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58 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verhandlungsergebnis"


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Drucksache 58/1/20

... Ein gutes Verhandlungsergebnis kann nur gelingen, wenn der Zusammenhalt der EU-27 gewahrt bleibt. Der Bundesrat hat ferner stets betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die sehr engen wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch räumliche Nähe, tiefgreifende kulturelle und politische Beziehungen, gemeinsame Werte und vielfältige gemeinsame Interessen eng miteinander verbunden sind. Der nunmehr erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass es zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Gegenwart weiterhin einer engen Zusammenarbeit bedarf.



Drucksache 58/20 (Beschluss)

... Ein gutes Verhandlungsergebnis kann nur gelingen, wenn der Zusammenhalt der EU-27 gewahrt bleibt. Der Bundesrat hat ferner stets betont, dass die Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich über die sehr engen wirtschaftlichen Beziehungen hinaus durch räumliche Nähe, tiefgreifende kulturelle und politische Beziehungen, gemeinsame Werte und vielfältige gemeinsame Interessen eng miteinander verbunden sind. Der nunmehr erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ändert nichts daran, dass es zur Bewältigung der großen Herausforderungen der Gegenwart weiterhin einer engen Zusammenarbeit bedarf.



Drucksache 23/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat würdigt die erzielten Verhandlungsergebnisse zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten


 
 
 


Drucksache 23/18

... 1. Der Bundesrat würdigt die erzielten Verhandlungsergebnisse zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017.



Drucksache 347/18

... In den Hinweisen wird die Situation in dem betreffenden Bereich nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs beschrieben. Dabei wird ausschließlich die Sach- und Rechtslage zugrunde gelegt, die sich nach dem Austritt ergeben würde, wenn kein Austrittsabkommen geschlossen würde. Die Hinweise enthalten keine Interpretation der Verhandlungsergebnisse oder ihrer Auswirkungen auf die Regelungen in einem bestimmten Bereich. Bei etwaigen Änderungen der Rechtslage nach Abschluss eines Austrittsabkommens mit dem Vereinigten Königreich oder aufgrund einer Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften werden die Hinweise angepasst oder aufgehoben, wenn sie nicht mehr relevant sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/18




Mitteilung

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182

Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183

4 Zusammenfassung:

1. Hintergrund

2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge

a Vorbereitungsmaßnahmen

b Notfallmaßnahmen

3. Wer sollte sich vorbereiten?

a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente

b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs

c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen

d Sonstige Arbeitsbereiche

4. Schlussfolgerung

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019


 
 
 


Drucksache 385/18

... Im Anschluss daran sind, gestützt insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3 AEUV, die Verordnung (EU) Nr. 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1; L 113 vom 29.4.2017, S. 62; L 167 vom 4.7.2018, S. 36 - EuEheGüVO) sowie die Verordnung (EU) Nr. 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 30; L 113 vom 29.4.2017, S. 62 - EuPartGüVO) durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten verabschiedet worden. Inzwischen hat Estland angekündigt, sich der Verstärkten Zusammenarbeit anzuschließen zu wollen. Diese Verordnungen entsprechen weitestgehend dem schon im Dezember 2015 erzielten Verhandlungsergebnis der Mitgliedstaaten. Beide Verordnungen haben einen fast übereinstimmenden Inhalt. Der Hauptgrund für ihre ursprünglich getrennte Präsentation durch die Kommission lag darin, dass durch differenzierte und inhaltlich abweichende Regeln größere politische Akzeptanz für die EuPartGüVO eingeworben werden sollte. Während der Verhandlungen stellte sich heraus, dass wegen der Gleichartigkeit der zu behandelnden Grundsituationen bis auf wenige Ausnahmen eine inhaltlich gleichlautende Regelung angemessen ist. Gleichwohl ist eine an sich gebotene Zusammenfassung der beiden Verordnungen in der Schlussphase der Verhandlungen dann nicht mehr erfolgt, um das ohnehin gefährdete Gesamtprodukt nicht mehr zu verzögern oder zu verhindern. Die Verordnungen konnten letztlich trotzdem nur in der Verstärkten Zusammenarbeit verabschiedet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

Abschnitt 2
Bürgerliche Streitigkeiten

§ 3
Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung

Abschnitt 3
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung

Unterabschnitt 1
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

§ 4
Zuständigkeit; Rechtsverordnung

§ 5
Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung

§ 6
Verfahren

§ 7
Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8
Entscheidung

§ 9
Vollstreckungsklausel

§ 10
Bekanntgabe der Entscheidung

Unterabschnitt 2
Beschwerde; Rechtsbeschwerde

§ 11
Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde

§ 12
Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 13
Rechtsbeschwerde

§ 14
Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Unterabschnitt 3
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 15
Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung

§ 16
Sicherheitsleistung durch den Schuldner

§ 17
Versteigerung beweglicher Sachen

§ 18
Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 19
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 20
Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Unterabschnitt 4
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 21
Verfahren

§ 22
Kostenentscheidung

Unterabschnitt 5
Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

§ 23
Vollstreckungsabwehrklage

§ 24
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels

§ 25
Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung

§ 26
Schadensersatzpflicht des Gläubigers

Unterabschnitt 6
Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

§ 27
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

§ 28
Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland

§ 29
Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 30
Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 4
Authentizität von Urkunden

§ 31
Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde

§ 32
Aussetzung des inländischen Verfahrens

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
Verweisung.

Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen

Artikel 17
Sonderregelungen zur Scheidung.

Artikel 17a
Ehewohnung

Artikel 3
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 7
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 8
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung

Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zur Überschrift

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 4. Für den Fortschritt und das Gelingen der Verhandlungen ist von besonders großer Bedeutung, dass alle Verhandlungsergebnisse zeitnah in Rechtstexten niedergelegt werden. Nur auf dieser Grundlage ist eine angemessene und rechtzeitige Vorbereitung auf den "Brexit" möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/1/18

... 4. Für den Fortschritt und das Gelingen der Verhandlungen ist von besonders großer Bedeutung, dass alle Verhandlungsergebnisse zeitnah in Rechtstexten niedergelegt werden. Nur auf dieser Grundlage ist eine angemessene und rechtzeitige Vorbereitung auf den "Brexit" möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/18




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 490/16

... Vorbehaltlich der Einschätzung, dass die mit den Maßnahmen dieses Gesetzes verbundenen Be- und Entlastungen für die GKV aufgrund dezentraler Entscheidungsfindungen im Gesundheitswesen und schwer prognostizierbarer Verhandlungsergebnisse der Vertragspartner nicht näher quantifizierbar sind, könnte die jährliche Mehrbelastung der GKV durch die Maßnahmen zur Heil- und Hilfsmittelversorgung bei voller Jahreswirkung einen unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbetrag erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die EU hat weltweit das breiteste Spektrum von FHA abgeschlossen; es kommt nun darauf an, sicherzustellen, dass sich durch diese Abkommen für alle etwas ändert. Beispielsweise kommen die im FHA zwischen der EU und Südkorea vorgesehenen reduzierten Zollsätze trotz der insgesamt hervorragenden Verhandlungsergebnisse den Unternehmen nicht voll zugute. Im ersten Jahr der Umsetzung des Abkommens profitierten nur 40 % der Ausfuhren der EU tatsächlich von den Chancen durch das FHA, während 60 % immer noch unnötigen Zöllen unterlagen. Der Anteil der Ausfuhren der EU, die tatsächlich von der Vorzugsregelung profitieren, hat sich nun auf zwei Drittel erhöht, aber die große Spanne bei den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Nutzung der Regelung (von 80 % in Zypern, Lettland und Österreich bis zu 40 % oder weniger in Estland, Malta und Bulgarien) sowie die höhere Nutzung durch südkoreanische Unternehmen (80 %) legen nahe, dass noch mehr getan werden kann, um die praktische Umsetzung dieses und anderer EU-Handelsabkommen zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 58/15

... -Richtlinie darauf gedrängt, eine entsprechende Regelung in den Richtlinientext aufzunehmen. Verhandlungsergebnis war, dass die Mitgliedstaaten das Verhältnis über die nationale Umsetzung klären. Nach den die genannten Richtlinien umsetzenden Regelungen ist die Weiterverwendung der dort erfassten Informationen in Keiner. Weise eingeschränkt. Das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 295/14

... 11. Abschließend weist der Bundesrat darauf hin, dass über die Aufnahme von Regelungen zum Investitionsschutz in das Abkommen erst nach Vorliegen von Verhandlungsergebnissen durch die Mitgliedstaaten entschieden werden kann.



Drucksache 295/14 (Beschluss)

... 11. Abschließend weist der Bundesrat darauf hin, dass über die Aufnahme von Regelungen zum Investitionsschutz in das Abkommen erst nach Vorliegen von Verhandlungsergebnissen durch die Mitgliedstaaten entschieden werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit InvestorStaat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA


 
 
 


Drucksache 635/14

... Die Befriedungsfunktion des Tarifvertrags wird durch Tarifkollisionen beeinträchtigt, weil innerbetriebliche Verteilungskämpfe den Betriebsfrieden gefährden. Die Akzeptanz einer betrieblichen Lohnpolitik, die vor allem die besonderen Schlüsselpositionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betriebsablauf prämiert, ist gering. Die tariflichen Verhandlungsergebnisse werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weder als verteilungs- noch als leistungsgerecht empfunden. Interessengegensätze, die unter dem Grundsatz der Tarifeinheit intern von den Gewerkschaften zum Ausgleich gebracht worden sind, verlagern sich in die Tarifverhandlungen; es kommt zwischen den konkurrierenden Gewerkschaften zu mittelbar geführten Verteilungskämpfen. Diese gefährden nachhaltig den Betriebsfrieden, weil sich bei erfolgreichen Tarifverhandlungen einer Gewerkschaft der Verteilungsspielraum für die anders- und nichtorgansierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verringert und die anders- und nichtorganisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugleich die Nachteile eines arbeitskampfbedingten Arbeitsausfalls mitzutragen haben. Zudem wird die Befriedungsfunktion des Tarifvertrags auch dadurch beeinträchtigt, dass sich ein bereits tarifgebundener Arbeitgeber jederzeit einer Vielzahl weiterer Forderungen konkurrierender Gewerkschaften gegenübersehen kann. Der Arbeitgeber kann insoweit nicht mehr davon ausgehen, mittels eines Tarifvertrags oder mittels mehrerer aufeinander abgestimmter Tarifverträge die Arbeitsbedingungen für die Belegschaft abschließend geregelt zu haben. Das ist geeignet, den Tarifvertrag als Übereinkunft, auf deren Grundlage während der Laufzeit ohne Konflikte zusammengewirkt werden kann, zu entwerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tarifvertragsgesetzes

