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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wasserschutzmaßnahmen"


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Drucksache 655/16 (Beschluss)

... Ein Vorkaufsrecht für Gewässergrundstücke ist für Hochwasserschutzmaßnahmen nicht erforderlich, da solche Maßnahmen in der Regel landseitig durchgeführt werden. Für die Durchführung von Gewässerausbau erfolgt notwendiger Grunderwerb vorhabenbezogen. Für die Gewässerunterhaltung ist ebenfalls das Eigentum des Landes nicht erforderlich. Das trifft vor allem für Gewässer II. oder, sofern vorhanden, III. Ordnung, aber auch für Gewässer zu, die nach Landesrecht Gewässer I. Ordnung sind.



Drucksache 655/1/16

... Ein Vorkaufsrecht für Gewässergrundstücke ist für Hochwasserschutzmaßnahmen nicht erforderlich, da solche Maßnahmen in der Regel landseitig durchgeführt werden. Für die Durchführung von Gewässerausbau erfolgt notwendiger Grunderwerb vorhabenbezogen. Für die Gewässerunterhaltung ist ebenfalls das Eigentum des Landes nicht erforderlich. Das trifft vor allem für Gewässer II. oder, sofern vorhanden, III. Ordnung, aber auch für Gewässer zu, die nach Landesrecht Gewässer I. Ordnung sind.



Drucksache 568/13

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen (Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz -



Drucksache 609/1/13

... 14. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Vorgaben für die Verwendung der EUSF-Mittel lediglich eine Wiederherstellung des Status quo vorsehen. Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat jedoch gezeigt, dass einzelne Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise Straßenführungen oder wichtige Eisenbahnverbindungen mit überregionaler Bedeutung, auf Grund der neuen Erkenntnisse über notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen verlegt werden müssen. Diesbezügliche Spielräume sollten in Artikel 3 des Verordnungsvorschlags eröffnet werden.



Drucksache 524/3/13

... 6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der umfassenden und ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen besondere Bedeutung zukommt. Effizienter Hochwasserschutz braucht den Bürgerdialog. Die Beteiligung der Öffentlichkeit schafft Transparenz und bindet die Lebenssituation der unmittelbaren betroffenen Menschen ein - mit positiven Auswirkungen auf Qualität und Effizienz der Hochwasserschutz- und -vorsorgemaßnahmen. Eine konstruktive Bürgerbeteiligung fördert zudem die Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen und stellt damit ein wichtiges Mittel zur Verfahrensbeschleunigung dar.



Drucksache 609/13 (Beschluss)

... 8. Er nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Vorgaben für die Verwendung der EUSF-Mittel lediglich eine Wiederherstellung des Status quo vorsehen. Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat jedoch gezeigt, dass einzelne Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise Straßenführungen oder wichtige Eisenbahnverbindungen mit überregionaler Bedeutung, auf Grund der neuen Erkenntnisse über notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen verlegt werden müssen. Diesbezügliche Spielräume sollten in Artikel 3 des Verordnungsvorschlags eröffnet werden.



Drucksache 524/13 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der umfassenden und ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen besondere Bedeutung zukommt. Effizienter Hochwasserschutz braucht den Bürgerdialog. Die Beteiligung der Öffentlichkeit schafft Transparenz und bindet die Lebenssituation der unmittelbar betroffenen Menschen ein - mit positiven Auswirkungen auf Qualität und Effizienz der Hochwasserschutz- und -vorsorgemaßnahmen. Eine konstruktive Bürgerbeteiligung fördert zudem die Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen und stellt damit ein wichtiges Mittel zur Verfahrensbeschleunigung dar.



