Drucksache 124/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
... dahingehend in Aussicht gestellt, dass nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung eine Abfrage zum Beginn und Ende der Probezeit durch Verkehrs- und Grenzbehörden im Wege eines automatisierten Verfahrens möglich ist. Dieser Vorschlag stellt für die Verfolgungsbehörden keine befriedigende Lösung dar. Zum einen ist die Aktualität eines solchen Registers in Zweifel zu ziehen, zum anderen würde die Änderung dieser Verordnung frühestens nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in Kraft treten. Die Eindeutigkeit einer Koppelung des Alkoholverbotes an die Altersgrenzen hätte für die Kontrollbehörden den erheblichen Vorteil, dass zumindest für die Kontrolle derjenigen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Aufwand reduziert und damit insbesondere Großkontrollen, zum Beispiel im Umfeld von Diskotheken, erleichtert werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 24c Abs. 1 StVG
4. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 36 Abs. 1 und 2 FeV
5. Zu Artikel 2 Nr. 2a und b - neu - § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 58 Abs. 4 FeV
6. Zu Artikel 4a - neu - § 2 FreiwFortbV
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