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0002/1/05
0744/05
0359/05
0361/05B
0817/05
0037/05
0321/05B
0726/05
0631/05
0092/05
0600/05
0336/05
0136/05
0692/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0720/05
0082/05
0703/1/05
0301/05
0003/1/05
0520/05
0617/05
0436/05
0154/05
0052/05B
0210/1/05
0574/05
0703/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0317/05
0399/05
0107/05
0637/05
0014/05B
0942/05
0174/05
0092/1/05
0003/05B
0361/05
0607/05
0238/04B
0194/1/04
0571/04B
0846/04B
0618/04
0780/2/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0952/04
0846/1/04
0877/04
0883/04
0662/1/04
0551/04B
0361/04
0683/3/04
0767/04
0747/04
0663/04
0983/04
0466/04
0846/2/04
0622/04
0846/04
0086/04
0985/04
0720/04
0891/04
0892/04
0875/04
0012/04
0586/04
0408/04
0688/1/04
0194/04B
0238/04
0450/04
0688/04B
0722/04
0458/04B
0722/1/04
0780/04B
0429/04
0939/04
0688/04
0836/1/04
0870/04
0105/04
0702/04
0732/04
0662/04B
0682/04
0455/04B
0821/04
0804/04
0725/04
0283/04
0140/04
1003/04
0012/1/04
1013/04
0722/04B
0774/1/03
0774/03
0299/03
0049/03
0774/03B
0546/03
0450/03
0325/03B
0485/1/03
0715/03
0849/03
0715/03B
0485/03B
Drucksache 92/19

... Namhafte Unternehmen am Beginn der Lieferkette versuchen dabei durch die Vertragsgestaltung und die Abforderung von Rechtstreueerklärungen der Subunternehmen Verstöße zu verhindern, delegieren die Verantwortung damit aber letztlich nur an das nächste Glied in der Kette. Während sich diese Spitzenunternehmen nicht zuletzt aus Imagegründen "eine weiße Weste" bewahren, wird die Grauzone zum Ende der Kette hin immer schwerer zu fassen und zu durchschauen.



Drucksache 587/1/19

... wird als problematisch gesehen, weil eine Beleuchtung mit einer Intensität von 80 Lux im gesamten Aufenthaltsbereich den Bedürfnissen der Schweine nicht gerecht wird. Aus Wahlversuchen ist bekannt, dass Schweine bevorzugt in Bereichen mit einer niedrigen Beleuchtungsintensität ruhen. Die derzeitige Formulierung in § 26 Absatz 2



Drucksache 33/19 (Beschluss)

... § 126a StGB-E findet demnach beispielsweise über § 5 StGB dann Anwendung, wenn sich die Server eines Internetplattformbetreibers zwar im Ausland befinden, mittels der Plattform jedoch - zum Beispiel durch an Inländer gerichtete Angebote von Betäubungsmitteln, Waffen oder Kinderpornographie - die Begehung von Straftaten im Inland ermöglicht wird. Ohne Erweiterung des § 5 StGB bestünde die Gefahr, dass derartige im Ausland begangene Handlungen trotz ihres Bezugs zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Inland nicht vom deutschen Strafrecht erfasst würden - insbesondere wenn sie im Ausland nicht strafbar sind - und daher möglicherweise bewusst im Ausland vorgenommen würden - beispielsweise durch das gezielte Betreiben von Servern im Ausland -, um einer Strafbarkeit nach deutschem Recht zu entgehen. Die Regelung dient daher vor allem dazu, entsprechenden, im Cyberbereich durch technische Möglichkeiten besonders erleichterten Umgehungsversuchen von vornherein entgegenzuwirken.



Drucksache 519/1/19

... Es ist bei lebensnaher Betrachtung aber äußerst unwahrscheinlich, dass eine Mieterin oder ein Mieter, die oder der froh ist, in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt überhaupt eine Wohnung bekommen zu haben, zu Beginn des Mietverhältnisses eine Rüge erheben wird. Damit würde sie oder er das Verhältnis zur Vermieterin oder zum Vermieter von Beginn an belasten und das Risiko eingehen, dass die Vermieterin oder der Vermieter versuchen könnte, das Mietverhältnis zu beenden. Die Rügeobliegenheit stellt daher einen wesentlichen Grund für die geringe Wirkung der Mietpreisbremse dar. Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Rückforderung zu viel gezahlter Miete nicht mehr von einer zuvor erfolgten Rüge der Mieterin oder des Mieters abhängt und in den Grenzen der Verjährung die Rückforderung von in der Vergangenheit zu viel gezahlter Miete umfasst. Eine zeitliche Befristung der Möglichkeit, überzahlte Mieten rückwirkend zurückzufordern, sollte hingegen nicht vorgesehen werden. Gerade in Fällen, in denen das Mietverhältnis aus anderen



