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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verhandlungsdirektiven"


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Drucksache 369/12

... Das Europäische Parlament forderte die vorgeschlagene Verordnung ausdrücklich in seiner Entschließung zur künftigen europäischen Auslandsinvestitionspolitik (Ziffer 35 der Entschließung A7-0070/2011, verabschiedet am 22. April 2011). Darüber hinaus ersuchte der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik vom 25. Oktober 2010, eine ausführliche Studie zu den einschlägigen Fragen durchzuführen. Nachfolgende Erörterungen im Rat, insbesondere bei der Verabschiedung der einschlägigen Verhandlungsdirektiven für bestimmte Übereinkünfte, über die derzeit verhandelt wird, haben das starke Interesse des Rates an dieser Maßnahme bestätigt.

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Drucksache 369/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Die Zuständigkeit der Union für den Abschluss von Investitionsschutzübereinkünften und die völkerrechtliche Zuständigkeit der Union im Rahmen dieser Übereinkünfte

1.3. Zuweisung der finanziellen Zuständigkeit

1.4. Die Rolle der Union und der Mitgliedstaaten bei der Abwicklung von Streitigkeiten

1.5. Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen gegen die Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Präsentation des Vorschlags

3.2.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

3.2.2. Kapitel II: Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit

3.2.3. Kapitel III: Abwicklung von Streitigkeiten

3.2.4. Kapitel IV: Vergleich

3.2.5. Kapitel V: Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit

Artikel 3
Aufteilungskriterien

Kapitel III
Abwicklung von Streitigkeiten

Abschnitt 1
Abwicklung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung

Artikel 4
Von der Union gewährte Behandlung

Abschnitt 2
Abwicklung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 5
Von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 6
Konsultationen

Artikel 7
Einleitung eines Schiedsverfahrens

Artikel 8
Status als Schiedsbeklagter

Artikel 9
Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch einen Mitgliedstaat

Artikel 10
Abwicklung eines Schiedsverfahrens durch die Union

Artikel 11
Übernahme der etwaigen finanziellen Zuständigkeit durch den Mitgliedstaat, wenn die Union als Schiedsbeklagte auftritt

Kapitel IV
Vergleich

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten über eine von der Union gewährte Behandlung

Artikel 13
Beilegung von Streitigkeiten über eine von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung

Artikel 14
Vergleich durch einen Mitgliedstaat

Kapitel V
Leistung der aus abschließenden Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

Artikel 15
Geltungsbereich

Artikel 16
Verfahren zur Leistung der aus Schiedssprüchen und Vergleichen resultierenden Zahlungen

Artikel 17
Verfahren in Ermangelung einer Vereinbarung über die finanzielle Zuständigkeit

Artikel 18
Vorauszahlung der Schiedskosten

Artikel 19
Zahlung durch einen Mitgliedstaat

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 20

Artikel 21
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 22


 
 
 


Drucksache 244/07

... Einige Mitgliedstaaten betrachten den EPLA-Ansatz als einen Weg, auf dem schnelle Fortschritte erzielt werden könnten. Diese Länder würden eine aktive Beteiligung der Gemeinschaft am EPLA-Vorhaben begrüßen. Eine Teilnahme der Gemeinschaft ist erforderlich, da das EPLA als internationales Abkommen mit Beteiligung von EPÜ-Vertragsstaaten, die nicht EU-Mitgliedstaaten sind, Materien betrifft, die bereits von EG-Gesetzgebung erfasst sind (aquis communautaire).28 Diejenigen Mitgliedstaaten, die das EPLA-Vorhaben unterstützen, sind daher darauf angewiesen, dass die Kommission den Rat um Erteilung von Verhandlungsdirektiven ersucht und dieser diese erteilt, damit die Gemeinschaft Verhandlungen zum EPLA führen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 363/06

... Artikel 16 ermöglicht den Beitritt Liechtensteins zum Abkommen und legt das Verfahren dafür fest. Am 12. Oktober 2001 brachte Liechtenstein sein Interesse zum Ausdruck, parallel zur Schweiz Vertragspartei eines Abkommens über die Assoziierung am Besitzstand von Schengen zu werden. Dieses Interesse wurde mit Schreiben vom 10. Juni 2005 bekräftigt. Die Verhandlungen der EU-Kommission verfolgen das Ziel, Liechtenstein auf die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands zu verpflichten. Die Verhandlungsdirektiven orientieren sich an denjenigen, die für die Verhandlungen mit der Schweiz festgelegt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Anhang
A (Artikel 2 Absatz 1 )

Teil 1

Teil 2

Teil 3

A. Die folgenden Beschlüsse des Exekutivausschusses:

B. Die folgenden Erklärungen des Exekutivausschusses:

C. Die folgenden Beschlüsse der Zentralen Gruppe:

Anhang
B (Artikel 2 Absatz 2 )

Schlussakte zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien

Andere Erklärungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 687/04 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei einer eventuellen Mandatserteilung an die Kommission darauf hinzuwirken, dass die an die Kommission zu richtenden Verhandlungsdirektiven so präzisiert werden, dass diese Bedingungen erfüllt sind.



Drucksache 687/1/04

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei einer eventuellen Mandatserteilung an die Kommission darauf hinzuwirken, dass die an die Kommission zu richtenden Verhandlungsdirektiven so präzisiert werden, dass diese Bedingungen erfüllt sind.



Drucksache 687/04

... ­ dass die Kommission die Verhandlungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft führt, und zwar auf Grundlage der im Anhang beigefügten Verhandlungsdirektiven und in Abstimmung mit einem besonderen Ausschuss, den der Rat zur Unterstützung der Kommission bei dieser Aufgabe einsetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/04




1. Einführung

2. gemeinschaftliche Zuständigkeit

2.1. Anwendungsbereich und Logik des KVE betreffen Zuständigkeiten der Gemeinschaft.

2.2. Einige Bestimmungen des KVE

· Freizügigkeit und Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden3

· Erleichterung des Zugangs von Werken aus Entwicklungsländern zu internationalen Märkten1

· Rechtsstatus gegenüber anderen internationalen Instrumenten2

· Internationale Abstimmung und Koordinierung3

· Geistiges Eigentum4

2.3. Des Weiteren

2.4. Mangels einer Trennungsklausel,

3. Fazit

Anhang Verhandlungsdirektiven


 
 
 


Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 540/06 PDF-Dokument



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 559/12 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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