§ 4a
Tarifkollision

§ 8
Bekanntgabe des Tarifvertrags

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 99
Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3128: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 275/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass nach dem Verhandlungsergebnis der Eurogruppe vom 15./16. März 2013 auf Vorschlag der zyprischen Regierung zunächst auch Spareinlagen unter dem durch die Richtlinie 2009/14/EG gesicherten Schwellenwert von 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten. Dies hat das Vertrauen in die EU-weite Sicherheit von Spareinlagen in dieser Höhe erschüttert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sichere Einlagen der Schlüssel zu einem stabilen Finanzsystem sind. Aus Sicht des Bundesrates hätte ein solcher Vertrauensverlust von vornherein durch eine umfangreichere Beteiligung größerer Spareinlagen vermieden werden können und müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/13 (Beschluss)




Anlage
Finanzhilfen zugunsten Zyperns


 
 
 


Drucksache 140/13

... 4. Der Bundesrat betont, dass bei der Mittelausstattung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Verhandlungsergebnis des Europäischen Rates schwerwiegende Einschnitte für die Fördermöglichkeiten der Länder erfolgen. Der unverhältnismäßig starke, nicht durch ein Sicherheitsnetz begrenzte Mittelabfall in den deutschen Phasingout-Regionen auf unter ein Drittel der aktuellen Fördermittelausstattung gefährdet die Stabilisierung der dort in den vergangenen Jahren erzielten Entwicklungserfolge. Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF und Kohäsionsfonds) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung wirtschaftlicher, sozialer, territorialer und ökologischer Ungleichgewichte in der EU und zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und Beschäftigung.



Drucksache 275/1/13

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass nach dem Verhandlungsergebnis der Eurogruppe vom 15./16. März 2013 auf Vorschlag der zyprischen Regierung zunächst auch Spareinlagen unter dem durch die Richtlinie 2009/14/EG gesicherten Schwellenwert von 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten. Dies hat das Vertrauen in die EU-weite Sicherheit von Spareinlagen in dieser Höhe erschüttert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sichere Einlagen der Schlüssel zu einem stabilen Finanzsystem sind. Aus Sicht des Bundesrates hätte ein solcher Vertrauensverlust von vornherein durch eine umfangreichere Beteiligung größerer Spareinlagen vermieden werden können und müssen.



Drucksache 598/13

... Bezüglich der Höhe der vereinbarten Erstattungsbeträge zeigt sich, dass die Differenz zwischen Listenpreis und Erstattungsbetrag stark variiert. Verallgemeinerungsfähige Aussagen lassen sich aus den bisherigen Verhandlungsergebnissen kaum ableiten. Insbesondere lässt die Höhe des Rabatts im Einzelfall alleine keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Erstattungsbeträge zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 430/13

... Die Konferenz endete am 28. März 2013 nach neun Verhandlungstagen mit einem Bruch der Annahme im Konsens durch Iran, Nord korea und Syrien und daher ohne Annahme dieses Vertragstextes. Diese offene Ablehnung des ATT-Entwurfs vom Vortag durch Iran, Syrien und Nordkorea und die in den Abschlusserklärungen deutlich gewordene implizite Ablehnung durch eine Reihe anderer ATT-Gegner (u.a. Kuba, Venezuela) und Skeptiker (u.a. Weißrussland, Ägypten und einige andere arabische Staaten) sowie die deutlich kritische Haltung von Indien, Pakistan, Algerien, Indonesien war in der abschließenden Sitzung der Konferenz nicht zu überbrücken. Der greifbare Wille einer großen Mehrheit der vertretenen Staaten zu einer Konsenseinigung unter Inkaufnahme von zum Teil schwierigen Kompromisslösungen wurde damit von einer kleinen Staatengruppe verhindert. Die große Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten sprach sich in ihren Erklärungen für einen starken und robusten Vertrag aus und machte klar, dass sie den vorliegenden Vertragsentwurf vom 27. März 2013 als Verhandlungsergebnis unterstützte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 411/12

... Die Bundesregierung ist mit diesem Verhandlungsergebnis der Bitte des Bundesrates in vollem Umfang nachgekommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 411/12




Zum ersten Spiegelstrich:

Zum zweiten Spiegelstrich:

Zum dritten Spiegelstrich:


 
 
 


