und nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 26 Nationale Durchsetzungsstellen
Artikel 27 Berichterstattung über die Durchsetzung
Artikel 28 Zusammenarbeit der Durchsetzungsstellen
Artikel 29 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 30 Bericht
Artikel 31 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 32 Inkrafttreten
Anhang I Recht von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität auf Erstattung oder anderweitige Beförderung bei Vorausbuchung
Anhang II Hilfeleistung in Häfen
Anhang III Hilfeleistung an Bord von Schiffen
Anhang IV Schulung in Behindertenfragen
Drucksache 808/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu dem Weißbuch zu Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa (2007/2285(INI))
... 40. ist sich bewusst, wie wichtig die Medien für die Aufklärung, Erziehung und Überzeugungsarbeit im Zusammenhang mit der Förderung einer ausgewogenen und gesunden Ernährung sind und welche maßgebliche Rolle sie bei der Schaffung von Stereotypen und Vorstellungen von einem idealen Körper spielen; hält den in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste3 vorgesehenen freiwilligen Ansatz im Zusammenhang mit der an Kinder gerichteten Werbung für Lebensmittel mit geringem Nährwert für einen Schritt in die richtige Richtung, der besonderer Überwachung bedarf und fordert die Kommission auf, strengere Vorschläge vorzulegen, falls bei der Überprüfung der Richtlinie im Jahr 2011 der freiwillige Ansatz in diesem Bereich für gescheitert erklärt wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anbieter von Mediendiensten darin zu bestärken, Verhaltenskodizes für unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation zu entwickeln, die Lebensmittel und Getränke betrifft, und fordert die Anbieter nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene vorzuschlagen, mit denen diese Richtlinie umgesetzt oder gestärkt wird
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... Bei dieser Option würde die Gemeinschaft die Verstärkung privatwirtschaftlicher Maßnahmen (z.B. Verhaltenskodizes oder Waldzertifizierungssysteme) unterstützen, z.B. indem diese in den FLEGT-VPA anerkannt werden, die Mitgliedschaft in den Verbänden vorgeschrieben wird und indem Maßnahmen wie beispielsweise finanzielle oder regulatorische Anreize gefördert werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen
Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen
Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz
Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt
Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten
Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen
Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben
• Öffentliche Konsultation
• Nationale Studien
• Konsultationen mit Drittländern
• Folgenabschätzung
• Ad-hoc-Konsultationen
3. Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
6. Vereinfachung
7. Aufhebung
8. Neufassung
9. Entsprechungstabelle
10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtungen der Marktteilnehmer
Artikel 4 Sorgfaltspflichtregelung
Artikel 5 Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Artikel 6 Verzeichnis von Überwachungsorganisationen
Artikel 7 Überwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 9 Zusammenarbeit
Artikel 10 Zuständige Behörden
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Änderungen
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16
Finanzbogen
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... U. in der Erwägung, dass eine einheitliche Anlaufstelle für Verhaltenskodizes in Form eines Internetportals eingerichtet werden sollte, einschließlich eines Registers mit den Namen derjenigen, die den Verhaltenskodizes beitreten, ihrer Offenlegung und Erklärungen zu dem Verzicht auf einen Beitritt, wobei die Gründe für die Nichteinhaltung auch lehrreich sein können; in der Erwägung, dass die betreffende Internetseite für die Europäische Union eingerichtet und international gefördert werden sollte,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
Drucksache 682/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern (2008/2038(INI))
... P. in der Erwägung, dass Werbung über unterschiedliche Medien ein Teil unseres Alltags ist; in der Erwägung, dass es besonders wichtig ist, dass Werbung durch Medien bestehenden ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln und/oder Verhaltenskodizes unterliegt, um Werbespots, die diskriminierende oder entwürdigende Botschaften auf der Grundlage von Geschlechterstereotypen sowie Aufstachelung zu Gewalt vermitteln, zu unterbinden,
Drucksache 258/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer
... 17. fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, bei der Bereitstellung ihrer finanziellen und technischen Hilfe für die Partnerländer die Achtung der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte zu fördern; fordert die Kommission auf, ein regionales Programm für die Schaffung eines Sozialraumes Europa-Mittelmeer aufzulegen, das auf einem sozialen Dialog zwischen allen Partnern beruht und dessen vorrangiges Ziel die Beschäftigung ist; befürwortet die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für menschenwürdige Arbeitsplätze und für eine soziale Verantwortung der Unternehmen in der Region Europa-Mittelmeer;
Drucksache 689/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zu rechtlichen und institutionellen Auswirkungen der Verwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten ("soft law ") (2007/2028(INI))