Drucksache 339/19 (Beschluss)

... Die durch die Verordnung mit dem Ziel der Förderung innovativer Ansätze beabsichtigte Änderung von § 2 Absatz 2 BOStrab wird abgelehnt. Die Bewertung und Realisierung innovativer technischer und/oder betrieblicher Entwicklungen sind auch im bisherigen Formulierungsrahmen möglich und laufen immer auf den Nachweis mindestens gleicher Sicherheit wie im Regelzustand hinaus, denn Sicherheit ist der zentrale Gegenstand der Technischen Aufsicht über die Straßenbahnen. Innovative Entwicklungen müssen Betriebsversuche durchlaufen, in denen bereits erweiterte Ausnahmen möglich sind.



Drucksache 161/19

... j. die Rolle und Verantwortung staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit allen Versuchen, die sexuelle Identität gezielt zu verändern, historisch aufgearbeitet und dokumentiert wird.



Drucksache 161/19 (Beschluss)

... j) die Rolle und Verantwortung staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit allen Versuchen, die sexuelle Identität gezielt zu verändern, historisch aufgearbeitet und dokumentiert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken - Konversionstherapien verbieten


 
 
 


Drucksache 53/19 (Beschluss)

... Gefälschte Arzneimittel bergen für Patientinnen und Patienten Gesundheits- und Lebensgefahren. Besorgniserregend ist, dass Arzneimittelfälschungen nicht nur über illegale Internetangebote zunehmen. Kriminelle versuchen verstärkt, gefälschte Arzneimittel auch in die legale Lieferkette einzuschleusen. Die Arzneimittelüberwachungsbehörden tun zwar alles, um dies zu verhindern. Doch wird die Arzneimittelsicherheit besser gewahrt, indem schon die Arzneimittelfälscher effektiver bekämpft werden.



Drucksache 53/1/19

... Gefälschte Arzneimittel bergen für Patientinnen und Patienten Gesundheits- und Lebensgefahren. Besorgniserregend ist, dass Arzneimittelfälschungen nicht nur über illegale Internetangebote zunehmen. Kriminelle versuchen verstärkt, gefälschte Arzneimittel auch in die legale Lieferkette einzuschleusen. Die Arzneimittelüberwachungsbehörden tun zwar alles, um dies zu verhindern. Doch wird die Arzneimittelsicherheit besser gewahrt, indem schon die Arzneimittelfälscher effektiver bekämpft werden.



Drucksache 573/1/19

... Um Mehrfachversuche bei unterschiedlichen Genehmigungsbehörden zum Erhalt einer EU-Typgenehmigung sanktionieren zu können, ist die Aufnahme in den Ordnungswidrigkeitstatbestand erforderlich. Es wird hierbei vorausgesetzt, dass die Dokumentation der Antragstellung auch bei Ablehnung in der IMI-Datenbank (Internal Market Information System (Binnenmarkt-Informationssystem)) erfolgt.



Drucksache 469/19

... Ursprünglich sollte die Schriftformklausel, dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, vor allem den Erwerber einer Mietsache, der nach § 566 BGB in das laufende Mietverhältnis einzutreten hat, schützen. Nach ihrem Wortlaut gibt die Norm jedoch nicht nur ihm, sondern auch den ursprünglichen Mietvertragsparteien die Möglichkeit, sich aufgrund dieses Formverstoßes vorzeitig von einem eigentlich auf längere Zeit geschlossenen Vertrag zu lösen. Die Regelung des § 550 BGB ist nach herrschender Auffassung zwingendes Recht und kann damit vertraglich nicht abbedungen werden. Sie findet auch auf nachträgliche Vertragsänderungen und Ergänzungen, soweit diese vertragswesentliche Umstände betreffen, Anwendung. Sämtliche Versuche, der Kündbarkeit durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit Schriftform- oder Schriftformheilungsklauseln zu begegnen, hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidungen aus den Jahren 2017 und 2018 endgültig für unwirksam erklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

G. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 8/19 (Beschluss)

