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"Vermittlerunternehmen"


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Drucksache 207/07

... (1) Der Prüfling kann bei der Industrie- und Handelskammer seines Geschäftssitzes, seines Wohnsitzes, seiner Ausbildungsstätte oder bei der Industrie- und Handelskammer, der ein Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet, zur Sachkundeprüfung antreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Sachkundeprüfung

§ 1
Grundsatz

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Abschnitt 2
Vermittlerregister

§ 5
Bestandteile und Inhalt des Registers

§ 6
Eintragung

§ 7
Eingeschränkter Zugang

Abschnitt 3
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

§ 8
Geltungsbereich

§ 9
Umfang der Versicherung

§ 10
Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 4
Informationspflichten

§ 11
Information des Versicherungsnehmers

Abschnitt 5
Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

§ 12
Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 13
Nachweis

§ 14
Aufzeichnungspflicht

§ 15
Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 17
Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken

Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 18
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Übergangsregelung

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Vorsorge

4. Sach-/Vermögensversicherung

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 8)

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Informationspflichten und Bürokratiekosten

5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen

Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Abschnitt 4 Informationspflichten

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absätzen 1 bis 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.