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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Versorgungs- und Erzeugungsinteressen"


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Drucksache 673/07

... (7) Nur durch Beseitigung der zwangsläufig für vertikal integrierte Unternehmen bestehenden Anreize, Wettbewerber in Bezug auf den Netzzugang und auf Investitionen zu diskriminieren, kann eine tatsächliche Entflechtung gewährleistet werden. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung, die darin besteht, dass der Netzeigentümer als Netzbetreiber benannt wird, aber unabhängig von Versorgungs- und Erzeugungsinteressen operiert, ist eindeutig der einfachste und stabilste Weg, um den inhärenten Interessenkonflikt zu lösen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. So bezeichnete auch das Europäische Parlament in seiner am 10. Juli 2007 angenommenen Entschließung zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetze als das wirksamste Instrument, um diskriminierungsfrei Investitionen in Infrastrukturen, einen fairen Netzzugang für neue Anbieter und Transparenz des Marktes zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten daher dazu verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass nicht ein und dieselbe(n) Person(en), auch nicht durch Sperrminoritäten bei Entscheidungen von strategischer Bedeutung, etwa bei Investitionsentscheidungen, eine Kontrolle über ein Erzeugungs- oder Versorgungsunternehmen ausüben und gleichzeitig eine Beteiligung an einem Übertragungsnetzbetreiber oder einem Übertragungsnetz halten oder Rechte an einen Übertragungsnetzbetreiber oder Übertragungsnetz ausüben kann (können). Umgekehrt sollte die Kontrolle über einen Übertragungsnetzbetreiber die Möglichkeit ausschließen, eine Beteiligung an einem Versorgungsunternehmen zu halten oder Rechte an einem Versorgungsunternehmen auszuüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



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