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"Vorhabenauswahl"


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Drucksache 613/11 (Beschluss)

... 48. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsbehörde an weitere Stellen oder Personen nach Artikel 22 Absatz 4 der ETZ-Verordnung auf alle in den Absätzen 3 und 4 des Artikels 114 der Allgemeinen Verordnung genannten Aufgaben der Vorhabenauswahl sowie Finanzverwaltung und -kontrolle auszuweiten. Die Erfahrungen der laufenden Förderphase haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörde nicht immer die Kapazitäten besitzt, alle Aufgaben für das gesamte Programmgebiet selbst auszuführen. Die jeweiligen Programmpartner stimmen sich dabei ab, welche Stellen oder Personen zur Übertragung dieser Aufgaben benannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/11 (Beschluss)




2 Gesamtbewertung

Allgemeine Bestimmungen

Thematische Konzentration und Investitionsprioritäten

2 Programmplanung

Monitoring und Evaluierung

2 Förderfähigkeit

Verwaltung, Kontrolle und Akkreditierung

2 Finanzverwaltung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


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