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0002/1/05
0744/05
0359/05
0361/05B
0817/05
0037/05
0321/05B
0726/05
0631/05
0092/05
0600/05
0336/05
0136/05
0692/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0720/05
0082/05
0703/1/05
0301/05
0003/1/05
0520/05
0617/05
0436/05
0154/05
0052/05B
0210/1/05
0574/05
0703/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0317/05
0399/05
0107/05
0637/05
0014/05B
0942/05
0174/05
0092/1/05
0003/05B
0361/05
0607/05
0238/04B
0194/1/04
0571/04B
0846/04B
0618/04
0780/2/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0952/04
0846/1/04
0877/04
0883/04
0662/1/04
0551/04B
0361/04
0683/3/04
0767/04
0747/04
0663/04
0983/04
0466/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0086/04
0985/04
0720/04
0891/04
0892/04
0875/04
0012/04
0586/04
0408/04
0688/1/04
0194/04B
0238/04
0450/04
0688/04B
0722/04
0458/04B
0722/1/04
0780/04B
0429/04
0939/04
0688/04
0836/1/04
0870/04
0105/04
0702/04
0732/04
0662/04B
0682/04
0455/04B
0821/04
0804/04
0725/04
0283/04
0140/04
1003/04
0012/1/04
1013/04
0722/04B
0774/1/03
0774/03
0299/03
0049/03
0774/03B
0546/03
0450/03
0325/03B
0485/1/03
0715/03
0849/03
0715/03B
0485/03B
Drucksache 347/20

... es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Drucksache 19/13836) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Drucksache 19/16543) beschlossen. Das Gesetz vom 3. März 2020 (BGBl. I, S. 431) ist am 13. März 2020 in Kraft getreten.



Drucksache 15/20

... Neu hinzugekommen sind die technischen Spezifikationen für Feuer zur Infrarotkennzeichnung. Die Infrarotkennzeichnung dient der ergänzenden Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen für Luftfahrzeugführer die Restlichtverstärkerbrillen (Night Vision Goggles, NVG/NVIS) zur Durchführung von NVFR-Flügen einsetzen. Die hier getroffenen Festlegungen wurden im Rahmen einer vom BMVI initiierten Versuchsreihe unter Beteiligung unterschiedlicher Luftfahrtbetriebe festgelegt. Im Rahmen der Versuche wurde insbesondere deutlich, dass es bei zu großen Strahlstärken der IR-Feuer zu einer erheblichen Störwirkung in den eingesetzten NVG-Brillen durch Ausbildung eines "Halo-Effekts" kommen kann. Die hier festgelegten Spezifikationen orientieren sich an denen der Finnish Transport Safety Agengy (TRAFI) und den dortigen "IR requirements for LED lights - Low intensity obstruction lights" und mindern das Risiko dieser Störwirkung und stellen den besten Kompromiss unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wetter- und Aufstellungsbedingungen dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 295/20

... In den vergangenen Wochen war außerdem ein außergewöhnlicher Anstieg der Zahl bösartiger Angriffe seitens unterschiedlicher Urheber zu beobachten, die versucht haben, die durch die Pandemie verursachten Störungen für kriminelle oder geopolitische Zwecke zu nutzen. Wenn die digitalen Möglichkeiten zur Durchsetzung des Rechts verbessert werden, können Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft wirksam geschützt werden. Die Digitalisierung von Rechtssystemen kann den Zugang zur Justiz und das Funktionieren des Geschäftsumfelds verbessern.



Drucksache 502/20 (Beschluss)

... scheitern. Dies gilt insbesondere im Falle eines frühzeitig gescheiterten Versuches, weil der Nachweis, dass der Täter ein mehrstündiges Geschehen plante, nur in außergewöhnlichen Fällen zu erbringen sein wird. Hinzu kommt, dass § 235

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 166/20

... Im Hinblick auf die neu eingeführte Verpflichtung der Sozialleistungsträger, eine Bescheinigung auszustellen, ergibt sich eine Zeitersparnis von etwa 350 000 Stunden für die betroffenen Bürger und Bürgerinnen; denn dadurch werden bislang anfallende zusätzliche Wege-, Warte- und Vorsprechzeiten bei anderen Stellen entbehrlich. Dabei wird von einem zeitlichen Einsparungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger von zwei Stunden ausgegangen, um eine Bescheinigung zu erhalten (mindestens 170 000 Personen x 2 Stunden). Wenn Sozialleistungsträger von der neuen Möglichkeit der Erklärung im Sozialleistungsbescheid Gebrauch machen, werden Wege-, Warte- und Vorsprechzeiten gänzlich wegfallen, weil in diesen Fällen die Bescheinigung automatisch erfolgt. Damit ergäbe sich im Ergebnis eine Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürger von mindestens 700 000 Stunden. In den übrigen rund 330 000 Fällen, in denen es nicht um die Bescheinigung von Sozialleistungen geht, kann nach dem Ergebnis der Evaluierung davon ausgegangen werden, dass mindestens in einem Viertel der Fälle (also 85 000) es eines zweiten oder noch weiteren Versuchs bedarf, um eine Bescheinigung zu erlangen. Bei einer zurückhaltenden Schätzung ist deshalb von einer zusätzlichen Zeitersparnis von circa 170 000 Stunden auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 850k
Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

§ 850l
Pfändung des Gemeinschaftskontos

Abschnitt 4
Wirkungen des Pfändungsschutzkontos

§ 899
Pfändungsfreier Betrag; Übertragung

§ 900
Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger

§ 901
Verbot der Aufrechnung und Verrechnung

§ 902
Erhöhungsbeträge

§ 903
Nachweise über Erhöhungsbeträge

§ 904
Nachzahlung von besonderen Leistungen

§ 905
Festsetzung der Erhöhungsbeträge durch das Vollstreckungsgericht

§ 906
Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungsgericht

§ 907
Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto

§ 908
Aufgaben des Kreditinstituts

§ 909
Datenweitergabe; Löschungspflicht

§ 910
Verwaltungsvollstreckung

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Folgeänderungen

§ 27a
Anwendung des Sozialgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

2. Neuregelung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz

3. Weiterer Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu 850k ZPO-E Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 850l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu § 899

