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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verkaufsautomaten"


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Drucksache 276/12

... Aus der zunehmenden Verbreitung mobiler Geräte ergibt sich die Notwendigkeit, eindeutig zwischen Prepaid-Telekommunikationsguthaben (die Wertgutscheine sind) und nicht ortsgebundenen Zahlungsdiensten im Allgemeinen zu unterscheiden, die sich möglicherweise das Prepaid-Fakturierungssystem für die erstgenannten zunutze machen. Nicht ortsfeste Zahlungssysteme ermöglichen dem Verbraucher, etwa mittels seines Mobiltelefons ein immer breiteres Spektrum an Gegenständen und Dienstleistungen zu bezahlen, die über Telekommunikationsdienstleistungen hinausgehen (es sind sogar Geldüberweisungen möglich). Hat das System den Zweck, die Bezahlung eines umfassenden oder nicht erschöpfenden Angebotsspektrums zu vereinfachen, das Inhalte (Musikdateien, Spiele, Karten, Daten usw.) oder andere Dienstleistungen (Parken usw.) bzw. Gegenstände (etwa aus Verkaufsautomaten) umfassen kann, ist es problematisch, es als Gutschein zu sehen. Die Unterscheidung zwischen einem Mehrzweck-Gutschein (der dem Inhaber Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen sowie zu anderen konkreten Dienstleistungen oder Gegenständen verschafft) und einem Zahlungsdienst (durch den die Verwendung eines Prepaid-Guthabens für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, insbesondere auch bei Dritten, erleichtert werden soll) hängt von dem Bestehen eines Rechts ab, Gegenstände oder Dienstleistungen zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Was ist ein Gutschein?

2. Welche Lösungen werden vorgeschlagen?

1. Die Definition von Gutscheinen für mehrwertsteuerliche Zwecke

2. Zeitpunkt der Besteuerung

3. Bestimmungen für den Vertrieb

4. Rabattgutscheine

5. Weitere Änderungen technischer Art bzw. Folgeänderungen

3. Technische Erläuterung der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags

Unterscheidung zwischen Gutscheinen und Zahlungsinstrumenten Artikel 30a Absatz 2

Reihengeschäfte mit Gutscheinen Artikel 25 Buchstabe d, Artikel 74a und Artikel 74b

Vertrieb eines Mehrzweckgutscheins

Neutralität von kostenlosen Rabattgutscheinen Artikel 25 Buchstabe e und Artikel 74c

Einlösung eines Rabattgutscheins

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

2 Entsprechungstabelle

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. der Vorschlag IM einzelnen

Artikel 25

Buchstabe d

Buchstabe e

Artikel 28

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 169

Artikel 193

Artikel 272

Vorschlag

Artikel 1

Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen zu den Kapiteln 1 und 3

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 52/10

... 4Betriebsstätten können auch rein mechanische Anlagen sein (z.B. Verkaufsautomaten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009

3 Einführung

1.1 Steuerberechtigung

1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer

Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden

Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter

Teil nahmerecht
der Gemeinden bei einer Außenprüfung

1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe

Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes

Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung

1.4 Gewerbesteuermessbescheid

Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden

Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden

1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen

Mitteilung

1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

Zuständigkeit der Gemeinden

Zuständigkeit der Finanzämter

1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

5 Zuständigkeiten

5 Folgebescheide

1.8 Zinsen

1.9 Anzeigepflichten

Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten

Folgen der Unterlassung

2.1 Gewerbebetrieb

Begriff des Gewerbebetriebs

5 Personengesellschaften

5 Reisegewerbebetrieb

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Betriebe der öffentlichen Hand

2.2 Betriebsverpachtung

2.3 Organschaft

5 Allgemeines

Beginn und Beendigung der Organschaft

Personengesellschaften als Organträger

2.4 Mehrheit von Betrieben

Mehrere Betriebe verschiedener Art

Mehrere Betriebe gleicher Art

5 Personengesellschaften

Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Atypisch stille Gesellschaften

2.5 Beginn der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Steuerpflicht kraft Rechtsform

Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine

Wegfall einer Befreiung

2.6 Erlöschen der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz

2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel

Übergang eines Betriebs im Ganzen

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Übergang eines Teilbetriebs

2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung

2.9 Betriebsstätte

5 Allgemeines

Bauausführungen oder Montagen

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen

Betriebsstätte eines Vertretenen

2a Arbeitsgemeinschaften

3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

4.1 Hebeberechtigung

5 Allgemeines

5 Bindungswirkung

5.1 Steuerschuldnerschaft

5 Allgemeines

Atypisch stille Gesellschaft

5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

5.3 Haftung

7.1 Gewerbeertrag

Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags

5 Rechtsbehelfe

Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften

Besteuerung kleiner Körperschaften

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz

8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Entgelte für Schulden

Renten und dauernde Lasten

Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG

8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.5 Spenden bei Körperschaften

