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113 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zertifizierungsverordnung"


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Drucksache 175/09 (Beschluss)

... Um bei Inbetriebnahme der ersten Netzabschnitte über eine ausreichende Zahl von Endgeräten zu verfügen, haben einige Länder angekündigt, bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten zu beginnen. Dementsprechend ist eine Entscheidung über eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits im Digitalfunk BOS verwendet werden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 ausgeweitet wird.

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Drucksache 175/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BDBOS-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 3 BDBOS-Gesetz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15c Absatz 2 Satz 1 BDBOS-Gesetz


 
 
 


Drucksache 452/09 (Beschluss)

... Einige Länder haben bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten begonnen. Deshalb ist eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschafft wurden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wird. Es ist ferner fraglich, ob die bislang auf Dezember 2011 terminierte Übergangsfrist den Herstellern bzw. Lieferanten ausreichend Zeit lassen würde, die Endgeräte erforderlichenfalls nachzubessern und einem erneuten Zertifizierungsverfahren zu unterziehen, da die

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Drucksache 452/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BDBOS-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 3 BDBOS - Gesetz


 
 
 


Drucksache 452/1/09

... Einige Länder haben bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes und Etablierung eines förmlichen Zertifizierungsverfahrens mit der Ausschreibung von Endgeräten begonnen. Deshalb ist eine Übergangsregelung für solche Endgeräte erforderlich, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beschafft wurden. Um den Herstellern dieser Geräte eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen und damit Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Markt zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die beabsichtigte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert wird. Es ist ferner fraglich, ob die bislang auf Dezember 2011 terminierte Übergangsfrist den Herstellern bzw. Lieferanten ausreichend Zeit lassen würde, die Endgeräte erforderlichenfalls nachzubessern und einem erneuten Zertifizierungsverfahren zu unterziehen, da die

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Drucksache 452/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BDBOS-Gesetz

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 15b Absatz 3 BDBOS - Gesetz


 
 
 


Drucksache 240/10 PDF-Dokument



Drucksache 284/18 PDF-Dokument



Drucksache 440/17 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



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