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 900

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 901

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 902

Zu § 903

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 904

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 905

Zu § 906

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 907

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 908

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 909

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 910

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 386/20 (Beschluss)

... -Verordnung die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Wildschweinen, die das Virus der ASP aufgenommen haben, abzusenken. Für die Gefährdungsbeurteilung wäre die zuständige Behörde in jedem Fall davon abhängig, dass der benachbarte Mitgliedstaat laufend aussagekräftige Daten zur Verfügung stellt und insbesondere an den Rändern seiner Überwachungszone bzw. auch darüber hinaus in ausreichender Menge Tests durchführt, um einen Ausbruch der ASP sicher aufzufinden. Der Versuch, auf dieser Rechtsgrundlage länderübergreifend einen durchgehenden Zaun z.B. von rund 500 km im Grenzgebiet zu Polen zu bauen, ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Selbst bei erleichterten rechtlichen Anforderungen bliebe am Ende immer nur die Möglichkeit, punktuell im Anschluss an ein bestehendes Gebiet eine Pufferzone, möglicherweise auch eine sogenannte Anschlusspufferzone mit allen damit verbundenen Nachteilen auszuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 237/20

... (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Europäischen Union entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/20




‚Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches

§ 90c
Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung


 
 
 


Drucksache 511/20

... -Versuchstierverordnung



Drucksache 437/1/20

... Die Bediensteten sind erheblichen Gefährdungen ausgesetzt, da Ermittlungen häufig in besonders gewaltbereiten Milieus (Clan, Organisierte Kriminalität) erfolgen. Daher sind die Finanzbehörden insoweit den Sicherheitsbehörden nach § 34 Absatz 4 Nummer 1 und 2 BMG gleichzustellen. Zum Schutze der Bediensteten müssen die Behörden Kenntnis darüber haben, welcher Personenkreis möglicherweise versucht, an Daten der Bediensteten zu gelangen.



Drucksache 13/20

... d) die Ergebnisse von Pumpversuchen und anderen hydraulischen Tests,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 25/20

... es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/20




Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 110d
Besonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/2/20

... "1a. Werden Abdichtungskomponenten aus mineralischen Bestandteilen hergestellt, müssen diese eine Mindestdicke von 0,50 m und einen Durchlässigkeitsbeiwert von k ≤ 5 × 10-9 m/s bei einem Druckgradienten von i = 30 (Laborwert nach DIN EN ISO 17892-11, Ausgabe Mai 2019, Laborversuche an Bodenproben - Teil 11: Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit (ISO 17892-11:2019)) einhalten."



Drucksache 266/20

... Im Rahmen der Folgenabschätzung des BEHG hatte das Ressort durch Abfragen bei betroffenen Verbänden und Organisationen zu ermitteln versucht, wie hoch der jährliche Ausstoß der o.g. Emissionen ist. Diese werden -für die ersten vier Jahre geschätzt - mit etwa 300 Mio. t CO



Drucksache 8/20

... es (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen (Bundestagsdrucksache 19/1954). Auch nach diesem Regelungsvorschlag sollen durch die Einfügung einer neuen Nummer 3 in § 201a Absatz 1 StGB Bildaufnahmen erfasst werden, die eine verstorbene Person zur Schau stellen. Allerdings sieht dieser Vorschlag kein den Tatbestand weiter eingrenzendes Kriterium vor, sodass letztlich zum Beispiel auch die Bildaufnahme einer im Rahmen einer Trauerfeier aufgebahrten Leiche erfasst sein kann, was als über die Regelungsintention hinausgehend abzulehnen ist. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Bundesrates - anders als dieser Entwurf - neben der Erweiterung des Schutzbereiches von § 201a Absatz 1 und 2 StGB die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für § 201a StGB vor. Eine solche Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Vorfeld der eigentlichen Rechtsgutsverletzung ist jedoch nicht geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu § 201a

Zu § 201a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 344/1/20

... Es sollte daher versucht werden, durch einen sehr deutlich höheren Anstieg des CO



Drucksache 5/20 (Beschluss)

... ) "Durchführen" einer "Konversionsbehandlung" unter Strafandrohung. Eine Versuchsstrafbarkeit ist nicht vorgesehen (vergleiche § 23 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/20 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1

2. Zu § 2

3. Zu § 3 Absatz 1, Absatz 2 und § 5 Absatz 2

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 4 Absatz 3 - neu -

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 94/20

... eingehalten werden. Diese Ausnahme im nationalen Recht wurde geschaffen, um die weitere An- wendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufen von Lebensmitteln zu ermöglichen sowie den Bedürfnissen von Lebensmittelunternehmen in Regionen in schwieriger geografischer Lage Rechnung zu tragen, weil der Transport extensiv gehaltener Rinder in einen Schlachthof aufgrund der Wildheit der Tiere ohne Beeinträchtigung der Fleischqualität oft nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar ist. Zudem besteht die Gefahr von Verletzungen bei Mensch und Tier durch die erhebliche Beunruhigung der Tiere bei Einfangversuchen für die Verladung. Die gleichen Aspekte gelten auch beim Transport extensiv gehaltener Schweine, weshalb auch diese in der Ausnahmeregelung berücksichtigt werden sollen. Die Methode der Betäubung ist davon losgelöst tierschutzrechtlich zu betrachten. Auch bei der extensiven Schweinehaltung handelt es sich um eine traditionelle Methode, deren Anwendung weiterhin ermöglicht werden sollte.



Drucksache 437/20 (Beschluss)

... Die Bediensteten sind erheblichen Gefährdungen ausgesetzt, da Ermittlungen häufig in besonders gewaltbereiten Milieus (Clan, Organisierte Kriminalität) erfolgen. Daher sind die Finanzbehörden insoweit den Sicherheitsbehörden nach § 34 Absatz 4 Nummer 1 und 2 BMG gleichzustellen. Zum Schutze der Bediensteten müssen die Behörden Kenntnis darüber haben, welcher Personenkreis möglicherweise versucht, an Daten der Bediensteten zu gelangen.



