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"Vertrags- und Kostenmanagement"


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Drucksache 874/05 (Beschluss)

... Ein Fusionsbeschluss ist nur dann genehmigungsfähig, wenn hinreichend klar ist, welche konkreten Ziele und Wirkungen mit der Fusion verbunden sind. Neben den organisatorischen und personalwirtschaftlichen sowie finanz- und betriebswirtschaftlichen Aspekten sind - im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit und Verantwortung der Länder für die Gesundheitspolitik - insbesondere auch die Auswirkungen einer Kassenfusion auf die regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen konkret zu benennen. So ist darzulegen, wie auch nach der Fusion eine Beratung und Betreuung der Versicherten sichergestellt und eine - ggf. über Ländergrenzen hinausreichende - aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre regionale Versorgungsstruktur gewährleistet werden kann. Hinsichtlich der finanz- und betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Fusion ist darzulegen, ob die fusionierte Kasse eine für das Vertrags- und Kostenmanagement günstige Betriebsgröße besitzt, ob die Verwaltungskosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den künftigen Leistungsausgaben stehen werden, ob die fusionierte Kasse über einen ausgeglichenen Haushalt (einschließlich Rücklage) und einen wettbewerbsfähigen Beitragssatz verfügen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Fusionsprozessen von Krankenkassen

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 874/05

... Ein Fusionsbeschluss ist nur dann genehmigungsfähig, wenn hinreichend klar ist, welche konkreten Ziele und Wirkungen mit der Fusion verbunden sind. Neben den organisatorischen und personalwirtschaftlichen sowie finanz- und betriebswirtschaftlichen Aspekten sind - im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit und Verantwortung der Länder für die Gesundheitspolitik - insbesondere auch die Auswirkungen einer Kassenfusion auf die regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen konkret zu benennen. So ist darzulegen, wie auch nach der Fusion eine Beratung und Betreuung der Versicherten sichergestellt und eine - ggf. über Ländergrenzen hinausreichende - aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre regionale Versorgungsstruktur gewährleistet werden kann. Hinsichtlich der finanz- und betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Fusion ist darzulegen, ob die fusionierte Kasse eine für das Vertrags- und Kostenmanagement günstige Betriebsgröße besitzt, ob die Verwaltungskosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den künftigen Leistungsausgaben stehen werden, ob die fusionierte Kasse über einen ausgeglichenen Haushalt (einschließlich Rücklage) und einen wettbewerbsfähigen Beitragssatz verfügen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

1. § 143 wird wie folgt geändert

2. § 144 wird wie folgt geändert:

3. In § 145 Abs. 2 Nr. 2 wird Satz 2 gestrichen.

4. § 150 wird wie folgt geändert:

5. § 160 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 168 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.