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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Waffengewalt"


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Drucksache 363/1/19

... Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine - wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten. Das WaffG verlangt von den zuständigen Vollzugsbehörden ausdrücklich nur, dass sie im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Mit Hilfe dieser Abfragen werden die Voraussetzungen geschaffen, um unter anderem das Vorliegen von Tatsachen für die Annahme der Regelunzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5 WaffG prüfen zu können. Ob ein Antragsteller oder ein Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

Zu § 5

Zu § 5

2. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 3a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG

5. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 5

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG

9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 26

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG

13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG

15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG

16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG

17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 723/16

... (3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression

§ 13
Verbrechen der Aggression

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 161/16

... (3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression

§ 13
Verbrechen der Aggression

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Vorgeschichte

2. Ergebnis der Verhandlungen in Kampala

3. Anlass für den Gesetzentwurf

4. Ratifikation und Umsetzung in anderen Staaten

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

5 Angriffshandlung

5 Schwellenklausel

5 Strafandrohung

Zu Absatz 2

Objektive Bedingung der Strafbarkeit

5 Strafrahmen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

5 Führungsklausel

Zu Absatz 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3520: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 31/12 (Beschluss)

... Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine - wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 § 6 Satz 1, 2, 7 und 8 BVerfSchG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

2. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG , Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes


 
 
 


Drucksache 744/12

... Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine - wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten. Das Waffengesetz verlangt von den zuständigen Vollzugsbehörden ausdrücklich nur, dass sie im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Mit Hilfe dieser Abfragen werden die Voraussetzungen geschaffen, um u.a. das Vorliegen von Tatsachen für die Annahme der Regelunzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummern 1, 4 und 5 WaffG prüfen zu können. Ob ein Antragsteller oder ein Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber Mitglied

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 31/1/12

... Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine - wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/12




1. Zu Artikel 1 Überschrift, § 1 Überschrift, Absatz 1 und 2 Nummer 1, § 2 Satz 1 Nummer 2, 3 und 4, § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2, § 12 Absatz 2 Satz 1, § 13 Satz 1 Nummer 1 RED-G , Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten, Evaluierung

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1, 3 und 4 RED-G

3. Zu Artikel 1 § 15 RED-G

4. Zu Artikel 2 § 6 Satz 1, 2, 7 und 8 BVerfSchG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - § 12 Absatz 3 Satz 2 BVerfSchG , Artikel 2a - neu - § 32 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 und 5 BKAG , Artikel 2b - neu - § 35 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 Satz 4 BPolG

'Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt

Artikel 2b
Änderung des Bundespolizeigesetzes

6. Zu Artikel 2a - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes

7. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes

8. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Waffengesetzes


 
 
 


Drucksache 744/12 (Beschluss)

... Im Zuge der Ermittlungen um die sogenannte "Zwickauer Terrorzelle" ist offenbar geworden, dass es gut organisierte Strukturen rechtsextremistischer Gewalttäter gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Ziele gezielt Waffengewalt einzusetzen. In diesem Zusammenhang sind in mehreren Ländern anlassbezogene Abgleiche der Daten von bekannten Rechtsextremisten mit den Daten der legalen Waffenbesitzer durchgeführt worden. Bei diesen Datenabgleichen wurde festgestellt, dass eine - wenn auch geringe - Anzahl von Personen über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügte, obwohl bei den Verfassungsschutzbehörden Erkenntnisse vorlagen, wonach diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen und daher die Voraussetzungen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 WaffG erfüllten. Das Waffengesetz verlangt von den zuständigen Vollzugsbehörden ausdrücklich nur, dass sie im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Mit Hilfe dieser Abfragen werden die Voraussetzungen geschaffen, um u.a. das Vorliegen von Tatsachen für die Annahme der Regelunzuverlässigkeit im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5 WaffG prüfen zu können. Ob ein Antragsteller oder ein Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis aber

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Drucksache 744/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Artikel 1
Änderung des Waffengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 522/12

... (2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet "Angriffshandlung" die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:

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Drucksache 522/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

3 Vorbemerkung

Schlussbemerkung

Resolution RC/Res.5

Anlage I
Änderung des Artikels 8

Resolution RC/Res.6

Das Verbrechen der Aggression

Anlage I
Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Artikel 15a3
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

1. Gesamtwürdigung

2. Tatbestand der Aggression und Ausübung der Gerichtsbarkeit

a Vorgeschichte

b Konferenzverlauf

c Ergebnis der Verhandlungen

aa Tatbestand des Verbrechens der Aggression Artikel 8bis des Römischen Statuts

bb Ausübung der Gerichtsbarkeit Artikel 15bis und Artikel 15ter des Römischen Statuts

cc Aktivierung der Gerichtsbarkeit des IStGH über das Verbrechen der Aggression

3. Änderung des Artikels 8 des Römischen Statuts

4. Verbrechenselemente, Vereinbarte Auslegungen

5. Deutsche Übersetzung

II. Besonderer Teil

Artikel 5
Absatz 2

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Artikel 9
Absatz 1 Satz 1

Artikel 15bis
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 25
Absatz 3bis