Drucksache 164/20

... Gesetzbuches die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der Versicherten in diesen Anwendungen überprüft werden können und festgestellt werden kann, ob, von wem und welche Daten des Versicherten in dieser Anwendung verarbeitet worden sind.



Drucksache 196/20

... Es steht zu erwarten, dass die Neuregelung im Ergebnis zu deutlich mehr Gerechtigkeit bei der Kostenbelastung im Inkassobereich führen wird. Denn es ist davon auszugehen, dass derzeit die zwar in Verzug geratenen, jedoch grundsätzlich noch zahlungswilligen und - fähigen Schuldner zu einem ganz erheblichen Teil die Kosten mittragen, die eigentlich den Gläubigern durch zahlungsunwillige und -unfähige Schuldner entstehen würden. Das folgt daraus, dass teilweise auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vor allem aber Inkassodienstleister in Anbetracht der außerordentlich lukrativen Vergütung, die sie insbesondere bei der Geltendmachung einer Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 beim erfolgreichen Einzug einer Forderung beim Schuldner generieren können, Gläubigern im Gegenzug für nicht realisierbare Forderungen - wenn überhaupt - weitaus geringere Beträge in Rechnung stellen, als sie im Erfolgsfall vom Schuldner verlangen. Zwar ist in vielen Fällen nicht genau bekannt, wie die Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleistern insbesondere in Fällen des Masseninkassos im Einzelnen ausgestaltet sind, aber insoweit ist auffällig, dass unter anderem nach den Beobachtungen der Verbraucherzentralen die Inkassodienstleister in gerichtlichen Verfahren, in denen sie zur Vorlage von Verträgen aufgefordert werden, lieber von der Forderung abzusehen als die Verträge vorzulegen scheinen (vergleiche hierzu auch AG Esslingen, Urteil vom 18. Mai 2018 - 5 C 234/18, VuR 2018, S. 354 mit Anmerkung Jäckle). Jäckle führt dabei in seiner Anmerkung aus, dass beispielsweise die Deutsche Bahn den gesamten Mahn- und Inkassoprozess, der in den jährlich etwa 1,4 Millionen Fällen eingeleitet werde, in denen Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden seien, auf der Grundlage eines umfassenden Dienstleistungsvertragspakets durch ein Inkassounternehmen und (im gerichtlichen Mahnverfahren) von einer Rechtsanwaltsgesellschaft erledigen lasse, wobei das vereinbarte Entgelt pauschaliert sei (a. a. O., S. 356; die Praxis der zusätzlichen Einschaltung einer Rechtsanwaltsgesellschaft für das gerichtliche Mahnverfahren soll sich mittlerweile allerdings geändert haben). Weiterhin weist Bülte (NJW 2019, S. 1762) darauf hin, dass zwischen im Bereich des Masseninkassos tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern im Rahmen der Vereinbarung eines Erfolgshonorars häufig ein "Gebührenpool" gebildet werde, bei dem letztlich das Gebührenaufkommen allein von den zahlenden Schuldnern bestritten werde. Ein weiteres verbreitetes Vorgehen insbesondere bei Inkassodienstleistern soll sein, dass die Auftraggeber für erfolglose Einziehungen keine Gebühren zahlen, dafür jedoch bei erfolgreichen Einziehungen auf eigentlich ihnen zustehende Nebenforderungen wie Zinsen oder eigene Mahnkosten zugunsten des Inkassodienstleisters verzichten. Da Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister in Anbetracht des § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Bezug auf die durch ihre Einschaltung entstandenen Kosten nur den ihrem Auftraggeber tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen dürfen, dürfen sie den Schuldnern eigentlich nur solche Beträge in Rechnung stellen, deren Ausgleich zwischen ihnen und dem Gläubiger auch wirklich vereinbart wurden; anderenfalls dürfte sich die Forderung auf Ersatz eines tatsächlich nicht entstandenen Schadens als Betrug darstellen. Wie diese Vorgaben im Fall einer vollständigen Pauschalierung der Vergütungsvereinbarung eingehalten werden, ist kaum erkennbar. Im Übrigen lassen sich schon durch Recherchen im Internet zahlreiche Fälle finden, in denen damit geworben wird, dass im Fall eines erfolglosen Einziehungsversuchs keine Kosten erhoben werden (vergleiche hierzu unter anderem die Beispiele bei Butenob, Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, 2018, S. 188 f.; instruktiv zu der gesamten Thematik auch Hartmann, ZRP 2020, S. 12). Allerdings kann eine rechtswidrige Geltendmachung möglicherweise relativ leicht dadurch umgangen werden, dass zwischen Gläubiger und Rechtsanwältin, Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister zwar eine Vergütungsvereinbarung auf der Basis des RVG getroffen wird, jedoch zusätzlich vereinbart wird, dass die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt oder der Inkassodienstleister im Fall eines erfolglosen Forderungseinzugs die geltend gemachte Kostenforderung an Erfüllungs statt annimmt. Diese Konstruktion dürfte in der Branche am weitesten verbreitet sein (vergleiche Hartmann, ZRP 2020, S. 14, der ihre Zulässigkeit dort in Frage stellt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 121/20

... 5. einer Person mit Erfahrung in der Versuchsplanung und Statistik und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 121/20




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG)

3 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 3
Ergänzende Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Anzeigepflichten, Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Produkten sowie deren Bereitstellung auf dem Markt, sonstige Bestimmungen

§ 4
Ergänzende Anzeigepflichten

§ 5
Aufbewahrung von Unterlagen im Fall der Beendigung der Geschäftstätigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 6
Klassifizierung von Produkten, Feststellung des rechtlichen Status, Einstufung von Produkten der Klasse I, Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung

§ 7
Sonderzulassung, Verordnungsermächtigung

§ 8
Sprachenregelung für die EU-Konformitätserklärung und für Produktinformationen