Drucksache 468/12

... Die 14 Mitgliedstaaten teilten der Europäischen Kommission mit, dass sie die Absicht hätten, untereinander im Bereich des anwendbaren Rechts in Ehesachen eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, und ersuchten diese, dem Rat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag zu unterbreiten. Nach Bejahung der Voraussetzungen für die Verstärkte Zusammenarbeit legte die Europäische Kommission einen geänderten Verordnungsentwurf vor, der nur noch Vorschriften zur Harmonisierung des anzuwendenden Rechts enthielt. Die Änderungsvorschläge zur Brüssel IIa-Verordnung wurden fallen gelassen, weil diese Verordnung bereits zu dem von allen Mitgliedstaaten akzeptierten "acquis communautaire" (verbindlicher Gesamtbestand an Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) gehört. Dieser kann im Bereich des Familienrechts nur einstimmig durch alle Mitgliedstaaten geändert werden. Der Kommissionsvorschlag orientierte sich zudem stark an dem Verhandlungsergebnis, das im Juni 2008 unter slowenischer Präsidentschaft bereits erreicht worden war. Damit sollten so viele Mitgliedstaaten wie möglich Gelegenheit erhalten, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zu beteiligen oder den in diesem Format verabschiedeten Rechtsakt nach dessen Verabschiedung zu übernehmen.

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Drucksache 468/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 17
Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht.

Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EU Nr. 1259/2010

Artikel 46d
Rechtswahl

Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

Artikel 48
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

§ ...

Artikel 2
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Artikel 4
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1966: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen


 
 
 


Drucksache 150/11

... Satz 13 regelt, dass die für den ambulanten bzw. den stationären Bereich vereinbarten Transparenzvereinbarungen (PTV-A) und (PTV-S) im Falle einer Überarbeitung jeweils bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung, sei es auf Grundlage eines Verhandlungsergebnisses oder eines Schiedsstellenentscheides, fortgelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

§ 23
Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang I
(zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 111b
Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 97c
Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung

Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V

Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V

Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V

Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Vollzugsaufwand

4. Sonstiger Vollzugsaufwand

III. Kosten- und Preiswirkungsklausel

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

a Aufgehobene Informationspflichten:

b Vereinfachte Informationspflichten:

c Neue Informationspflichten:

2. Informationspflichten für Bürger

3. Informationspflichten für die Verwaltung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V

2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen

3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte


 
 
 


Drucksache 151/10

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, seine Anforderungen an das Verhandlungsmandat auch bei der Festlegung ihrer Haltung zu den abschließenden Ergebnissen im Rat der Innen- und Justizminister zu Grunde zu legen. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, vor der abschließenden Entscheidung über das Abkommen im Rat der Innen- und Justizminister zu prüfen, ob das Verhandlungsergebnis durch ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs auf seine Vereinbarkeit mit den gemeinschaftsrechtlichen Gewährleistungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes überprüft werden sollte.



Drucksache 431/10

... 1. Vor der Unterzeichnung eines Abkommens notifiziert der betreffende Mitgliedstaat der Kommission das Verhandlungsergebnis und übermittelt ihr den Wortlaut des Abkommens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Handlungsoptionen Konsultationen mit interessierten Parteien

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Kapitel II
Genehmigung zur Aufrechterhaltung von Abkommen

Artikel 2
Notifizierung der Kommission

Artikel 3
Genehmigung zur Aufrechterhaltung von Abkommen

Artikel 4
Veröffentlichung

Artikel 5
Überprüfung

Artikel 6
Rücknahme der Genehmigung

Kapitel III
Genehmigung zur Änderung oder zum Abschluss von Abkommen

Artikel 7
Genehmigung zur Änderung oder zum Abschluss von Abkommen

Artikel 8
Notifizierung der Kommission

Artikel 9
Genehmigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen

Artikel 10
Teilnahme der Kommission an Verhandlungen

Artikel 11
Genehmigung zur Unterzeichnung und zum Abschluss eines Abkommens

Artikel 12
Überprüfung

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Verhalten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Abkommen mit einem Drittland

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 56/10

... – unter Hinweis auf die Verhandlungsentwürfe (oder "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/10




DDA (Doha-Entwicklungsagenda)

3 Landwirtschaft

Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA

3 Dienstleistungen

Reform der WTO

Vertrag von Lissabon


 
 
 


Drucksache 453/2/10

... 3. Der Bundesrat hält es - wie auch die Bundesregierung - für sinnvoll, den verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorrangig auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Eine europäische Regelung würde zum einen ein vergleichbares Schutzniveau auf dem gesamten Binnenmarkt herstellen. Zum anderen wäre es wenig sinnvoll, eine nationale Regelung in Kraft zu setzen, die wenig später aufgrund der Umsetzung einer Richtlinie wieder überarbeitet werden müsste. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihr Engagement auf europäischer Ebene fortzusetzen und - wenn nicht in absehbarer Zeit mit einem positiven Verhandlungsergebnis zu rechnen ist - einen Gesetzentwurf auf nationaler Ebene zu erarbeiten.