... Mit der Änderung wird klargestellt, dass bei Aufforderung zur Abgabe ausländischer Dokumente gegenüber Mehrstaatern nicht erst eine Ausreiseuntersagung von den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden erfolgt sein muss. Vielmehr muss eine solche Aufforderung bereits erfolgen können, wenn lediglich die Voraussetzungen für eine Untersagung der Ausreise nach § 10 Absatz 1 PassG vorliegen. Erfasst sind alle Fälle der Ausreiseuntersagung in Bezug auf die deutschen Personaldokumente des betroffenen Mehrstaaters, also die der Passversagung, Passentziehung und Beschränkung sowie personalausweisrechtliche Maßnahmen zur Ausreiseverhinderung. Damit besteht im Gleichklang mit den pass-/personalausweisrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich deutscher Personaldokumente eine präventive und effektivere Möglichkeit, sogenannte Jihad-Ausreiseversuche von Mehrstaatern ins syrisch-irakische Kampfgebiet zu verhindern.



Drucksache 270/19

... § 25 Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche



Drucksache 469/19 (Beschluss)

... Ursprünglich sollte die Schriftformklausel, dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, vor allem den Erwerber einer Mietsache, der nach § 566 BGB in das laufende Mietverhältnis einzutreten hat, schützen. Nach ihrem Wortlaut gibt die Norm jedoch nicht nur ihm, sondern auch den ursprünglichen Mietvertragsparteien die Möglichkeit, sich aufgrund dieses Formverstoßes vorzeitig von einem eigentlich auf längere Zeit geschlossenen Vertrag zu lösen. Die Regelung des § 550 BGB ist nach herrschender Auffassung zwingendes Recht und kann damit vertraglich nicht abbedungen werden. Sie findet auch auf nachträgliche Vertragsänderungen und Ergänzungen, soweit diese vertragswesentliche Umstände betreffen, Anwendung. Sämtliche Versuche, der Kündbarkeit durch entsprechende Vertragsgestaltungen mit Schriftform- oder Schriftformheilungsklauseln zu begegnen, hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidungen aus den Jahren 2017 und 2018 endgültig für unwirksam erklärt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

F. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen

1. Ersatzlose Streichung des § 550 BGB und Einführung einer Haftung des Veräußerers

2. Streichung des § 550 BGB und Einführung eines öffentlichen Registers

3. Streichung der Geltung des § 550 BGB für den Bereich des Gewerbemietrechts

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 168/19

... an die heutige digitale Welt anpasst und dabei insbesondere auch Qualifikationstatbestände und Regelbeispiele mit erhöhten Strafdrohungen schafft, um den differenzierten Unrechtsgehalt der in Betracht kommenden Fallgestaltungen sachgerecht erfassen zu können. Daneben führt er bei den §§ 202a, 202b und 202d StGB auch eine Versuchsstrafbarkeit ein, um den Rechtsgutsschutz rechtzeitig beginnen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 339/1/19

... Die durch die Verordnung mit dem Ziel der Förderung innovativer Ansätze beabsichtigte Änderung von § 2 Absatz 2 BOStrab wird abgelehnt. Die Bewertung und Realisierung innovativer technischer und/oder betrieblicher Entwicklungen sind auch im bisherigen Formulierungsrahmen möglich und laufen immer auf den Nachweis mindestens gleicher Sicherheit wie im Regelzustand hinaus, denn Sicherheit ist der zentrale Gegenstand der Technischen Aufsicht über die Straßenbahnen. Innovative Entwicklungen müssen Betriebsversuche durchlaufen, in denen bereits erweiterte Ausnahmen möglich sind.



Drucksache 517/2/19

... V in der Fassung des MDK-Reformgesetzes sind sämtliche Formen der monetären Sanktionierung für Krankenkassen und Krankenhäuser aufzuheben. Krankenhäuser und Krankenkassen müssen die Möglichkeit haben, sich bei jedem Dissens über die Höhe der Abrechnung oder die der Abrechnung zugrunde zulegende Codierung auf Augenhöhe zu begegnen. Die Versuche der vergangenen 15 Jahre, durch Detailregelungen zu einem funktionierenden Prüfsystem zu kommen, sind gescheitert. Ganz im Gegenteil hat sich die Situation verschlechtert und ist auf einem Niveau eskaliert, das letztlich eine vollständige Neuordnung erforderlich macht. Diese kann die Selbstverwaltung durch ihre systemimmanente Selbstblockade nicht mehr gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/2/19




Zu Artikel 5 Nummer 26a

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst


 
 
 


Drucksache 670/19 (Beschluss)

... § 45 PsychThApprO ermöglicht zwei weitere Wiederholungsversuche. Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 2 PsychThApprO verbleibt beim letzten Wiederholungsversuch nur noch eine Patientenanamnese, die Gegenstand der Prüfung sein kann.