§ 9
Sondervorschriften für angepasste Produkte

§ 10
Freiverkaufszertifikate

§ 11
Betreiben und Anwenden von Produkten

§ 12
Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten

§ 13
Verbote zum Schutz vor Fälschungen und Täuschungen

§ 14
Abgabe von Prüfprodukten

§ 15
Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt

§ 16
Ausstellen von Produkten

Kapitel 3
Benannte Stellen, Prüflaboratorien, Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 17
Sprachenregelung für Konformitätsbewertungsstellen

§ 18
Anerkennung von Prüflaboratorien; Widerruf und Rücknahme der Anerkennung

§ 19
Überwachung anerkannter Prüflaboratorien

§ 20
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten; Widerruf und Rücknahme der Benennung

§ 21
Überwachung benannter Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Befugnisse der für Benannte Stellen zuständigen Behörde

§ 23
Auskunftsverweigerungsrecht

Kapitel 4
Klinische Prüfungen und sonstige klinische Prüfungen

Abschnitt 1
Ergänzende Voraussetzungen

§ 24
Allgemeine ergänzende Voraussetzungen

§ 25
Sponsor oder rechtlicher Vertreter des Sponsors

§ 26
Versicherungsschutz

§ 27
Verbot der Durchführung bei untergebrachten Personen

§ 28
Einwilligung in die Teilnahme

§ 29
Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 30
Prüfer, Hauptprüfer und Leiter einer klinischen Prüfung oder sonstigen klinischen Prüfung

Abschnitt 2
Voraussetzungen für den Beginn, wesentliche Änderungen und Korrekturmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Klinische Prüfungen nach Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Voraussetzungen für den Beginn

§ 31
Beginn einer klinischen Prüfung

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 32
Anforderungen an die Ethik-Kommissionen

§ 33
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 34
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 35
Ethische Bewertung der beantragten klinischen Prüfung

§ 36
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 37
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Verfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 38
Antrag

§ 39
Umfang der Prüfung des Antrags

Titel 4
Verfahren bei wesentlichen Änderungen nach Artikel 75 der Verordnung (EU) 2017/745

§ 40
Zugang der Ethik-Kommission zu Mitteilungen

§ 41
Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 42
Entscheidung der Bundesoberbehörde

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 43
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 44
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 45
Weitere Vorgaben für Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörde

§ 46
Verbot der Fortsetzung

Unterabschnitt 2
Sonstige klinische Prüfungen im Sinne von Artikel 82 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

Titel 1
Besondere Voraussetzungen und Beginn

§ 47
Anforderungen an sonstige klinische Prüfungen

Titel 2
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 48
Antrag bei der Ethik-Kommission

§ 49
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 50
Ethische Bewertung der beantragten sonstigen klinischen Prüfung

§ 51
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission

§ 52
Stellungnahme der Ethik-Kommission

Titel 3
Anzeige bei der Bundesoberbehörde

§ 53
Anzeige einer sonstigen klinischen Prüfung bei der zuständigen Bundesoberbehörde

Titel 4
Verfahren bei Änderungen

§ 54
Anzeige von Änderungen

§ 55
Antrag bei der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 56
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Antrags durch die Ethik-Kommission

§ 57
Prüfung der beantragten wesentlichen Änderungen

§ 58
Frist zur Stellungnahme der Ethik-Kommission bei wesentlichen Änderungen

§ 59
Vornahme von wesentlichen Änderungen

Titel 5
Korrekturmaßnahmen

§ 60
Korrekturmaßnahmen der Ethik-Kommission

§ 61
Verbot der Fortsetzung

Abschnitt 3
Pflichten bei der Durchführung und Überwachung; Kontaktstelle

§ 62
Pflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 63
Meldepflichten des Prüfers oder Hauptprüfers

§ 64
Melde- und Mitteilungspflichten des Sponsors bei einer sonstigen klinischen Prüfung

§ 65
Verarbeitung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten

§ 66
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen

§ 67
Informationsaustausch

§ 68
Überwachung von klinischen Prüfungen und sonstigen klinischen Prüfungen durch die zuständige Behörde

§ 69
Korrekturmaßnahmen der Bundesoberbehörden

§ 70
Kontaktstelle

Kapitel 5
Vigilanz und Überwachung

§ 71
Durchführung der Vigilanzaufgaben

§ 72
Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Risikobewertung

§ 73
Ergänzende Herstellerpflichten im Rahmen der Vigilanz; Sprachenregelung

§ 74
Verfahren zum Schutz vor Risiken

§ 75
Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 95 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 76
Verfahren zur Erhebung von Einwänden nach Artikel 95 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745 gegen Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats und zur Verhängung von Maßnahmen nach Artikel 95 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 77
Durchführung der Überwachung

§ 78
Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden im Rahmen der Überwachung; Informationspflichten

§ 79
Behördliche Befugnisse im Rahmen der Durchführung der Vigilanz und der Überwachung

§ 80
Duldungs- und Mitwirkungspflichten im Rahmen der Vigilanz und der Überwachung; Auskunftsverweigerungsrecht

§ 81
Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler

§ 82
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Kapitel 6
Medizinprodukteberater

§ 83
Medizinprodukteberater

Kapitel 7
Zuständige Behörden, Verordnungsermächtigungen, sonstige Bestimmungen

§ 84
Beratungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde

§ 85
Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden

§ 86
Deutsches Medizinprodukteinformations- und Datenbanksystem

§ 87
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 88
Verordnungsermächtigungen

§ 89
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Kapitel 8
Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr und den Zivil- und Katastrophenschutz

§ 90
Anwendung und Vollzug des Gesetzes, Zuständigkeiten

§ 91
Ausnahmen

Kapitel 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 92
Strafvorschriften

§ 93
Strafvorschriften

§ 94
Bußgeldvorschriften

§ 95
Einziehung

Kapitel 10
Übergangsbestimmungen

§ 96
Übergangsvorschrift aus Anlass von Artikel 123 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 97
Regelungen für den Fall fehlender Funktionalität der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte nach Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 2017/745

§ 98
Übergangsregelung für das Deutsche Informations- und Datenbanksystem über Medizinprodukte

§ 99
Sonstige Übergangsregelungen für Medizinprodukte und deren Zubehör

Artikel 2
Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

Artikel 3
Weitere Änderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

§ 31a
Beginn einer Leistungsstudie

§ 31b
Anzeige von Leistungsstudien mit therapiebegleitenden Diagnostika

§ 100
Sonstige Übergangsregelungen für Invitro-Diagnostika und deren Zubehör

Artikel 3a
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 3b
Änderung des Strahlenschutzgesetzes

§ 23
Verhältnis zur Verordnung (EU) Nr. 2017/745 .