8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste

8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

5 Allgemeines

Bankfremde Geschäfte

8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen

9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

5 Allgemeines

5 Bemessungsgrundlage

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid

9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

5 Allgemeines

Begünstigte Tätigkeiten

Umfang der Kürzung

Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

10a.1 Gewerbeverlust

5 Ermittlung

Gesonderte Feststellung

5 Verlustabzug

10a.2 Unternehmensidentität

10a.3 Unternehmeridentität

5 Allgemeines

5 Einzelunternehmen

5 Mitunternehmerschaften

5 Kapitalgesellschaften

10a.4 Organschaft

11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags

15.1 Pauschfestsetzung

16.1 Hebesatz

19.1 Vorauszahlungen

19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags

29.1 Zerlegungsmaßstab

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung

33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

35a.1 Reisegewerbebetriebe

35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009


 
 
 


Drucksache 808/08

... 26. fordert die Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und die Schulbehörden auf dafür zu sorgen, dass in Verkaufsautomaten in Schulen gesunde Lebensmittel angeboten werden; hält es für wesentlich, dass jede Art von Sponsoring und Werbung für Produkte mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt in Schulen nur auf Verlangen oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulbehörden stattfinden darf und von Elternbeiräten überwacht werden sollte; ist der Ansicht, dass Sportverbände und Sportmannschaften eine Vorbildfunktion im Hinblick auf sportliche Betätigung und gesunde Ernährung erfüllen sollten, und verlangt eine freiwillige Verpflichtung aller Sportorganisationen und Sportmannschaften zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung und von körperlicher Bewegung insbesondere bei Kindern; geht davon aus, dass sämtliche Sportverbände und Sportmannschaften eine ausgewogene Ernährung und körperliche Betätigung fördern; betont, dass der europäischen Sportbewegung das Vorhandensein von Übergewicht und Fettsucht in Europa nicht anzulasten ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/08




Vorrang für Kinder

Medien und Werbung

Gesundheitswesen und Forschung


 
 
 


Drucksache 800/07

... (1) Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht im Geltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Vertreiber haben Getränke in Einweggetränkeverpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, vor dem Inverkehrbringen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen und sich an einem bundesweit tätigen Pfandsystem zu beteiligen, das Systemteilnehmern die Abwicklung von Pfanderstattungsansprüchen untereinander ermöglicht. Das Pfand ist bei Rücknahme der Verpackungen zu erstatten. Ohne eine Rücknahme der Verpackungen darf das Pfand nicht erstattet werden. Hinsichtlich der Rücknahme gilt § 6 Abs. 8 entsprechend. Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 8 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 8 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoff einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt. Beim Verkauf aus Automaten hat der Vertreiber die Rücknahme und Pfanderstattung durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten zu gewährleisten. Die zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen im Sinne von Satz 1 sind vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Hierüber ist ein gesonderter Mengenstromnachweis entsprechend Anhang I Nr. 4 Satz 1 bis 5 sowie Satz 8 bis 12 zu führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 540/05

... Darunter fallen alle Arten von Einzelhandelsbetrieben, die Lebensmittel in der Einzelhandelsstufe vertreiben (Verkauf an den Endverbraucher), insbesondere Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Obst- und Gemüsegeschäfte, Kioske, Tankstellen mit Lebensmittelverkauf, Verkaufsautomaten, Versand, Marktstände in Gebäuden oder im Freien (mit Ausnahme von Geschäften, die Mahlzeiten zum Mitnehmen verkaufen, z.B. Imbisse) und der ambulante Verkauf von Lebensmitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Meldestelle

§ 4
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 5
Einzelheiten der Datenübermittlung

§ 6
Berichtswesen

§ 7
Änderung und Pflege der Kodierkataloge

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1

Schnittstelle für die Übermittlung von Daten aus dem Bereich „Inspektion“

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „Inspektion“

3. Legende zur Schnittstelle „Inspektion“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Inspektion“

Anlage 2
zu § 4, § 5 Abs. 2 und 3

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „ Probenahme und -untersuchung“

3. Legende zur Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

Anlage 3
zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2

Leitlinien zur Angleichung der im Rahmen der jährlichen Überwachungsprogramme von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben

1. Anwendungsbereich der Erhebungsergebnisse, die gemäß Artikel 14 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung mitzuteilen sind

2. Hinweise zum Ausfüllen der Erhebungsbögen zur Übermittlung der Kontrollergebnisse

Art der Verstöße

- Hygiene

- Hygiene allgemein

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

- Andere

- Mikrobiologische Verunreinigung

- Andere Verunreinigungen

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

4 Produktgruppe

Allgemeine Anmerkungen

3. Bericht


 
 
 


Drucksache 919/04

... (1) Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,11 bis 31 in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht im Geltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 6 sowie § 6 Abs. 2 Satz 1 zu erstatten. Ohne eine Rücknahme der Verpackungen darf das Pfand nicht erstattet werden. Beim Verkauf aus Automaten hat der Vertreiber die Rücknahme und Pfanderstattung durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten zu gewährleisten. Bei Verpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sich die Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbundverpackungen mit diesen Hauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt. § 6 Abs. 1 Satz 9 und 10 gelten nicht für die in Satz 1 genannten Verpackungen. Im Rahmen der Verwertung nach Anhang I Nr. 1 Abs. 5 Satz 1 sind die zurückgenommenen Verpackungen vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.