Drucksache 151/10 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, seine Anforderungen an das Verhandlungsmandat auch bei der Festlegung ihrer Haltung zu den abschließenden Ergebnissen im Rat der Innen- und Justizminister zu Grunde zu legen. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, vor der abschließenden Entscheidung über das Abkommen im Rat der Innen- und Justizminister zu prüfen, ob das Verhandlungsergebnis durch ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs auf seine Vereinbarkeit mit den gemeinschaftsrechtlichen Gewährleistungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts und des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes überprüft werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu den Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über das Verarbeiten von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Swift-Abkommen)


 
 
 


Drucksache 31/09

... errechnet werden. Für die Jahre 2010 und 2012 ist vor der Ermittlung des Angleichungsbetrags nach Satz 3 der Grenzwert nach Satz 3 Nr. 1 oder Nr. 2 um den Betrag zu erhöhen, der nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 2 oder des Absatzes 12 beim Landesbasisfallwert zusätzlich berücksichtigt worden ist. Abweichend von Satz 3 wird in Ländern, in denen der verhandelte Basisfallwert über dem oberen Grenzwert liegt, der jährliche Angleichungsbetrag auf höchstens 0,3 Prozent des Basisfallwerts, der für das laufende Kalenderjahr gilt, begrenzt und der Angleichungszeitraum verlängert, bis der obere Grenzwert erreicht ist. Zur Ermittlung des Basisfallwerts werden für das jeweilige Kalenderjahr der verhandelte Basisfallwert und der entsprechende Angleichungsbetrag nach Satz 3 unter Beachtung des Vorzeichens addiert. Das Rechenergebnis ist von den Vertragsparteien auf Landesebene als Basisfallwert, der der Abrechnung der Fallpauschalen zu Grunde zu legen ist, zu vereinbaren. Nach der vollständigen Angleichung nach Satz 3 sind Verhandlungsergebnisse, die außerhalb des einheitlichen Basisfallwertkorridors nach Satz 1 liegen, jährlich in vollem Umfang an den jeweiligen Grenzwert dieser Bandbreite anzugleichen. Die Vertragsparteien ermitteln die nach Absatz 9 Satz 3 zu meldenden Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten.

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.

B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 122
Behandlung in Praxiskliniken

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4a
Änderung der Abgrenzungsverordnung

Artikel 4b
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 423/09

... 27. vertritt die Auffassung, dass die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Verhandlungsergebnis der Doha-Runde und der Beilegung des Bananenstreits in der WTO besondere Vorsichtsmaßnahmen und vorrangige Maßnahmen der Europäischen Union erfordern, um die Zukunft des Bananensektors in Kamerun und in der zentralafrikanischen Region zu sichern;



Drucksache 490/08

... 16. räumt ein, dass für die Entwicklungsländer das Risiko besteht, dass sie als Ergebnis der Verhandlungen über die Erleichterung des Handels teure Programme durchführen müssen die sie kaum finanzieren können; hält es daher für notwendig, dass die entwickelten Länder als Teil eines möglichen Verhandlungsergebnisses eine klare Zusage geben, den Entwicklungsländern finanzielle und technische Hilfe zu leisten, damit diese die Kosten für die Einhaltung des zukünftigen multilateralen Rahmens sowie für die Anpassung daran und für dessen Umsetzung aufbringen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/08




Entschließung

Tarifierung, Wert, Ursprung und wirtschaftliche Maßnahmen

Erleichterung des Handels

Neue Aufgaben für die Zollverwaltungen

Eine besorgniserregende Verschiebung in Richtung Sicherheit

Ein andauerndes Harmonisierungsdefizit


 
 
 


Drucksache 696/2/08

... Nach der vollständigen Angleichung nach Satz 3 sind Verhandlungsergebnisse, die nicht dem einheitlichen Basisfallwert entsprechen jährlich in vollem Umfang anzugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/2/08




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 76/08

... Für die verfassungsrechtliche Beurteilung ist die intensive Einbindung des Unternehmens in den Verfahrensprozess ein bedeutender Aspekt. Insoweit genügt zunächst die Einsicht, dass das Verhandlungsergebnis schon wegen der großen Sach- und Marktnähe des Unternehmens zu seinen Gunsten von der angedrohten einseitigen Handlung des Bundeskartellamtes abweichen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 41a
Entflechtung

§ 42a
Ministerdispens

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

1. Anlass und Ziel des Gesetzes

2. Grundzüge des Gesetzentwurfes

3. Verfassungsrechtliche Fragen

4. Beispiel Stromerzeugungsmarkt

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 696/08

... Nach der vollständigen Angleichung nach Satz 3 sind Verhandlungsergebnisse, die außerhalb des einheitlichen Basisfallwertkorridors nach Satz 1 liegen, jährlich in vollem Umfang an den jeweiligen Grenzwert dieser Bandbreite anzugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten .

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser .

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009 .

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen .

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu § 295

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Öffentliche Haushalte

3. Wirtschaft

4. Bürgerinnen und Bürger

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht


 
 
 


Drucksache 26/07 (Beschluss)

... 2. Dieser Beschlusslage wird das Verhandlungsergebnis auf europäischer Ebene nicht gerecht. Die nunmehr im Finanzierungsinstrument vorgesehene Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung von Hilfstransporten (bis zur Höhe von 50 % der Kosten) aus Mitteln der Gemeinschaft führt zu einer grundlegenden Verschiebung von Verantwortlichkeiten im Verhältnis von Mitgliedstaaten und EG, setzt falsche Anreize in den Mitgliedstaaten und lässt überdies die Teilfinanzierung von Transportkosten zum Regelfall werden. Aus Sicht des Bundesrates wäre der Einstieg in eine solche Finanzierungskompetenz allenfalls unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 Solidaritätsfonds (Schadenshöhe im betroffenen Staat über 3 Mrd. € oder mehr als 0,6 % des BIP) als Ausnahmekonstellation vertretbar gewesen.