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4a
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 4b
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

§ 8
Übergangsvorschriften aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Weitere Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 9
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 9a
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 10
Weitere Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 10a
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 10b
Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 10c
Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11a
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Artikel 11b
Änderung der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten

Artikel 12
Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12a
Änderung des Implantateregistergesetzes

§ 33
Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung.

Artikel 12b
Änderung der Mess- und Eichverordnung

Artikel 13
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 14
Weitere Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 15
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16
Weitere Änderung des Produktsicherheitsgesetzes

Artikel 16a
Weitere Änderungen aus Anlass der Auflösung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information

Artikel 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 8/1/20

... Bei Taten, die typischerweise eine sexuelle Komponente haben, sollte der Gesetzgeber durch die Einstellung der Strafnorm in den 13. Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck bringen, dass er das Tatgeschehen als Sexualdelikt erfassen und sanktionieren will. Dieser Aspekt war ein wesentliches Argument für die Einführung des § 184i StGB "sexuelle Belästigung" im November 2016. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass selbst wenn das "Begrapschen" von Frauen im Einzelfall als Beleidigung oder Körperverletzung verfolgbar war, damit der Angriff auf die Sexualsphäre der Opfer nicht zum Ausdruck kam, weshalb es der Schaffung eines Sexualdelikts bedurfte. Dieser Gesichtspunkt liegt auch dem jüngst vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (BR-Drucksache 25/20) zugrunde, soweit dort die Subsidiaritätsklausel des § 184i Absatz 1 StGB auf Straftaten des 13. Abschnitts des besonderes Teils des Strafgesetzbuchs beschränkt wird. Denn nach der geltenden unbeschränkten Subsidiaritätsklausel tritt die sexuelle Belästigung beispielsweise zurück, wenn der Täter die sexuelle Berührung zu einem Diebstahl ausnutzt, obwohl aus Sicht des Opfers der Eingriff in die Sexualsphäre den Schwerpunkt bildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB


 
 
 


Drucksache 160/1/20

... "1a Werden Abdichtungskomponenten aus mineralischen Bestandteilen hergestellt, müssen diese eine Mindestdicke von 0,50 m und einen Durchlässigkeitsbeiwert von k ≤ 5 × 10-9 m/s bei einem Druckgradienten von i = 30 (Laborwert nach DIN EN ISO 17892-11, Ausgabe Mai 2019, Laborversuche an Bodenproben - Teil 11: Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit (ISO 17892-11:2019)) einhalten. Werden Kunststoffdichtungsbahnen als Abdichtungskomponente eingesetzt, darf ihre Dicke 2,5 mm nicht unterschreiten.



Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Zu bedenken ist dabei Folgendes: Die Urteilsgründe werden bei Urteilsverkündung in aller Regel nicht vorliegen. Das Gericht soll aber bereits bei Urteilsverkündung im Tenor nähere Angaben zum Umfang der Bekanntmachung machen. Dabei hat es verschiedene Möglichkeiten: nur Urteilsformel, Urteilsgründe bzw. Auszug der Urteilsgründe. Zugleich soll das Gericht eine Vielzahl von Sachen bedenken: Zahl der Betroffenen, Art der Betroffenheit, Informationsinteresse der Geschädigten, anderweitige Informationsquellen, Leistungsfähigkeit des Verbands, Persönlichkeitsrechte der Leitungspersonen und "sonstiger involvierter Personen", Geschäfts-, Betriebs- und sonstige Geheimnisse etc. Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass es für das Gericht bereits bei Urteilsverkündung nur schwer möglich sein wird, den Umfang zu veröffentlichender, aber noch nicht niedergelegter Urteilsgründe zu bestimmen. Hinzu treten noch die - gesetzlich nicht näher eingegrenzten - Arten der Urteilsbekanntmachung, über die sich das Gericht Gedanken zu machen hat: Internet, Aushang bei Gericht oder an anderem Ort, Bundesanzeiger, Tageszeitung etc. Das Gericht wird hier durch die Vielzahl der Möglichkeiten schlichtweg überfordert. Das gilt umso mehr, wenn das Gericht die Begründung des Gesetzentwurfs zu Rate zieht und versucht, den dort aufgezeigten vielfältigen Aspekten Rechnung zu tragen.



Drucksache 85/20

... Die Sachbearbeitung wird daher nur in wenigen Fällen, in denen es zu Störungen im automatisierten Verfahren kommt, tätig werden müssen. Rund 464 Tausend Fälle mit ausschließlich inländischem Einkommen werden voraussichtlich aus dem automatisierten Verfahren ausgesteuert und in 60 Prozent der Fälle (verheiratete Berechtigte) einen Zeitaufwand von 64 Minuten und in 40 Prozent der Fälle (unverheiratete Berechtigte) einen Zeitaufwand von 43 Minuten versuchen, was bei einem durchschnittlichen Personalkostensatz von jährlich 116 800 Euro einen laufenden Erfüllungsaufwand aus 186 Vollbeschäftigteneinheiten von rund 21,7 Millionen Euro verursacht. Es wird angenommen, dass rund 580 Tausend Fälle mit ausschließlich ausländischem Einkommen vollständig händisch von der Sachbearbeitung zu überprüfen sein werden. Es ergibt sich hierfür ein zusätzlicher Aufwand von 95 Minuten in 60 Prozent der Fälle (verheiratete Berechtigte) und von 63 Minuten (unverheiratete Berechtigte), aus denen insgesamt 683 Vollbeschäftigteneinheiten resultieren, die laufenden Erfüllungsaufwand von rund 79,8 Millionen Euro verursachen.



