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"Verkaufsangebot"


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Drucksache 61/1/17

... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/17




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 1 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 36 Absatz 4 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c - neu - § 58 Absatz 13 - neu - WaffG , Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 2 Abschnitt A1 Nummer 1.1 WaffG , Doppelbuchstabe aa 1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG , Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb:

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

12. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 13/16

... Die Bedeutung europäischer Dienstleistungsnormen wird wahrscheinlich mit der zunehmenden Verflechtung von Waren und Dienstleistungen (Servitization) in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. In diesen Fällen käme die Beschränkung der Bereitstellung entweder der Ware oder der Dienstleistung in der Praxis einer Beschränkung des Verkaufsangebots insgesamt gleich. Zur Vermeidung dieser Beschränkungen sind europäische Dienstleistungsnormen zur Ergänzung der Normen für Waren notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 253/12

... 4. die Verkaufsangebote, die im Rahmen der Ausgleichs-Mechanismus-Verordnung getätigt wurden, auf stündlicher Basis und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 247/07

... (1) Ein systematischer Internalisierer im Sinne des § 32 Satz 1 ist verpflichtet, regelmäßig und kontinuierlich während der üblichen Handelszeiten für die von ihm angebotenen Aktiengattungen zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen verbindliche Kauf- und Verkaufsangebote (Quotes) zu veröffentlichen, sofern es hierfür einen liquiden Markt gibt. Besteht kein liquider Markt, ist er verpflichtet, auf Anfrage seiner Kunden Quotes nach Maßgabe des Satzes 1 zu veröffentlichen. Die Preise der veröffentlichten Quotes müssen die vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 2
Börsengesetz (BörsG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Börsen

§ 3
Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde

§ 4
Erlaubnis

§ 5
Pflichten des Börsenträgers

§ 6
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 7
Handelsüberwachungsstelle

§ 8
Zusammenarbeit

§ 9
Anwendbarkeit kartellrechtlicher Vorschriften

§ 10
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Untersagung der Preisfeststellung für ausländische Währungen

§ 12
Börsenrat

§ 13
Wahl des Börsenrates

§ 14
Börsenrat an Warenbörsen

§ 15
Leitung der Börse

§ 16
Börsenordnung

§ 17
Gebühren und Entgelte

§ 18
Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen

§ 19
Zulassung zur Börse

§ 20
Sicherheitsleistungen

§ 21
Externe Abwicklungssysteme

§ 22
Sanktionsausschuss

Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung

§ 23
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten

§ 24
Börsenpreis

§ 25
Aussetzung und Einstellung des Handels

§ 26
Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Abschnitt 3
Skontoführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen

§ 27
Zulassung zum Skontoführer

§ 28
Pflichten des Skontoführers

§ 29
Verteilung der Skontren

§ 30
Vorhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

§ 31
Nachhandelstransparenz bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten

Abschnitt 4
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel

§ 32
Zulassungspflicht

§ 33
Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt

§ 34
Ermächtigungen

§ 35
Verweigerung der Zulassung

§ 36
Zusammenarbeit in der Europäischen Union

§ 37
Staatliche Schuldverschreibungen

§ 38
Einführung

§ 39
Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren

§ 40
Pflichten des Emittenten

§ 41
Auskunftserteilung

§ 42
Teilbereiche des regulierten Marktes mit besonderen Pflichten für Emittenten

§ 43
Verpflichtung des Insolvenzverwalters

§ 44
Unrichtiger Wertpapierprospekt

§ 45
Haftungsausschluss

§ 46
Verjährung

§ 47
Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 5
Freiverkehr

§ 48
Freiverkehr

Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften

§ 49
Strafvorschriften

§ 50
Bußgeldvorschriften

§ 51
Geltung für Wechsel und ausländische Zahlungsmittel

§ 52
Übergangsregelungen

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 9
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 10
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 11
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 13a
Anpassung der Begriffe amtlicher Markt und geregelter Markt in anderen Gesetzen

Artikel 13b
Sonstige Folgeänderungen in anderen Gesetzen

Artikel 13c
Neufassung des Kreditwesengesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 88/07

... Im Interesse einer erfolgreichen Ermittlung, insbesondere bei der Bekämpfung illegaler Internet-bzw. anderer Verkaufsangebote, wird die Empfehlung ausgesprochen, verdeckte Ermittlungsmöglichkeiten vorzusehen. Angesichts der teilweise hohen Qualität von Fälschungen seien derartige Angebote nicht selten erst nach eingehenden Untersuchungen klar zu erkennen. Begründete Verdachtsmomente erforderten daher eine vorherige Probennahme, die angesichts des Vorgehens der Straftäter nur dann zum Erfolg führe, wenn sie verdeckt vorgenommen werde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/07




Bericht

1. Einleitung

2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle

3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG

3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung

3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels

3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG

3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens

3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände

3.3.3. Probennahme

3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes

3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung

3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen

4. Gesetz über das Apothekenwesen*

4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln

5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften

5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**

5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***

5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****

5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****

5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen

6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden

6.2. Aktivitäten des Europarates

6.3. Aktivitäten der WHO

6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene

6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen

6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses

7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes

7.1. Etablierung von single points of contact

7.2. Analyse der Internet-Angebote

7.3. Illegaler Internetversand

7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich

8. Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 833/06 (Beschluss)