Drucksache 591/19 (Beschluss)

... Ferner ist sie ungeeignet, zu der vom Bund beabsichtigten Vergrößerung der behördlichen Spielräume bei Verkehrsversuchen beizutragen. Das Einvernehmen hätte lediglich ein Veto- und Abwehrrecht der Gemeinden zur Folge. Dazu gehört die Entscheidung der Gemeinde darüber, ob sie die verkehrsregelnde Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch Erteilung ihres Einvernehmens ermöglicht oder aber durch Versagung des Einvernehmens verhindert (siehe dazu bereits BVerwG, Urteil vom 20. April 1994, Az. 11 C 17.93).



Drucksache 420/19

... Die derzeitige Regelung begünstigt Vermieterinnen und Vermieter, die das Gesetz missachten und Mieten verlangen, die nach den Regelungen der Mietpreisbremse gesetzeswidrig sind. Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Rückforderung zu viel gezahlter Miete nicht mehr von einer zuvor erfolgten Rüge der Mieterin oder des Mieters abhängt. Zwar wurde durch den Wegfall der Qualifizierung der Rüge mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG vom 18.12.2018 die Rüge für die Mieterinnen und Mieter erleichtert. Dies reicht allerdings nach dem Ergebnis der Evaluierung nicht aus, zumal es bei lebensnaher Betrachtung äußerst unwahrscheinlich ist, dass eine Mieterin oder ein Mieter, die/der froh ist, in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt überhaupt eine Wohnung bekommen zu haben, gegenüber seiner Vermieterin oder seinem Vermieter sogleich eine Rüge erheben wird. Damit würde sie oder er das Verhältnis zur Vermieterin oder zum Vermieter von Beginn an belasten und das Risiko eingehen, dass die Vermieterin oder der Vermieter versuchen könnte, das Mietverhältnis zu beenden. Die Rügeobliegenheit stellt daher einen wesentlichen Grund für die geringe Wirkung der Mietpreisbremse dar und entfällt. Die Änderung führt zudem dazu, dass die Regelung nunmehr mit den allgemeinen Grundsätzen des BGB, wonach die Rückforderung rechtsgrundloser Zahlungen nur in seltenen Ausnahmefällen ausscheidet (insbes. Kenntnis der Nichtschuld gem. § 814 BGB sowie § 815 BGB), in Einklang steht. Dem Schutzbedürfnis der Vermieterinnen und Vermieter wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass eine Rückforderung nur in den Grenzen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), die für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gilt, möglich ist.



Drucksache 636/19

... Bei der Kontrolle der Eigenüberwachung von kerntechnischen Anlagen sind im Bereich Abwasser 17 Anlagen betroffen, für die 32 Kontrollberichte erstellt werden, da beim überwiegenden Teil zweimal jährlich Kontrollmessungen bzw. Vergleichsanalysen durchgeführt werden. An den zusätzlich stattfindenden Ringversuchen zu Emissionsmessungen am Abwasser nehmen jeweils ca. 50 inländische Labore teil. Für den Bereich Fortluft sind derzeit 27 Anlagen betroffen mit 108 Berichten pro Jahr, da für alle Anlagen quartalsweise Kontrollmessungen bzw. Vergleichsanalysen durchzuführen sind. Hinzu kommen durchschnittlich bis zu drei Edelgasvergleichsmessungen und eine Kalibrierung, an denen jeweils nur eine der derzeit betroffenen 27 Anlagen jährlich teilnimmt. Außerdem nehmen am Ringversuch Fortluft wie beim Abwasser ca. 50 inländische Labore teil. Daraus ergibt sich in Bezug auf kerntechnische Anlagen eine Fallzahl in Höhe von 244 pro Jahr für Kontrollmessungen sowie Vergleichsmessungen und Vergleichsanalysen.