Anlage zur
Denkschrift

Resolution RC/Res.5

Änderungen des Artikels 8 des Römischen Statuts

Anlage I
Änderung des Artikels 8

Anlage II
Verbrechenselemente

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiii

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xiv

Artikel 8
Absatz 2 Buchstabe e Ziffer xv

Resolution RC/Res.6

Anlage I
Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Artikel 8bi3
Verbrechen der Aggression

Artikel 15bi3
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Artikel 15ter
Ausübung der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Anlage II
Änderungen der Verbrechenselemente

Artikel 8bis
Verbrechen der Aggression

Anlage III
Vereinbarte Auslegungen betreffend die Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Unterbreitung durch den Sicherheitsrat

Gerichtsbarkeit ratione temporis

Innerstaatliche Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression

Weitere vereinbarte Auslegungen


 
 
 


Drucksache 394/08

... 62. begrüßt, dass 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Genfer Erklärung über Waffengewalt und Entwicklung unterzeichnet haben und es damit nun insgesamt 42 Vertragsstaaten gibt; fordert die übrigen 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Genfer Erklärung noch nicht unterzeichnet haben, nachdrücklich auf, dies unverzüglich zu tun;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 987/08

... G. in der Erwägung, dass Folter in Nigeria, obgleich verboten, an der Tagesordnung ist und dass fast 80 % der Insassen nigerianischer Gefängnisse angeben, sie seien geschlagen, mit Waffengewalt bedroht oder in Polizeizellen gefoltert worden,



Drucksache 984/08

... 19. bekräftigt seine Unterstützung für die MONUC angesichts der dramatischen Umstände, unter denen ihre Präsenz vor Ort trotz ihrer Schwächen weiterhin unerlässlich ist, und fordert alles daran zu setzen, damit sie ihr Mandat in vollem Umfang wahrnehmen und mit Waffengewalt die bedrohten Menschen schützen kann; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und insbesondere Belgien, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich auf, sich an vorderster Front dafür einzusetzen, dass der UN-Sicherheitsrat und die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze die MONUC unterstützt indem die operativen Kapazitäten, was angemessene Ausrüstung und Personal betrifft, ausgebaut werden;



Drucksache 410/07

... A. in der Erwägung, dass der BBC-Journalist Alan Johnston am 12. März mit Waffengewalt entführt wurde, als er in sein Haus in Gaza-Stadt zurückkehrte und dass seitdem nichts über seinen Aufenthaltsort bekannt ist,



Drucksache 583/05

... 5. erinnert mit Nachdruck daran, dass sich der Sicherheitsrat, wenn er den Einsatz von Waffengewalt in Betracht zieht, immer von folgenden fünf Kriterien der Legitimität leiten lassen sollte: die Ernsthaftigkeit der Bedrohung, die Redlichkeit der Ziele, die Anwendung als letztes Mittel, die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Berücksichtigung der Folgen; teilt die Ansicht, dass die Grundsätze für den Einsatz von Gewalt und für dessen Bewilligung durch eine entsprechende Resolution des Sicherheitsrates festgesetzt werden müssen; schlägt vor, dem Sicherheitsrat die Möglichkeit zu geben, im Einzelfall, für einen zeitlich begrenzten Zeitraum und eine genau definierte Situation ihm gemäß Kapitel VII der Charta zustehende Befugnisse an eine anerkannte regionale Organisation zu übertragen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/05




Kollektive Sicherheit im 21. Jahrhundert: Prävention, Bewusstsein und gemeinsame Verantwortung

Freiheit von Mangel: eine gemeinsame und ausgewogene Vision einer erneuerten Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen

Erneuerte Institutionen für mehr Repräsentativität und Efizienz


 
 
 


Drucksache 166/05 (Beschluss)

... In über 700 Städten und Gemeinden der ehemaligen DDR kam es zu Demonstrationen und Streiks. Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes in weiten Bereichen des Landes wurde der Volksaufstand unter Einsatz von Waffengewalt blutig niedergeschlagen. Es folgten 18 standrechtliche Erschießungen. Weitere Menschen kamen unter zum Teil ungeklärten Umständen zu Tode. Tausende Personen wurden festgenommen und viele davon später zum Teil zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 166/05

... In über 700 Städten und Gemeinden der ehemaligen DDR kam es zu Demonstrationen und Streiks. Nach der Verhängung des Ausnahmezustandes in weiten Bereichen des Landes wurde der Volksaufstand unter Einsatz von Waffengewalt blutig niedergeschlagen. Es folgten 18 standrechtliche Erschießungen. Weitere Menschen kamen unter zum Teil ungeklärten Umständen zu Tode. Tausende Personen wurden festgenommen und viele davon später zum Teil zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 720/04

Genfer Abkommen der Krieg bzw. sonstige Formen mit Waffengewalt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

§ 23a
Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

§ 23b
Richterliche Anordnung

§ 23c
Durchführungsvorschriften

§ 23d
Übermittlungen durch das Zollkriminalamt

§ 23e
Verschwiegenheitspflicht

§ 23f
Entschädigung für Leistungen

Artikel 3
Änderung der Telekommunikationsüberwachungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Begründung zu den Einzelvorschriften

Artikel 1
(Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Artikel 2
(Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes)

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu § 23a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 23b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 23e

Zu § 23f

Zu § 45

Zu § 46

Artikel 3
(Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung)

Artikel 4
(Änderung der Strafprozeßordnung)

Artikel 5
(Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.