... Stellt sich zum Beispiel an der Börse in Land X ein niedrigerer Gleichgewichtspreis ein als an der Börse in Land Y wird das Auction Office im Rahmen der noch verfügbaren Menge an Übertragungskapazität ein preisunabhängiges Kaufangebot an der Börse in Land X und ein preisunabhängiges Verkaufsangebot an der Börse in Land Y abgegeben. Erst danach wird der Börsenpreis festgestellt. Die Einführung eines solchen Systems wird im Grundsatz als ein wichtiger Schritt zu einer Europäisierung des Stromgroßhandels begrüßt, bedarf allerdings einer rechtlichen Legitimierung, da es erforderlich ist, das Auction Office zur Teilnahme am Handel zuzulassen und ihm entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine Sonderstellung durch das Recht zum letzten Gebot einzuräumen. Eine Zulassung nach § 19 Abs. 2 S. 1 BörsG-E kommt nicht Betracht, da keine originäre Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Außerdem ist das Auction Office kein Handelsteilnehmer, der in Wettbewerbsabsicht zu den übrigen Handelsteilnehmern tätig wird. Da allerdings noch keine abschließende Entscheidung vorliegt wie das Vorhaben im Einzelnen umgesetzt wird, ist es sinnvoll eine Ermächtigung einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu -WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

21. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

23. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

30. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

31. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

32. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

35. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

41. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

42. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

46. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 833/1/06

... Stellt sich zum Beispiel an der Börse in Land X ein niedrigerer Gleichgewichtspreis ein als an der Börse in Land Y wird das Auction Office im Rahmen der noch verfügbaren Menge an Übertragungskapazität ein preisunabhängiges Kaufangebot an der Börse in Land X und ein preisunabhängiges Verkaufsangebot an der Börse in Land Y abgegeben. Erst danach wird der Börsenpreis festgestellt. Die Einführung eines solchen Systems wird im Grundsatz als ein wichtiger Schritt zu einer Europäisierung des Stromgroßhandels begrüßt, bedarf allerdings einer rechtlichen Legitimierung, da es erforderlich ist, das Auction Office zur Teilnahme am Handel zuzulassen und ihm entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine Sonderstellung durch das Recht zum letzten Gebot einzuräumen. Eine Zulassung nach § 19 Abs. 2 S. 1 BörsG-E kommt nicht Betracht, da keine originäre Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Außerdem ist das Auction Office kein Handelsteilnehmer, der in Wettbewerbsabsicht zu den übrigen Handelsteilnehmern tätig wird. Da allerdings noch keine abschließende Entscheidung vorliegt wie das Vorhaben im Einzelnen umgesetzt wird, ist es sinnvoll eine Ermächtigung einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e1 - neu - § 2 Abs. 2c - neu - WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 2a Abs. 1 Nr. 14 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 2a Abs. 3 WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 7 Abs. 1 Satz 2 WpHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Satz 1 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c1 - neu - § 9 Abs. 2a - neu - WpHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 12 Abs. 1 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b - neu - § 13 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 - neu WpHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 15 Abs. 4 Satz 1, 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 3 WpHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe b § 31 Abs. 2 Satz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 31 Abs. 4 Satz 3 WpHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 WpHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 7 Satz 6 - neu -, Abs. 7a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 31b Abs. 1 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 17 §§ 31f, 31g WpHG und Artikel 2 § 1 BörsG

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33a Abs. 1 Satz 2 - neu - WpHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 33b Abs. 1 Nr. 3 WpHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 1 WpHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 34 Abs. 4 Satz 1 WpHG

22. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 BörsG

23. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3a - neu - BörsG

24. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 4 Satz 1 BörsG

25. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 10 BörsG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 11 BörsG

27. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 2 Satz 4 BörsG

28. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 3 BörsG

29. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 5 Satz 2 BörsG

30. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 2a - neu - BörsG

31. Zu Artikel 2 § 13 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 BörsG

32. Zu Artikel 2 § 15 Abs. 1 Satz 5 - neu - BörsG

33. Zu Artikel 2 § 17 Abs. 1 Nr. 8 - neu - BörsG

34. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 2 Satz 3 - neu - BörsG

35. Zu Artikel 2 § 19 Abs. 11 BörsG

36. Zu Artikel 2 § 27 Abs. 1 Satz 3 BörsG

37. Zu Artikel 2 § 28 Abs. 1 Satz 1 BörsG

38. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

39. Zu Artikel 2 § 30 Abs. 1 Satz 1 BörsG

40. Zu Artikel 2 § 48 Abs. 3 BörsG

41. Zu Artikel 2 § 50 Abs. 2 BörsG

42. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG

43. Zu Artikel 3 Nr. 8 Buchstabe a § 24a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG

44. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe a § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

45. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

46. Zu Artikel 3 Nr. 10 Buchstabe b § 25a Abs. 2 Satz 6 KWG

47. Zu Artikel 3 Nr. 20a - neu - § 64h Abs. 3 KWG und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

48. Zu Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe a § 9 Abs. 2 Nr. 1 BörsZulV , Nr. 9 Buchstabe a - neu - § 48 Abs. 1 Satz 2 BörsZulV und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 87/17 PDF-Dokument



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Drucksache 612/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.