Drucksache 670/19

... § 29 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche



Drucksache 522/19

... Damit wird sichergestellt, dass die Eisenbahnagentur als Ausstellungsbehörde Herrin des Verfahrens bleibt und die von ihr getroffene Entscheidung, die einheitliche Sicherheitsbescheinigung zu erteilen, zunächst einmal überprüfen kann. Gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass der Inhaber der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung die Bedingungen für die Bescheinigung nicht mehr erfüllt, muss sie die Bescheinigung einschränken oder widerrufen. Kommt sie zu dem Schluss, dass der Inhaber die Bedingungen weiterhin erfüllt und die Maßnahmen unverhältnismäßig sind, wird sie versuchen, eine Einigung mit der Sicherheitsbehörde zu erzielen. Bleibt die Sicherheitsbehörde bei ihrer Einschätzung, bleiben die Sicherheitsmaßnahmen bestehen. Der neue Satz 2 ist Folge des Auseinanderfallens der Kompetenzen der Eisenbahnagentur als Ausstellungsbehörde und der Sicherheitsbehörde als Aufsichtsbehörde.



Drucksache 556/19

... (3) Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht drei Monate nach Zuleitung an den Verwaltungsrat und die Aufsichtsbehörde auf ihrer Internetseite. Das Nähere regelt die Satzung nach § 279 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1.



Drucksache 92/19 (Beschluss)

... Namhafte Unternehmen am Beginn der Lieferkette versuchen dabei durch die Vertragsgestaltung und die Abforderung von Rechtstreueerklärungen der Subunternehmen Verstöße zu verhindern, delegieren die Verantwortung damit aber letztlich nur an das nächste Glied in der Kette. Während sich diese Spitzenunternehmen nicht zuletzt aus Imagegründen "eine weiße Weste" bewahren, wird die Grauzone zum Ende der Kette hin immer schwerer zu fassen und zu durchschauen.



Drucksache 411/19

... Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die in erheblichem Maße an das Vereinigte Königreich gebunden sind, könnten infolge des Verlusts des einfachen Marktzugangs in Schwierigkeiten geraten oder mit schwierigeren Handelsbeziehungen konfrontiert sein. Dadurch könnten auch Arbeitsplätze verloren gehen. Durch die Einführung von Beihilferegelungen, die betroffenen Unternehmen helfen, die Veränderungen zu bewältigen, oder von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus könnten die Mitgliedstaaten versuchen, negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aufzufangen.



Drucksache 158/18

... Schätzungen zufolge betrugen die öffentlichen und privaten Investitionen im Bereich der KI-Forschung und -Entwicklung in der EU im vergangenen Jahr insgesamt 45 Mrd. EUR25. Die EU sollte insgesamt (im öffentlichen und privaten Sektor) versuchen, diese Investitionen bis Ende 2020 auf mindestens 20 Mrd. EUR zu steigern. Im nächsten Jahrzehnt sollten dann Investitionen von mehr als 20 Mrd. EUR jährlich angestrebt werden (wobei dieses Ziel Entscheidungen hinsichtlich des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der EU nicht vorgreift).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 405/3/18

... Für die Inhalations-Narkose mit Isofluran® liegt eine arzneimittelrechtliche Zulassung für diese Anwendung beim Schwein bislang nicht vor, wird aber für das IV. Quartal 2018 erwartet. Die Methode ist durchaus geeignet die Verbrauchererwartungen an eine Kastration mittels Betäubung zu erfüllen. Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft werden bereits Studien zur Optimierung dieses Narkoseverfahrens im Hinblick auf die Dosierung des Narkosegases sowie das Design der Inhalati-onsmasken gefördert. Die Praxisversuche sind noch nicht abgeschlossen und ausgewertet. Entsprechende Arzneimittel sind in der Schweiz zugelassen; Hinweise, dass eine Zulassung auch in Deutschland in einem überschaubaren Zeitraum erfolgen könnte, liegen vor.



Drucksache 219/18

... Dieser Vorschlag ist ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln, um die Durchimpfungsraten zu erhöhen und sicherzustellen, dass jeder in der Europäischen Union Zugang zu Impfungen erhält, dass Ungleichheiten beseitigt und Immunisierungslücken geschlossen werden. Auf die Fragen und Zweifel, die von Bürgerinnen und Bürgern in ganz Europa zum Thema Impfen geäußert werden, müssen die Mitgliedstaaten und das Gesundheitswesen dringend eingehen und angemessen reagieren. Der vorliegende Vorschlag ist ein gemeinsamer Versuch, diesen Bedenken zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/18




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Beobachtungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission, in ENGER Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Massnahmen DURCHZUFÜHREN:

BEGRÜSST die ABSICHT der Kommission,


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.