[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vollstreckbarerklärungsverfahrens"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 833/1/10

... 5. Die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens würde dazu führen, dass ein Vollstreckungstitel im Vollstreckungsstaat nicht mehr von der nach der Verordnung für die Vollstreckbarerklärung zuständigen Stelle das heißt vielfach einem Gericht - überprüft würde, sondern von nach dem jeweiligen nationalen Vollstreckungsrecht vorgesehenen Vollstreckungsorganen. Dies sind in Deutschland z.B. die Gerichtsvollzieher. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Überprüfung des Vollstreckungstitels und die Klärung der Frage, ob der Titel tatsächlich vollstreckt werden kann, die dafür gegebenenfalls nicht hinreichend ausgebildeten Vollstreckungsorgane vor Probleme stellt, die letztlich zu einer erheblichen Verzögerung der Vollstreckung führen können. Dies gilt vor allem für eine eventuell erforderliche Präzisierung bzw. Anpassung eines Titels an das deutsche Vollstreckungsrecht. Hier wäre zu prüfen, ob den Vollstreckungsorganen für entsprechende Konstellationen noch geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden können, die ihnen eine hinreichende Hilfestellung bieten.



Drucksache 833/10 (Beschluss)

... 4. Die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens würde dazu führen, dass ein Vollstreckungstitel im Vollstreckungsstaat nicht mehr von der nach der Verordnung für die Vollstreckbarerklärung zuständigen Stelle das heißt vielfach einem Gericht - überprüft würde, sondern von nach dem jeweiligen nationalen Vollstreckungsrecht vorgesehenen Vollstreckungsorganen. Dies sind in Deutschland z.B. die Gerichtsvollzieher. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Überprüfung des Vollstreckungstitels und die Klärung der Frage, ob der Titel tatsächlich vollstreckt werden kann, die dafür gegebenenfalls nicht hinreichend ausgebildeten Vollstreckungsorgane vor Probleme stellt, die letztlich zu einer erheblichen Verzögerung der Vollstreckung führen können. Dies gilt vor allem für eine eventuell erforderliche Präzisierung bzw. Anpassung eines Titels an das deutsche Vollstreckungsrecht. Hier wäre zu prüfen, ob den Vollstreckungsorganen für entsprechende Konstellationen noch geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden können, die ihnen eine hinreichende Hilfestellung bieten.



Drucksache 8/09

... . Es sieht für die Durchführung der Brüssel-IIa-Verordnung die Erteilung der Vollstreckungsklausel in einem einseitigen Antragsverfahren vor. Das soll auch für das neue Übereinkommen gelten. Die Vollstreckungsklausel verdeutlicht dass der im Ursprungsstaat vollstreckbare Titel durch die Vollstreckbarerklärung zu einem im Inland durchsetzbaren Titel wird. Um im Einzelfall Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten auch im Inland einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu verschaffen, ist eine Anpassung des Titels im Vollstreckbarerklärungsverfahren möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

§ 13a
Verfahren bei grenzüberschreitender Abgabe

§ 32
Anerkennungsfeststellung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 95/08

... Danach war die Vollstreckungswirkung eines Titels durch ein Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) auf den Vollstreckungsmitgliedstaat auszudehnen, ehe dort die eigentliche Zwangsvollstreckung eingeleitet werden konnte. Eine Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens sah erstmals vor die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 für bestimmte Umgangs- und andere Entscheidungen, mit denen die Rückgabe eines Kindes angeordnet wird. Ihr folgte die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Dieses Rechtsinstrument ermöglicht eine Vollstreckung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für bestimmte Titel über unbestrittene Forderungen. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Programms von Tampere verzichtet die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 bei Titeln, die in den Verfahren nach dieser Verordnung ergangen sind, ebenfalls auf das Exequaturverfahren. Das bedeutet, dass ein in einem anderen Mitgliedstaat in dem Verfahren nach dieser Verordnung ergangener Titel anerkannt und vollstreckt wird, ohne dass die Anerkennung angefochten werden kann. Alle Zwischenverfahren, die bisher der Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet sind entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 183
Zustellung im Ausland

Abschnitt 1
Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.

§ 1067
Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen

§ 1068
Zustellung durch die Post

Abschnitt 5
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006

Titel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1087
Zuständigkeit

§ 1088
Maschinelle Bearbeitung

§ 1089
Zustellung

Titel 2
Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1090
Verfahren nach Einspruch

§ 1091
Einleitung des Streitverfahrens

Titel 3
Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen

§ 1092
Verfahren

Titel 4
Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1093
Vollstreckungsklausel

§ 1094
Übersetzung

§ 1095
Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1096
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 6
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007

Titel 1
Erkenntnisverfahren

§ 1097
Einleitung und Durchführung des Verfahrens

§ 1098
Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache

§ 1099
Widerklage

§ 1100
Mündliche Verhandlung

§ 1101
Beweisaufnahme

§ 1102
Urteil

§ 1103
Säumnis

§ 1104
Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten

Titel 2
Zwangsvollstreckung

§ 1105
Zwangsvollstreckung inländischer Titel

§ 1106
Bestätigung inländischer Titel

§ 1107
Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1108
Übersetzung

§ 1109
Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46b
Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 1
Geltungsbereich

Artikel 5
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick

1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens

2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung

4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

V. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 183

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu § 184

Zu Nummer 4

Zu § 688

Zu Nummer 5

Zu § 689

Zu Nummer 6

Zu § 794

Zu Nummer 7

Zu § 795

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 1067

Zu § 1068

Zu Nummer 10

Zu § 1069

Zu Nummer 11

Zu § 1070

Zu § 1071

Zu Nummer 12

Zu § 1087

Zu § 1088

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1089

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1090

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 1091

Zu § 1092

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 1093

Zu § 1094

Zu § 1095

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1096

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu § 1097

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1098

Zu § 1099

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1102

Zu § 1103

Zu § 1104

Zu § 1105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 1107

Zu § 1108

Zu § 1109

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu § 20

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu § 13a

Zu Nummer 2

Zu § 46b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu §§ 46c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu § 204

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung


 
 
 


Drucksache 88/05

... Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. EU (Nr.) L 143 S. 15) wurde am 21. April 2004 erlassen. Mit Geltung der neuen EG-Verordnung ab dem 21. Oktober 2005 entfällt zwischen den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) für bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bisher der Vollstreckung aus ausländischen Titeln vorgeschaltet ist. Die Regelungen der neuen EG-Verordnung sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen jedoch der Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 215
Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung

§ 499
Belehrungen

§ 790
Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland

Abschnitt 4
Europäische Vollstreckungstitel nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

Titel 1
Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

§ 1079
Zuständigkeit

§ 1080
Entscheidung

§ 1081
Berichtigung und Widerruf

Titel 2
Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland

§ 1082
Vollstreckungstitel

§ 1083
Übersetzung

§ 1084
Anträge nach den Artikeln 21 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004

§ 1085
Einstellung der Zwangsvollstreckung

§ 1086
Vollstreckungsabwehrklage

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 13a
Internationale Verfahren

§ 22
Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 1079

Zu § 1080

Zu § 1081

Zu Titel 2

Zu § 1082

Zu § 1083

Zu § 1084

Zu § 1085

Zu § 1086

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 6

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 136/16 PDF-Dokument



Drucksache 633/15 PDF-Dokument



Drucksache 644/14 PDF-Dokument



Drucksache 674/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.