Drucksache 293/1/20

... vorgesehene Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit auf einen Gutschein - derzeit nur bei bereits erfolgter Rückzahlung des Reisepreises - auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen der Reisende bereits einen rechtskräftigen Zahlungstitel gegen den Reiseveranstalter erwirkt hat. Sonst wäre zu befürchten, dass im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsversuchs der Reiseveranstalter die Möglichkeit des Gutscheins einwenden könnte, so dass dann wahrscheinlich der Vollstreckungsversuch abgebrochen werden müsste und damit die Zwangsvollstreckung zumindest verzögert werden könnte. In diesen Fällen bedarf es der Privilegierung des Reiseveranstalters nicht.



Drucksache 328/20

... Im Infektionsversuch mit Haustieren waren Katzen, Frettchen und Goldhamster empfänglich gegenüber SARS-CoV-2. Darüber hinaus wurde eine Übertragung über Tröpfcheninfektion bzw. über Kontakt von Frettchen zu Frettchen sowie von Katze zu Katze beschrieben.



Drucksache 91/1/20

... "Die zuständige Behörde kann eine bestimmte Untersuchungsstelle vorschreiben, sofern die Untersuchungen von einer Untersuchungsstelle durchgeführt werden, die nicht regelmäßig mit Erfolg an Ringversuchen teilnimmt."



Drucksache 33/20

... eine Impfung gegen die ASP für wissenschaftliche Versuche und Impfstoffprüfungen zu genehmigen, als sog. "Vorhalteregelung" eingeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Viehverkehrsverordnung

§ 44b
Rückgabe und Ungültigmachen des Equidenpasses

§ 44c
Verbot der Übernahme

§ 44d
Anzeige der Kennzeichnung

Anlage 6
(zu § 28 und § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1) Rasseschlüssel

Artikel 2
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 5
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 6
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Artikel 7
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Problem und Ziel

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 157/20

... Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. Oktober 2018 eine umfassende "Gesundheitliche Bewertung von humanpathogenen Parasiten in Wild" vorgelegt. In dieser Bewertung wird ausgeführt, dass Sumpfbiber zwar grundsätzlich für eine Trichineninfektion empfänglich seien, wie mit Infektionsversuchen nachgewiesen worden sei. Es gebe in Europa auch vereinzelte Berichte aus den Jahren 1936 und 1980 über Trichinenfunde bei Sumpfbibern. Es habe sich aber um Tiere gehandelt, die in Pelztierfarmen gehalten worden seien. In beiden Fällen vermuteten die Autoren, dass die Infektion durch die Verfütterung von Küchenabfällen mit Fleischbestandteilen (Schwein oder relevantes Wild) erfolgte. Die Publikation aus dem Jahr 1936 war der Auslöser dafür, dass der Sumpfbiber als Wild eingestuft worden ist, "das Träger von Trichinen sein kann". In seiner Risikobewertung stellt das BfR aber fest, dass ihm Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt seien. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Sumpfbiber aus der Pflicht zur Untersuchung auf Trichinellen auszunehmen, ohne dass dies mit einer Verringerung des vorbeugenden Schutzes der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden wäre.



Drucksache 258/20 (Beschluss)

... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des



Drucksache 258/1/20

... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des



Drucksache 339/20

... "1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder".



Drucksache 185/20

... Das Containerschiff fuhr nach dem Verlust der Container weiter in nördliche Richtung und versuchte, die Anzahl der verlorenen Container und wahrscheinlich auch andere Schäden zu ermitteln. Das Schiff fuhr schließlich zum Löschen einer Teilladung nach Bremerhaven. Eine Untersuchung, ob das Schiff eine Grundberührung hatte, konnte in Bremerhaven aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden. Nach Fortsetzung der Reise erfolgte diese Untersuchung des Unterwasserschiffes durch Taucher in Danzig (Polen); dort wurden keine Spuren einer Grundberührung festgestellt.



Drucksache 25/20 (Beschluss)

... es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings



Drucksache 306/1/20

... Die damit ersichtliche, erneut beabsichtigte Übertragung von Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungskompetenzen auf die EU-Ebene begegnet durchgreifenden Bedenken, weil die Kompetenzen der EU nach dem Vertrag von Lissabon weit überdehnt werden. Eine ganzheitliche Betrachtung des Beschlussvorschlags der Kommission zu Artikel 12 lässt keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Kommission wieder versucht, eine Rollenverteilung vorzunehmen, die im bereits beschriebenen Regelungsgehalt und Normzweck des Artikels 196 AEUV keine Stütze findet.



Drucksache 255/20

... Transparente Reisebuchungsverfahren sind derzeit besonders wichtig, um Anreize für Reisen zu schaffen und faire Geschäftspraktiken zu gewährleisten, damit kein Anbieter unbillige Vorteile aus irreführenden Behauptungen zu ziehen versucht, wie etwa der unzutreffenden Aussage, dass in bestimmten Gebieten eine hohe Nachfrage herrschen würde. Das von der Kommission koordinierte Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz steht im Dialog mit Reiseplattformen im Internet und Autovermietungen über die Transparenz und Fairness von Online-Buchungen und hat diese bereits über den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit Reisebeschränkungen informiert.



