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80 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verpackungsabfällen"


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Drucksache 591/1/05

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Der Verpackungsbegriff ist nicht mehr abhängig vom Individualverhalten des Verbrauchers. Durch die Definition wird Rechtssicherheit für Hersteller und Vertreiber geschaffen. Sie können Vorkehrungen zur Rücknahme und Verwertung für den Teil der Blumentöpfe treffen, die als Verpackungen gelten.



Drucksache 591/05

... /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle sind insbesondere die bis 31. Dezember 2008 zu erfüllenden Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen insgesamt und für die stoffliche Verwertung der einzelnen Verpackungsmaterialien angehoben worden. Ferner wurde die Definition des Begriffs „Verpackungen“ erweitert. Die Richtlinie ist bis 18. August 2005 in nationales Recht umzusetzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 1. Januar 2000 gestrichen.

4. § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

5. In § 15 wird

6. § 16 wird wie folgt geändert:

7. § 17 wird aufgehoben und mit der folgenden Fußnote ergänzt:

8. Anhang I zu § 6 wird wie folgt geändert:

9. Nach Anhang IV wird folgender Anhang V angefügt:

1. Kriterien für die Begriffsbestimmung „Verpackungen nach § 3 Abs.1 Nr. 1:

2. BEISPIELE für die genannten Kriterien

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkung

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 7

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang V


 
 
 


Drucksache 52/05

und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Nach der Eingangsformel wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:

2. Vor § 1 werden die Überschriften

3. § 1 wird wie folgt geändert:

4. § 2 wird wie folgt geändert:

5. In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1 a eingefügt:

6. Vor § 3a werden folgende Überschriften eingefügt:

7. § 3c wird wie folgt geändert:

8. In der Überschrift des § 4 werden nach dem Wort Rechtsvorschriften die Wörter bei der UVP eingefügt.

8a. In § 5 Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und die Wörter § 14f Abs. 3 ist zu beachten. eingefügt.

9. § 9 wird wie folgt geändert:

10. § 11 wird wie folgt geändert:

11. Nach § 14 wird folgender Teil 3 eingefügt:

Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP)

Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung

§ 14a
Feststellung der SUP-Pflicht

§ 14b
SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall

§ 14c
SUP-Pflicht auf Grund einer Verträglichkeitsprüfung

§ 14d
Ausnahmen von der SUP-Pflicht

Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung

§ 14e
Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

§ 14f
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 14g
Umweltbericht

§ 14h
Beteiligung anderer Behörden

§ 14i
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 14j
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 14k
Abschließende Bewertung und Berücksichtigung

§ 14l
Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms

§ 14m
Überwachung

§ 14n
Gemeinsame Verfahren

§ 14o
SUP-Verfahren nach Maßgabe des Landesrechts

§ 14p
Qualitätssicherung

12. Vor § 15 wird die Überschrift

13. § 15 wird wie folgt geändert:

14. § 16 wird wie folgt geändert:

15. Nach § 19 werden folgende §§ 19a und 19b eingefügt:

§ 19a
Durchführung der Strategischen Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

§ 19b
Strategische Umweltprüfung bei Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene

16. Vor § 20 wird in der Überschrift die Angabe 2 durch die Angabe 5 ersetzt.

17. Vor § 24 wird die Überschrift

18. § 24 wird wie folgt geändert:

19. Dem § 25 werden folgende Absätze 7 bis 10 angefügt:

20. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

21. Nach Anlage 2 werden folgende Anlagen 3 und 4 angefügt:

Anlage 4
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

1. Dem § 25a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

2. Dem § 32 wird folgender Absatz 4 Dem § 31b n. F. wird folgender Absatz 7 angefügt:

3. Dem § 31d n. F. wird folgender Absatz 4 angefügt:

4. Dem § 33a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

5. Dem § 36 Abs. 7 werden folgende Sätze angefügt:

Artikel 2a
Änderung des Bundeswaldgesetzes

Artikel 2b
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 3
Neufassung von Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 707/1/04

... Die Ausnahmeregelung in § 8 Abs. 3 dient auch der Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarktes. Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der in Deutschland geltenden Pfandpflicht können so verhindert werden. Durch die Auflage zur Beteiligung an ausländischen Pfandsystemen wird außerdem das Ziel der Richtlinie 94/92 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle grenzüberschreitend gefördert, die Verwertung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Ebenso kann dadurch die Vermüllung der Landschaft (Littering) nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU begegnet werden.



Drucksache 919/1/04

... Durch die Auflage zur Beteiligung an ausländischen Pfandsystemen wird außerdem das Ziel der Richtlinie 94/92 des Europäischen Parlaments und des Rats über Verpackungen und Verpackungsabfälle grenzüberschreitend gefördert die Verwertung von Verpackungsabfällen sicherzustellen. Ebenso kann dadurch der Vermüllung der Landschaft (Littering) nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU begegnet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr.3

2. Zu Artikel 1 Nr.5

3. Zu Artikel 1 Nr. 6

Begründung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.