... 12. ist der Ansicht, dass Standardisierung und Verhaltenskodizes wichtige Elemente der Selbstregulierung sind; Standardisierung darf aber nicht zu Überregulierung führen und damit eine zusätzliche Belastung darstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen; daher sollten in den entsprechenden Rechtsgrundlagen Vorkehrungen gegen Überregulierung getroffen werden;
Drucksache 259/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer
... 97. sieht es als notwendig an, die bei multinationalen Unternehmen ausgehandelten Verhaltenskodizes zu fördern, wobei Ziele in Bezug auf annehmbare Arbeitsbedingungen darin aufzunehmen sind; empfiehlt den Unternehmen, die ihren Sitz in Europa und Tochterunternehmen in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum haben, die Einhaltung der genannten Verhaltenskodizes durch die Tochterunternehmen regelmäßig zu bewerten; verlangt, dass jedes neu angeschlossene Unternehmen die Verhaltenskodizes übernimmt und die entsprechenden Informationen allgemein bekannt gibt;
Drucksache 211/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (2006/2200(INI))
... 226. vertritt die feste Überzeugung, dass es erforderlich ist, innerhalb des Rahmens der Vereinten Nationen Verhaltenskodizes für alle Sicherheits- und Militärdienste auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, der humanitären Gesetze und der demokratischen politischen Kontrolle nach dem Vorbild des Verhaltenskodex zu politischmilitärischen Aspekten der Sicherheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa aus dem Jahre 1994 zu fördern;
Drucksache 197/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) in Europa: Schritte zu einem ordnungspolitischen Rahmen KOM (2007) 96 endg.; Ratsdok. 7544/07
... Entsprechend diesen Richtlinien ist es Aufgabe öffentlicher Stellen in den Mitgliedstaaten, die ordnungsgemäße Anwendung der von den Mitgliedstaaten erlassenen Vorschriften zu überwachen. Sie müssen dafür sorgen, dass bei der Einführung von RFID-Anwendungen die Rechtsvorschriften über den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre eingehalten werden. Daher kann es sich als notwendig erweisen, ausführliche Leitlinien für die praktische Einführung neuer Technologien wie RFID zu erlassen. Zu diesem Zweck sehen beide Richtlinien die Ausarbeitung besonderer Verhaltenskodizes vor. Dieses Verfahren umfasst auch die Überprüfung dieser Kodizes auf einzelstaatlicher Ebene durch die zuständige Datenschutzbehörde und auf europäischer Ebene durch die "
1. Einführung
2. Bedeutung der RFID-Technik
2.1. Soziale Bedeutung der RFID-Technik
2.2. Industrielles Innovations- und Wachstumspotenzial
3. Rechtssicherheit für Anwender und Investoren
3.1. Öffentliche Anhörung
3.2. Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und Datensicherheit
3.3. Governance der Ressourcen im künftigen Internet der Dinge
3.4. Funkfrequenzen
3.5. Normen
3.6. Umwelt und Gesundheit
4. Maßnahmen auf Europäischer Ebene
4.1. Sicherheit und Datenschutz
4.2. Funkfrequenzen
4.3. Forschung und Innovation
4.4. Normung
4.5. Weitere technologische Entwicklung und Verwaltung der RFID-Technik
5. Fazit
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Die Kommission hat Projekte zur Konsolidierung des sozialen Dialogs im Sportbereich allgemein sowie im Fußballbereich unterstützt. Diese Projekte haben eine Basis für den sozialen Dialog auf europäischer Ebene und die Konsolidierung europaweiter Organisationen geschaffen. Die Kommission kann ausgehend von einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner einen Ausschuss für den sektoralen Dialog einrichten. Die Kommission ist der Meinung, dass ein europäischer sozialer Dialog im Sportbereich oder in Teilbereichen des Sports (z.B. Fußball) ein Instrument sein könnte, durch das die Sozialpartner zur Gestaltung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen auf aktive und partizipatorische Weise beitragen könnten. Ein sozialer Dialog in diesem Bereich könnte auch zur Aufstellung gemeinsamer Verhaltenskodizes oder Chartas führen, in denen Fragen der Ausbildung, der Arbeitsbedingungen oder des Jugendschutzes behandelt werden könnten.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität
2.2 Gemeinsam gegen Doping
2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung
2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport
2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit
2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt
2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt
2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik
3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport
4. Die Organisation des Sports
4.1 Die Besonderheit des Sports
4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
4.3 Transfers
4.4 Spieleragenten
4.5 Schutz von Minderjährigen
4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität
4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine
4.8 Medien
5. Folgemassnahmen
5.1 Strukturierter Dialog
5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.3 Sozialer Dialog
6. Fazit
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... 44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Verweis auf die nationale Gesetzgebung und die internationalen Standards sowie die Verhaltenskodizes der OECD und der ILO für multinationale Unternehmen sowie ergänzend dazu zu ermutigen, im Rahmen freiwilliger Initiativen auf Unternehmens- oder Sektorebene Verhaltenskodizes anzunehmen;
Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 22. betont, dass Verhaltenskodizes gefördert werden müssen, zu deren Zielsetzungen die menschenwürdige Arbeit und andere Aspekte der sozialen Verantwortung von Niederlassungen, Subunternehmern und Zulieferern in Drittländern von Unternehmen, deren Hauptsitz in Europa liegt, gehören;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.