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104 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vollstreckungsaufgaben"


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Drucksache 149/07 (Beschluss)

... Die Lösung der strukturellen Probleme des Gerichtsvollzieherwesens liegt in der Übertragung der Aufgaben des Gerichtsvollziehers auf Beliehene (Beleihungssystem). Die Beliehenen könnten die übertragenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung effizienter erledigen. Als Beliehene würden die Gerichtsvollzieher im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Dadurch wäre gewährleistet, dass Vollstreckungsaufträge nicht nur verwaltet, sondern die Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs angestrebt wird. An Stelle des komplexen und streitbehafteten Systems der Bürokostenentschädigung stünde ein Personal- und Sachmitteleinsatz auf Grund der unternehmerischen Entscheidung des Gerichtsvollziehers. Die Umstellung auf das Beleihungssystem führt dazu, dass die Bestellung eines Gerichtsvollziehers künftig nicht mehr von der Verfügbarkeit einer beamtenrechtlichen Planstelle abhängt, sondern vom objektiven Bedarf. Damit könnte auf steigende Belastungen leichter als bislang mit der Schaffung neuer Stellen reagiert werden. Nach vollständiger Umstellung auf das Beleihungssystem könnten die Landesjustizverwaltungen über die bislang von Gerichtsvollziehern besetzten Beamtenplanstellen anderweitig verfügen. Zu Gunsten des Wechsels zum Beleihungssystem lassen sich nicht zuletzt die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern ins Feld führen, in denen Privaten die Vollstreckung anvertraut ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 98a

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 149/07

... Die Beliehenen könnten die übertragenen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und Verantwortung effizienter erledigen. Als Beliehene würden die Gerichtsvollzieher im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Dadurch wäre gewährleistet, dass Vollstreckungsaufträge nicht nur verwaltet, sondern die Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs angestrebt wird. Anstelle des komplexen und streitbehafteten Systems der Bürokostenentschädigung stünde ein Personal- und Sachmitteleinsatz aufgrund der unternehmerischen Entscheidung des Gerichtsvollziehers. Die Umstellung auf das Beleihungssystem führt dazu dass die Bestellung eines Gerichtsvollziehers künftig nicht mehr von der Verfügbarkeit einer beamtenrechtlichen Planstelle abhängt, sondern vom objektiven Bedarf. Damit könnte auf steigende Belastungen leichter als bislang mit der Schaffung neuer Stellen reagiert werden. Nach vollständiger Umstellung auf das Beleihungssystem könnten die Landesjustizverwaltungen über die bislang von Gerichtsvollziehern besetzten Beamtenplanstellen anderweitig verfügen. Zugunsten des Wechsels zum Beleihungssystem lassen sich nicht zuletzt die Erfahrungen aus den europäischen Nachbarländern ins Feld führen, in denen Privaten die Vollstreckung anvertraut ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 253/11 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.