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"Verwaltungs- oder Finanzsachen"


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Drucksache 544/04 (Beschluss)

... Der Ausschuss ist vor jeder Ernennung eines Berufsrichters an einem einheitlichen Fachgericht auf Lebenszeit zu beteiligen. Dies gilt auch dann, wenn der Richter bislang nicht in Spruchkörpern für Sozialsachen tätig war und auf absehbare Zeit nicht beabsichtigt ist, ihn einem solchen Spruchkörper zuzuweisen. Denn je nach Geschäftsanfall bei den einheitlichen Fachgerichten und einheitlichen Oberfachgerichten kommt es durchaus in Betracht, Richter, die bislang Spruchkörpern für Verwaltungs- oder Finanzsachen zugewiesen waren, im Wege der Entscheidung des Präsidiums über die Geschäftsverteilung des Gerichts künftig Spruchkörpern für Sozialsachen zuzuweisen. Dies kann insbesondere dann geboten sein, wenn bei einem einheitlichen Fachgericht oder einheitlichen Oberfachgericht eine starke Zunahme der Sozialstreitverfahren zu verzeichnen ist, während die Eingangszahlen der Verwaltungs- und Finanzstreitverfahren stagnieren oder gar rückläufig sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten (Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte/Sonstige Kosten)

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)

Artikel 1
Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte für die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Gerichtsordnung der einheitlichen Fachgerichte - GOF -)

§ 1
Errichtung einheitlicher Fachgerichte und eines einheitlichen Oberfachgerichts

§ 2
Änderung der Gerichtsorganisation

§ 3
Zuständigkeiten der einheitlichen Fachgerichte und einheitlichen Oberfachgerichte

§ 4
Spruchkörper

§ 5
Besetzung der Gerichte

§ 6
Bildung und Besetzung der Spruchkörper, Verfahren, Entscheidungen, Rechtsmittel, Wiederaufnahme des Verfahrens, Kosten und Vollstreckung

§ 7
Disziplinar-, Schieds- und Berufsgerichte

§ 8
Präsidium und Geschäftsverteilung

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Dienstaufsicht

§ 11
Rechts- und Amtshilfe

§ 12
Vertreter des öffentlichen Interesses

§ 13
Entsprechende Anwendung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung

§ 14
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1

§ 15
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 2

§ 16
Präsidium und Geschäftsverteilung in den Fällen des § 1 Abs. 3

§ 17
Präsidialrat

§ 18
Personalvertretung

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Finanzielle Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.