Drucksache 386/20

... -Verordnung die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Wildschweinen, die das Virus der ASP aufgenommen haben, abzusenken. Für die Gefährdungsbeurteilung wäre die zuständige Behörde in jedem Fall davon abhängig, dass der benachbarte Mitgliedstaat laufend aussagekräftige Daten zur Verfügung stellt und insbesondere an den Rändern seiner Überwachungszone bzw. auch darüber hinaus in ausreichender Menge Tests durchführt, um einen Ausbruch der ASP sicher aufzufinden. Der Versuch, auf dieser Rechtsgrundlage länderübergreifend einen durchgehenden Zaun z.B. von rund 500 km im Grenzgebiet zu Polen zu bauen, ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Selbst bei erleichterten rechtlichen Anforderungen bliebe am Ende immer nur die Möglichkeit, punktuell im Anschluss an ein bestehendes Gebiet eine Pufferzone, möglicherweise auch eine sogenannte Anschlusspufferzone mit allen damit verbundenen Nachteilen auszuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 97/20

... In einer Welt, in der große Teile der öffentlichen Debatte und der politischen Werbung auf das Internet verlagert wurden, müssen wir auch bereit sein, unsere Demokratien energisch zu verteidigen. Die Bürger erwarten geeignete Maßnahmen gegen Versuche, den Informationsraum zu manipulieren, die oft in Form gezielter und koordinierter Desinformationskampagnen erfolgen. Europa braucht mehr Transparenz hinsichtlich der Art und Weise, wie Informationen im Internet ausgetauscht und verwaltet werden. Vertrauenswürdige Medien von hoher Qualität sind sowohl für die Demokratie als auch für die kulturelle Vielfalt von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission einen Europäischen Aktionsplan für Demokratie und einen spezifischen Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor vorlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 502/20

... auch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für § 176 Absatz 4 Nummer 3 und 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 176 Absatz 6 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 176 Absatz 4 Nummer 3 und 4 StGB 1


 
 
 


Drucksache 293/20 (Beschluss)

... vorgesehene Einschränkung der Verweisungsmöglichkeit auf einen Gutschein - derzeit nur bei bereits erfolgter Rückzahlung des Reisepreises - auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen der Reisende bereits einen rechtskräftigen Zahlungstitel gegen den Reiseveranstalter erwirkt hat. Sonst wäre zu befürchten, dass im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsversuchs der Reiseveranstalter die Möglichkeit des Gutscheins einwenden könnte, so dass dann wahrscheinlich der Vollstreckungsversuch abgebrochen werden müsste und damit die Zwangsvollstreckung zumindest verzögert werden könnte. In diesen Fällen bedarf es der Privilegierung des Reiseveranstalters nicht.



Drucksache 87/20

... (Belohnung und Billigung von Straftaten) soll erweitert werden, sodass zukünftig nicht nur die Billigung begangener oder versuchter Straftaten vom Tatbestand erfasst wird, sondern auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten.



Drucksache 86/20

... Die Änderung stellt klar, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements auch eine erforderliche ärztliche Anschlussbehandlung im Wege der stationären Weiterbehandlung in einem anderen Krankenhaus verordnen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein besonderes fachärztliches Versorgungsbedürfnis vom behandelnden Krankenhaus nicht erfüllt werden kann und eine ambulante fachärztliche Anschlussversorgung aktuell nicht zur Verfügung steht. Denkbar sind zum Beispiel Fälle, in denen nach intensivmedizinischer Krankenhausbehandlung mit maschineller Atemunterstützung eine längerfristige Beatmungsentwöhnung (prolongiertes Weaning) in Betracht kommt und in einem hierauf spezialisierten Krankenhaus mit Weaningstation durchgeführt werden kann. In solchen Fällen hat das Entlassmanagement sicherzustellen, dass keine voreilige Überführung von Beatmungspatientinnen und -patienten in die außerklinische Intensivpflege ohne den vorherigen Versuch einer Beatmungsentwöhnung durch dafür fachlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Weitere Einzelheiten sind in dem Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 37c
Außerklinische Intensivpflege

§ 111b
Landesschiedsstelle für Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und Bundesschiedsstelle für Rahmenempfehlungen, Verordnungsermächtigung

§ 132j
Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

Soziale Pflegeversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Demografische Aspekte

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe bbaa

Zu Doppelbuchstabe bbbb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 362/20

... sowie etwaige Untersuchungshaftkosten jedenfalls am Tag der Entlassung aus der Haft entfielen. Dem gegenüberzustellen sind mögliche Folgekosten, die für Alarmkontrollen am Entlassungsort eines Probanden notwendig werden, wenn dieser nach einer zwangsweisen Anlegung versuchen sollte, sich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch Zerstören des Bandes am Fuß oder schlichtes Nichtladen des Akkus zu entziehen.



Drucksache 296/20

Entschließung des Bundesrates für eine Möglichkeit wissenschaftlich begleiteter Versuchsprojekte mit kontrollierter Abgabe von Cannabis



Drucksache 98/20

... Anhand von Feldversuchsergebnissen und Produktionsfunktionen für Ackerkulturen wurden Ertragsminderungen um 3 bis 5 % abgeleitet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die aktuellen Düngebedarfswerte z.T. über den vor 2017 in den Ländern geltenden Werten liegen. Nach Ergebnissen mehrjähriger Versuche an 9 verschiedenen Standorten, die in der VDLUFA

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Düngeverordnung1

§ 8
Nährstoffvergleich (aufgehoben)

§ 9
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).

§ 13a
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen

§ 15
Übergangsvorschrift

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung

Bundesweite Maßnahmen:

Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe ad

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten

Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs

Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht

Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025

Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags

Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5 KMU-Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 333/20

... /EG, so dass sich das anzuwendende nationale Verfahren nicht von vornherein feststellen lässt. Einige Mitgliedstaaten wenden beide Richtlinien gleichzeitig auf verschiedene Vorgänge im Rahmen ein und derselben klinischen Prüfung an. Versuche, den Prozess durch informelle Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu straffen, sind ergebnislos geblieben. Auch die nationalen Vorschriften für den Inhalt der technischen Akte unterscheiden sich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 5/20

... Anbieter von sogenannten Konversionstherapien stellen deren fehlende Wirksamkeit und Schädlichkeit seit Jahren infrage. Sie führen, meist aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven, trotz fehlender medizinischer Indikation weiter Konversionsversuche an Personen durch. Bei den Zielgruppen handelt es sich sowohl um Minderjährige als auch um Erwachsene.



