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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Wohngeldanteil"


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Drucksache 542/07

... wird der bundesweite Erstattungsbetrag von jährlich 409 Mio. Euro entsprechend den Anteilen der Länder an den Aufwendungen für den besonderen Mietzuschuss nach dem Fünften Teil des WoGG im Jahr 2002 auf die Länder verteilt. Der besondere Mietzuschuss stellte bis Jahresende 2004 einen pauschalen Wohngeldanteil an den Unterkunftskosten für Personen dar, die nach dem BSHG Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen. Der besondere Mietzuschuss wurde als Verteilungsmaßstab gewählt, weil dies wegen der Zahlung der Erstattung über das WoGG naheliegend war und ein anderer, geeigneterer Maßstab bei Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes nicht zur Verfügung stand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/07




A. Problem und Ziel

Grundsicherungsbedingte Mehrkosten

Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages

Handlungsbedarf

B. Lösung

Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .

Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 3
Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht

1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes

3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten

Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten

Mehrausgaben für einmalige Leistungen

Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff

4. Höhe des Erstattungsbetrages

5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder

6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages

II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004

1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

2. Durchführung der Überprüfung

2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn

Tabelle

Schlussfolgerungen

2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII

Minimumschätzung:

Maximumschätzung:

3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004

Tabelle

III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel

2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages

3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder

4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz

IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes

1. Konzeption der Neuregelung

2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Preiswirkungsklausel

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besondere Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 46a

Tabelle

Zu § 46a

Zu § 46a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Finanzieller Teil

Tabelle

D. Bürokratiekosten

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 5/05

... (aa) In der Regel ist der HbL-Anspruch erheblich größer als das Wohngeld nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Das Wohngeld kann somit die HbL nicht vollständig ersetzen. Die - typischerweise eintretende - alleinige Verschiebung des Verhältnisses zwischen Wohngeldanteil und HbL-Anteil in einer der Höhe nach nicht geringer werdenden Gesamtleistung bewirkt keinen unmittelbaren finanziellen Nachteil. Das eigene Einkommen und Vermögen des HbL-Empfängers geht in diesen Fällen in unveränderter Höhe in die Bedarfsermittlung ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Neufassung des Wohngeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Anlass des Gesetzentwurfs

1. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

2. Bisher geltendes Recht

3. Wille des Gesetzgebers

4. Bisherige Auslegung und Praxis

5. Klarstellung des gesetzgeberischen Willens

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Zulässigkeit der Rückwirkung

1. Zulässigkeit gegenüber dem Bürger

2. Zulässigkeit gegenüber dem Sozialhilfeträger

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VII. Kosten

B. Besonderer Teil


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.