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"Zirkusregisters"
Drucksache 300/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Um den Vollzug durch die zuständigen Behörden der Länder zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) daraufhin die Zirkusregisterverordnung erlassen, die im März 2008 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Erhebung und Verwendung bestimmter personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren. Seit 2010 steht überdies eine zentrale Datenbank zur Erfassung der nach der Verordnung erhobenen Daten und zur Erleichterung des Datenaustauschs zur Verfügung. Das BMELV hat jeweils zum Jahreswechsel 2010/2011 sowie 2011/2012 die Länder um Übermittlung von Informationen zum Stand der Nutzung sowie um eine Bewertung des Nutzens des Zirkusregisters gebeten. Es zeigt sich, dass das Zirkusregister ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der Überwachung von Zirkusbetrieben darstellt und sich insofern bewährt hat. Es kann jedoch lediglich den Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Vorschriften verbessern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 9
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 13b
§ 15a
§ 21
§ 21b
§ 21d
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 565/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Mildere Mittel, wie die des Vollzugs im Einzelfall und die Einführung des Zirkusregisters haben bisher keine ausreichende Wirkung entfaltet. Darüber hinaus haben Wildtiere eine geringere Anpassungsfähigkeit als domestizierte Tiere an eine restriktive Haltung. Sie stellen zweifelsfrei damit noch höhere Anforderungen an eine verhaltensgerechte Betreuung, Unterbringung und Pflege. Die Haltung der o.g. Wildtiere im Zirkus ist mit einer Reihe von Belastungen verbunden, die einen angemessenen Schutz der Tiere in solchen Einrichtungen faktisch unmöglich machen.
Zu Satz 1, Satz 2, Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 565/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... Mildere Mittel, wie die des Vollzugs im Einzelfall und die Einführung des Zirkusregisters haben bisher keine ausreichende Wirkung entfaltet. Darüber hinaus haben Wildtiere eine geringere Anpassungsfähigkeit als domestizierte Tiere an eine restriktive Haltung. Sie stellen zweifelsfrei damit noch höhere Anforderungen an eine verhaltensgerechte Betreuung, Unterbringung und Pflege. Die Haltung der o.g. Wildtiere im Zirkus ist mit einer Reihe von Belastungen verbunden, die einen angemessenen Schutz der Tiere in solchen Einrichtungen faktisch unmöglich machen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
I. Allgemeines
II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU
III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus
Drucksache 724/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV)
...
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV)
Drucksache 724/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
...
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung -
1. Zur Überschrift
2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1
3. Zu § 4 Abs. 1 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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