Drucksache 5/1/20

... ) "Durchführen" einer "Konversionsbehandlung" unter Strafandrohung. Eine Versuchsstrafbarkeit ist nicht vorgesehen (vergleiche § 23 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/20




Zu § 1

§ 2
Verbot der Durchführung von Konversionsinterventionen

§ 3
Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

7. Zu § 1 Absatz 1**

8. Zu § 2

9. Zu § 4 Absatz 3 - neu -*

10. Zu § 5 Absatz 2

11. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 2/20

... 3. die Zahl der Versuche von manipulativen Angriffen auf die Sicherheitsarchitektur und deren Manipulationsresistenz,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 510/20

... Eine weitere Personengruppe bilden sog. Aktionsbündnisse oder auch Bürgerinitiativen, die - auch ohne selbst betroffen zu sein - eine ablehnende Haltung gegenüber bestimmten Arten von Großprojekten gefasst haben. Die Bürgerbeteiligung gewinnt für diesen Personenkreis häufig den Charakter eines Gruppenerlebnisses mit Gleichgesinnten, die grundsätzlich mit Mitteln eines gesellschaftlichen Engagements im rechtlich zulässigen Rahmen und mit Expertise versuchen, die Realisierung eines Vorhabens zu erschweren oder gar zu verhindern.



Drucksache 94/20 (Beschluss)

... eingehalten werden. Diese Ausnahme im nationalen Recht wurde geschaffen, um die weitere Anwendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufen von Lebensmitteln zu ermöglichen sowie den Bedürfnissen von Lebensmittelunternehmen in Regionen in schwieriger geografischer Lage Rechnung zu tragen, weil der Transport extensiv gehaltener Rinder in einen Schlachthof aufgrund der Wildheit der Tiere ohne Beeinträchtigung der Fleischqualität oft nicht möglich und wirtschaftlich nicht tragbar ist. Zudem besteht die Gefahr von Verletzungen bei Mensch und Tier durch die erhebliche Beunruhigung der Tiere bei Einfangversuchen für die Verladung. Die gleichen Aspekte gelten auch beim Transport extensiv gehaltener Schweine, weshalb auch diese in der Ausnahmeregelung berücksichtigt werden sollen. Die Methode der Betäubung ist davon losgelöst tierschutzrechtlich zu betrachten. Auch bei der extensiven Schweinehaltung handelt es sich um eine traditionelle Methode, deren Anwendung weiterhin ermöglicht werden sollte.



Drucksache 91/20 (Beschluss)

... "Die zuständige Behörde kann eine bestimmte Untersuchungsstelle vorschreiben, sofern die Untersuchungen von einer Untersuchungsstelle durchgeführt werden, die nicht regelmäßig mit Erfolg an Ringversuchen teilnimmt."



Drucksache 636/19 (Beschluss)

... haben auch diese Stellen an den Ringversuchen des Bundesamtes für Strahlenschutz teilzunehmen. Dies sorgt für die Sicherstellung der bundeseinheitlichen Qualität der Kontrollmessungen. Für die Teilnahme an diesen Ringversuchen werden sodann durch das Bundesamt für Strahlenschutz ebenfalls Gebühren und Auslagen erhoben.



Drucksache 270/19 (Beschluss)

... § 25 Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche



Drucksache 636/1/19

... haben auch diese Stellen an den Ringversuchen des Bundesamtes für Strahlenschutz teilzunehmen. Dies sorgt für die Sicherstellung der bundeseinheitlichen Qualität der Kontrollmessungen. Für die Teilnahme an diesen Ringversuchen werden sodann durch das Bundesamt für Strahlenschutz ebenfalls Gebühren und Auslagen erhoben.



Drucksache 285/19 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf schlägt die Einführung eines § 90c StGB vor, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Entwurf sieht dabei vor, dass der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift sich an § 90a StGB orientiert und daher bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe liegt. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll ebenso strafbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 90c
Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 267/19

... Der Vereinfachung und dem Einsatz von digitalen Lösungen im Bereich des Kindergeldes steht die Bundesregierung offen gegenüber. Seit einiger Zeit wird bereits intensiv an einer Vereinfachung der Verfahrensabläufe gearbeitet, um u.a. die Eltern von Bürokratiepflichten zu entlasten und die Kindergeldgewährung zu beschleunigen. Einen wichtigen Schritt stellt in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung bestehender Angebote hin zu einer zwar antragsbasierten, aber durchgehend digitalen Kindergeldbeantragung dar. In diesem Sinne erarbeitet zum Beispiel das Projekt "Kinderleicht zum Kindergeld" der Freien und Hansestadt Hamburg und der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit aktuell einen möglichen Lösungsansatz für einen digitalen Pilotversuch, mit dem die Eltern nach der Geburt ihres Kindes in einem Schritt den Namen ihres Kindes bestimmen, zusätzliche Geburtsurkunden und das Kindergeld beantragen können.



Drucksache 100/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung um eine weitere Digitalisierung des Zensus. Er sieht aber mit Sorge die Versuche der Kommission (Eurostat), durch eine neue Rahmenverordnung "Zensus und Bevölkerung" diesen für die Bundesrepublik Deutschland wie die anderen Mitgliedstaaten zentralen Bereich sehr detailliert und abschließend zu regeln und dabei grundlegende Änderungen von Verwaltungsverfahren und -organisation zu erzwingen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, allen Eingriffen in die Verwaltungshoheit der Mitgliedstaaten nachdrücklich entgegenzutreten und alle Vorschläge der Kommission am Maßstab der Erforderlichkeit sowie unter Subsidiaritätsgesichtspunkten zu messen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021

6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021

7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021

10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021

11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021

12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021

13. Zu § 34 ZensG 2021

§ 34
Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021

§ 34a
Information der Öffentlichkeit

15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021

§ 35a
Finanzzuweisung


 
 
 


Drucksache 520/1/19

... b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten nur Anwendung finden sollen, wenn der Makler ein Unternehmer und der Käufer eine natürliche Person ist. Diese Einschränkung kann dazu führen, dass insbesondere in Gebieten mit hoher Nachfrage Makler versuchen werden, Wohnungen und Einfamilienhäuser an Unternehmen zu verkaufen. Dadurch würde es Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich erschwert, Immobilien zu erwerben. Der Bundesrat bittet daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Prüfung einer allgemeinen Anwendbarkeit auch auf kaufende Unternehmen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.