Drucksache 26/1/07

... 4. Dieser Beschlusslage wird das Verhandlungsergebnis auf europäischer Ebene nicht gerecht. Die nunmehr im Finanzierungsinstrument vorgesehene Möglichkeit einer anteiligen Finanzierung von Hilfstransporten (bis zur Höhe von 50 % der Kosten) aus Mitteln der Gemeinschaft führt zu einer grundlegenden Verschiebung von Verantwortlichkeiten im Verhältnis von Mitgliedstaaten und EG, setzt falsche Anreize in den Mitgliedstaaten und lässt überdies die Teilfinanzierung von Transportkosten zum Regelfall werden. Aus Sicht des Bundesrates wäre der Einstieg in eine solche Finanzierungskompetenz allenfalls unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 Solidaritätsfonds (Schadenshöhe im betroffenen Staat über 3 Mrd. € oder mehr als 0,6 % des BIP) als Ausnahmekonstellation vertretbar gewesen. (setzt Annahme von Ziffer 2 voraus)



Drucksache 297/07

... " jedes Verhandlungsergebnis in diesen Bereichen von der Gutwilligkeit und den finanziellen Möglichkeiten selbst der widerstrebendsten Mitgliedstaaten, gleichgültig ob arm oder reich, abhängig macht; findet es nicht überraschend, dass die entsprechenden Ergebnisse vielfach enttäuschend sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/07




Mängel des derzeitigen Finanzierungssystems

Erste Phase der Reform: ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Gleichheit zwischen den Mitgliedstaaten

Einfache Darstellung

Solidarität und gleiche Würde unter den Mitgliedstaaten

Politische Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Überprüfung der Ausgaben

Vorläufiger Übergangscharakter des Systems

Empfehlungen für ein verbessertes System der nationalen Beiträge

Die Schreyer-Vorschläge

Struktur - und Kohäsionsausgaben

2 Schlussfolgerung

Zweite Phase der Reform: ein neues Eigenmittelsystem

Umfassende Wahrung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten

Steuerliche Neutralität

Schrittweise Einführung des neuen Systems

Herstellung einer eindeutigen politischen Verknüpfung zwischen einer Reform der Einnahmen und einer Reform der Ausgaben

Mögliche Optionen für die Zukunft

Anhang

Vormerkungen für Projekte:

Vormerkungen für Regionen

Sonderfonds für Mitgliedstaaten

3 Sonderbedingungen

Sonderbedingungen in Rechtsgrundlagen

Sonderbedingungen zur Finanzierung des Haushalts


 
 
 


Drucksache 565/1/07

... Diesen Anforderungen des Bundesrates wird das Verhandlungsergebnis auf europäischer Ebene zur Neufassung des Gemeinschaftsverfahrens im Wesentlichen gerecht. So konnte dem deutschen Anliegen, dass die Vorhaltung und Einsatzentscheidung hinsichtlich autarker Module bei den Mitgliedstaaten verbleibt Rechnung getragen werden.



Drucksache 484/07

... 11. stellt fest, dass es jedes Verhandlungsergebnis ablehnen wird, das im Vergleich zum Vertrag über eine Verfassung zu einem geringeren Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger führen (besteht insbesondere auf dem Festhalten an der Charta der Grundrechte, vor allem an ihrem rechtlich bindenden Charakter) und weniger Demokratie, Transparenz und Effizienz für die Funktionsweise der Union bewirken würde;



Drucksache 209/06 (Beschluss)

... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa


 
 
 


Drucksache 375/06

... G. in der Erwägung, dass die Bemühungen um einen fristgerechten Abschluss der Doha-Runde im Jahr 2006 nicht das Ziel eines ehrgeizigen und ausgewogenen Verhandlungsergebnisses, das die in der Doha-Ministererklärung angestrebten Entwicklungsziele widerspiegelt, gefährden dürfen,



Drucksache 209/06

... In dem Entschließungsantrag werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.



Drucksache 209/1/06

... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.



Drucksache 141/06

... Das Verhandlungsergebnis folgt der Linie der Bundesregierung, gemeinsam mit den ebenfalls großen Beitragszahlern der EU (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Österreich und Schweden), eine strikte Ausgabenbegrenzung und -disziplin einzufordern, um den künftigen Finanzrahmen an den finanziellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten auszurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 543/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat sieht im Verhandlungsergebnis des Streitschlichtungsverfahrens ein Indiz dafür, dass die von der EU erbrachte Selbstbeschränkung bei Produktion und Export durch die WTO nicht honoriert wurde. Der Schiedsspruch im Streitschlichtungs-Verfahren der WTO verbessert die Position der großen Zuckererzeuger außerhalb der EU zu Lasten des europäischen Zuckerrübenanbaus, der seine Erzeugung in der Vergangenheit mit Hilfe der entsprechenden Marktordnungsinstrumente (Deklassierung, Chemiezuckerregelung) an die Situation auf dem Weltmarkt angepasst hat. Eine Produktionssteigerung bei Rübenzucker ist im Gegensatz zur stetigen Ausweitung der Rohrzuckerproduktion nicht erfolgt.