Drucksache 720/12

... Wie von der Kommission bei ihrer Überprüfung der Politik zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre bestätigt, wurden bei der Anwendung der in der Mitteilung von 2007 vorgesehenen politischen Instrumente nur begrenzte Fortschritte erzielt. Die Überprüfung verdeutlicht das große, noch ungenutzte Potenzial für Wassereffizienzmaßnahmen in den großen wasserabhängigen Sektoren (Landwirtschaft, Industrie, Verteilungsnetze, Gebäude und Energieerzeugung), und es wurde darauf hingewiesen, dass durch Einführung von Wasserverbrauchsabrechnungen und Wassereffizienzzielen auf sektoraler Ebene eine solidere Grundlage für wirksame und gezielte Wasserschutzmaßnahmen geschaffen würde. Eine Bewertung der mit der Wasserrahmenrichtlinie eingeführten Bewirtschaftungspläne zeigt, dass die Lage in Bezug auf Artikel 9 nicht viel besser ist: Nicht alle Mitgliedstaaten und wasserabhängigen Sektoren wenden eine transparente Wassergebührenordnung mit Preisanreizen an, auch weil keine Verbrauchsmessung erfolgt. Nur 49 % der Bewirtschaftungspläne sehen zur Förderung einer effizienteren Wassernutzung eine Änderung der Gebührenpolitik vor, und nur 40 % beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Verbrauchsmessung. Die Nichterhebung eines Preises für eine knappe Ressource wie Wasser kann als umweltschädlich wirkende Subvention gewertet werden. Außerdem verhindert die enge Auslegung des Konzepts der Wasserdienstleistungen durch bestimmte Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Kostendeckung über Trinkwasser und Kanalisation hinaus29, was wiederum die potenzielle Wirkung dieser Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie deutlich schwächt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 280/09

... (3) Die zuständige Behörde darf nach Absatz 1 Satz 1 erhobene Informationen und erteilte Auskünfte an zur Abwasserbeseitigung, zur Wasserversorgung oder zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete sowie an Träger von Gewässerausbau- und von Hochwasserschutzmaßnahmen weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen oder zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich ist. Die Weitergabe von Informationen und Auskünften an Dienststellen anderer Länder, des Bundes und der Europäischen Gemeinschaften sowie an zwischenstaatliche Stellen ist unter den in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen zulässig. Dienststellen des Bundes und der Länder geben Informationen und Auskünfte unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 auf Ersuchen an andere Dienststellen des Bundes und der Länder weiter.



Drucksache 469/07

... Die vorgeschlagene Rechtsvorschrift über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser ist ebenfalls auf Katastrophenverhütung, Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge ausgerichtet. Ihre Durchsetzung sollte unter anderem eine Bewertung des Ausmaßes möglicher Katastrophenfälle in der Zukunft umfassen, um Risiken zu mindern. Sanften, nicht strukturellen Maßnahmen, d. h. maximale Nutzung natürlicher Prozesse zur Reduzierung von Überschwemmungsrisiken (beispielsweise Nutzung von Feuchtgebieten, Maximierung von Rückhaltekapazitäten an der Quelle, nachhaltige Flächennutzung und Raumplanung dahingehend, dass Exposition und Anfälligkeit begrenzt werden) sollte Priorität eingeräumt werden. Zur Bewältigung extremer Überflutungsfälle werden jedoch auch weiterhin harte strukturelle Hochwasserschutzmaßnahmen von Bedeutung sein.



Drucksache 58/06

... Die europäische Regionalpolitik finanziert auch Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen (Strukturfonds und Kohäsionsfonds). Mit dem Solidaritätsfond steht ein eigenes Finanzierungsinstrument für Notfallmaßnahmen bei schweren Katastrophen zur Verfügung. Mit der für den Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagenen Kohäsionspolitik sollen Hochwasserschutzmaßnahmen als Risikovermeidungsmaßnahmen unterstützungsfähig werden.



Drucksache 268/04

... Der neue § 31a führt erstmals bundesweit einheitliche Grundsätze des Hochwasserschutzes ein. Er ergänzt und konkretisiert die allgemeinen Grundsätze des § 1a Abs. 1 und 2. Die Regelungen sind notwendig, um als Basis für alle Hochwasserschutzmaßnahmen einheitliche Leitlinien vorzugeben, bezogen auf die staatliche Gewässerbewirtschaftung, die allgemeine Vorsorge- und Schadensminderungspflicht aller Betroffenen sowie die Gewährleistung der unerlässlichen Informationen. .



Drucksache 228/18 PDF-Dokument



Drucksache 655/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.