Drucksache 543/05

Der Bundesrat sieht im Verhandlungsergebnis des Streitschlichtungsverfahrens ein Indiz dafür, dass die von der EU erbrachte Selbstbeschränkung bei Produktion und Export durch die WTO nicht honoriert wurde. Der Schiedsspruch im Streitschlichtungs-Verfahren der WTO verbessert die Position der großen Zuckererzeuger außerhalb der EU zu Lasten des europäischen Zuckerrübenanbaus, der seine Erzeugung in der Vergangenheit mit Hilfe der entsprechenden Marktordnungsinstrumente (Deklassierung, Chemiezuckerregelung) an die Situation auf dem Weltmarkt angepasst hat. Eine Produktionssteigerung bei Rübenzucker ist im Gegensatz zur stetigen Ausweitung der Rohrzuckerproduktion nicht erfolgt.


 
 
 


Drucksache 804/05

... 10. stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten immer dann, wenn sie gemeinsame Positionen gefunden haben, in der Lage gewesen sind, bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen; weist jedoch darauf hin, dass das Ergebnis des Gipfeltreffens den vom Europäischen Parlament vekündeten Ambitionen für eine UN-Reform nicht gerecht wird;



Drucksache 613/05

... In ihren Mitteilungen an die Kommission über Verhandlungen und Verhandlungsergebnisse gemäß den Artikeln 2 und 4 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission unmissverständlich mit, ob die darin enthaltenen Informationen als vertraulich zu betrachten sind und ob sie an andere Mitgliedstaaten weitergegeben werden dürfen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die als vertraulich eingestuften Informationen im Einklang mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates11 behandelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/05




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Mitteilung bestehender Abkommen an die Kommission

Artikel 2
Mitteilung beabsichtigter Abkommen an die Kommission

Artikel 3
Prüfung der beabsichtigten Abkommen

Artikel 4
Abschluss von Abkommen

Artikel 5
Vertraulichkeit

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 438/04

... Während die Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens weitgehend den Beteiligten selbst überlassen bleibt, kommt den Regelungen über die Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium ganz wesentliche Bedeutung zu. Hier drückt sich einerseits die Proportionalität der Arbeitnehmerzahlen in den verschiedenen Mitgliedstaaten aus, zugleich muss der Schutz bestehender Beteiligungsrechte vor Verschlechterung gewährleistet werden. Die Vorschrift gilt aber nicht nur für den Beschluss über das Verhandlungsergebnis, sondern auch im laufenden Verhandlungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom . Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) - (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)

§ 1
Anzuwendende Vorschriften

§ 2
Sitz

§ 3
Eintragung

§ 4
Zuständigkeiten

Abschnitt 2
Gründung einer SE

Unterabschnitt 1
Verschmelzung

§ 5
Bekanntmachung

§ 6
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

§ 7
Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan

§ 8
Gläubigerschutz

Unterabschnitt 2
Gründung einer Holding-SE

§ 9
Abfindungsangebot im Gründungsplan

§ 10
Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung

§ 11
Verbesserung des Umtauschverhältnisses

Abschnitt 3
Sitzverlegung

§ 12
Abfindungsangebot im Verlegungsplan

§ 13
Gläubigerschutz

§ 14
Negativerklärung

Abschnitt 4
Aufbau der SE

Unterabschnitt 1
Dualistisches System

§ 15
Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 16
Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans

§ 17
Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans

§ 18
Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans

§ 19
Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan

Unterabschnitt 2
Monistisches System

§ 20
Anzuwendende Vorschriften

§ 21
Anmeldung und Eintragung

§ 22
Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats

§ 23
Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 24
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 25
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 26
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats

§ 27
Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 28
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 29
Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 30
Bestellung durch das Gericht

§ 31
Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 32
Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern

§ 33
Wirkung des Urteils

§ 34
Innere Ordnung des Verwaltungsrats

§ 35
Beschlussfassung

§ 36
Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

§ 37
Einberufung des Verwaltungsrats

§ 38
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats

§ 39
Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder

§ 40
Geschäftsführende Direktoren

§ 41
Vertretung

§ 42
Zeichnung durch geschäftsführende Direktoren

§ 43
Angaben auf Geschäftsbriefen

§ 44
Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

§ 45
Bestellung durch das Gericht

§ 46
Anmeldung von Änderungen

§ 47
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

§ 48
Ordentliche Hauptversammlung

§ 49
Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen

Unterabschnitt 3
Hauptversammlung

§ 50
Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

§ 51
Satzungsänderungen

Abschnitt 5
Auflösung

§ 52
Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 53
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuchs und des Umwandlungsgesetzes

Artikel 2
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft - (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zielsetzung des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Geltungsbereich

Teil 2
Besonderes Verhandlungsgremium

Kapitel 1
Bildung und Zusammensetzung

§ 4
Information der Leitungen

§ 5
Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 6
Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 7
Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 2
Wahlgremium

§ 8
Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl

§ 9
Einberufung des Wahlgremiums

§ 10
Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

Kapitel 3
Verhandlungsverfahren

§ 11
Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 12
Sitzungen, Geschäftsordnung

§ 13
Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen

§ 14
Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen

§ 15
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium

§ 16
Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen

§ 17
Niederschrift

§ 18
Wiederaufnahme der Verhandlungen

§ 19
Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums

§ 20
Dauer der Verhandlungen

Teil 3
Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Kapitel 1
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

§ 21
Inhalt der Vereinbarung

Kapitel 2
Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Abschnitt 1
SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Unterabschnitt 1
Bildung und Geschäftsführung

§ 22
Voraussetzung

§ 23
Errichtung des SE-Betriebsrats

§ 24
Sitzungen und Beschlüsse

§ 25
Prüfung der Zusammensetzung des SE-Betriebsrats

§ 26
Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen

Unterabschnitt 2
Aufgaben

§ 27
Zuständigkeiten des SE-Betriebsrats

§ 28
Jährliche Unterrichtung und Anhörung

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere

§ 29
Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände

§ 30
Information durch den SE-Betriebsrat

Unterabschnitt 3
Freistellung und Kosten

§ 31
Fortbildung

§ 32
Sachverständige

§ 33
Kosten und Sachaufwand

Abschnitt 2
Mitbestimmung kraft Gesetzes

§ 34
Besondere Voraussetzungen

§ 35
Umfang der Mitbestimmung

§ 36
Sitzverteilung und Bestellung

§ 37
Abberufung und Anfechtung

§ 38
Rechtsstellung; Innere Ordnung

Abschnitt 3
Tendenzschutz

§ 39
Tendenzunternehmen

Teil 4
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen

§ 40
Vertrauensvolle Zusammenarbeit

§ 41
Geheimhaltung; Vertraulichkeit

§ 42
Schutz der Arbeitnehmervertreter

§ 43
Missbrauchsverbot

§ 44
Errichtungs- und Tätigkeitsschutz

Teil 5
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung

§ 45
Strafvorschriften

§ 46
Bußgeldvorschriften

§ 47
Geltung nationalen Rechts

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

I. Die gesetzliche Grundkonzeption

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Gründung einer SE

Zu Unterabschnitt 1 Verschmelzung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Gründung einer Holding-SE

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Sitzverlegung

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 4 Aufbau der SE

Zu Unterabschnitt 1 Dualistisches System

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Unterabschnitt 2
(Monistisches System)

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Unterabschnitt 3
(Hauptversammlung)

Zu § 50

Zu § 51

Zu Abschnitt 5 Auflösung

Zu § 52

Zu Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften

Zu § 53

Zu Artikel 2

1. Allgemeines

1. Vorgaben der Richtlinie

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 2

Zu Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Kapitel 2 Wahlgremium

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Verhandlungsverfahren

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 3

Zu Kapitel 1 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Kapitel 2 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes

Zu Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung

Zu Abschnitt 1 SE-Betriebsrat kraft Gesetzes

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Unterabschnitt 2 Aufgaben

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Tendenzschutz

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 4

Zu § 40

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Teil 5

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 46

Zu § 47

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 300/03 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat hat sich von Anbeginn der Verhandlungen für die Berücksichtigung spezifischer Länderinteressen eingesetzt. Das Verhandlungsergebnis trägt den Anliegen, die der Bundesrat in seinen Entschließungen vom 9. März 2001 (BR-Drucksache 170/01 (Beschluss)), 27. September 2001 (BR-Drucksache 711/01 (Beschluss)) und 22. März 2002 (BR-Drucksache 209/02 (Beschluss)) geäußert hat, Rechnung.



Drucksache 61/03 (Beschluss)

... 4. Die Entkopplung stellt einen Systemwechsel dar. Sie ist vor allem im Hinblick auf die anstehenden WTO-Verhandlungen ein interessanter Ansatz, der im Lichte der WTO-Verhandlungsergebnisse und vor seiner Umsetzung vertieft beraten und auf seine Auswirkungen hin geprüft werden muss. Im Hinblick auf die Vielzahl der offenen Fragen ist eine Umsetzung zum 1. Januar 2004 nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/03 (Beschluss)




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 61/1/03

... 8. Die Entkopplung stellt einen Systemwechsel dar. Sie ist vor allem im Hinblick auf die anstehenden WTO-Verhandlungen ein interessanter Ansatz, der im Lichte der WTO-Verhandlungsergebnisse und vor seiner Umsetzung vertieft beraten und auf seine Auswirkungen hin geprüft werden muss. Im Hinblick auf die Vielzahl der offenen Fragen ist eine Umsetzung zum 1. Januar 2004 nicht möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/03




Allgemeine Bewertung

Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Cross Compliance

2 Marktordnungen

2 Milch

2 Getreide

2 Eiweißpflanzen

2 Flächenstilllegung

2 Betriebsberatungssystem

Ländliche Entwicklung

Verwaltungs - und Kontrollaufwand

Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

2 Gesamtbewertung

Schlussbemerkung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.