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94 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zollverfahrens"


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Drucksache 181/20

... Mit der Ergänzung des Satzes 3 wird klargestellt, dass ein Einfuhrverbot, das aufgrund einer nach dem AWG erlassenen Rechtsverordnung oder einer vollziehbaren Anordnung besteht, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware aus dem Drittland in das Inland greift und nicht erst nach Beendigung eines besonderen Zollverfahrens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 260/18

... Der Informationsaustausch mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und Europol würde einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der schwersten Formen des Mehrwertsteuerbetrugs wie des Missing-Trader-Betrugs und des Missbrauchs des Zollverfahrens 42 leisten, an denen häufig kriminelle Organisationen beteiligt sind. Diese Organisationen nutzen ihre internationalen Netzwerke, um ausgefeilte Betrugssysteme mit dem Ziel zu schaffen, den nationalen Haushalten Gelder vorzuenthalten.



Drucksache 661/17

... Bis November 2017 wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Stärkung der vorhandenen Instrumente der Verwaltungszusammenarbeit vorlegen. Eines der Ziele wird sein, die Kapazität der Mitgliedstaaten zu stärken, innerhalb von Eurofisc schneller gemeinsame Risikoanalysen vorhandener Informationen durchzuführen, Follow-up-Maßnahmen zu ergreifen und EU-Strafverfolgungsbehörden wie Europol, OLAF und EPPO mehrwertsteuerliche Erkenntnisse mitzuteilen. Der Vorschlag soll außerdem Maßnahmen zur Beseitigung von Schlupflöchern im Einfuhrsystem im Rahmen des sogenannten "Zollverfahrens 42"32 enthalten, indem Steuer- und Zollbehörden systematisch Zugang zu den einschlägigen Informationen gewährt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/17




1. Einleitung - auf dem Weg zu einem EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

2. Ergebnisse SEIT der Annahme des MEHRWERTSTEUER-AKTIONSPLANS

2.1 Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und Vorbereitung eines modernen Ansatzes für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

2.1.1. Vorschläge zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr

2.1.2. Vorschlag zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Veröffentlichungen

2.2 Gezielte Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2.2.1. Verbesserung des Steuereinzugs und der Zusammenarbeit der Behörde

2.2.2. Befristete Ausnahme

3. Umsetzung der künftigen Vorschläge

3.1 Auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum

3.1.1. Umsetzung der ersten Stufe des endgültigen Mehrwertsteuersystem

3.1.1.1. Erster Teilschritt: Paket für das endgültige Mehrwertsteuersystem Oktober 2017

3.1.1.2. Zweiter Teilschritt: Ausführliche technische Bestimmungen für die Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems 2018

3.1.2. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs heute: Bessere Verwaltungszusammenarbeit bringt raschere Ergebnisse

3.1.3. Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.2 Auf dem Weg zu einem moderneren Ansatz für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

3.3 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 97/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in dem Verordnungsvorschlag zum Ausdruck kommenden Bemühungen der Kommission, die Zollverfahren durch eine neue elektronische Datenverarbeitungsumgebung zu vereinfachen sowie den Zollkodex an die Anforderungen des Vertrages von Lissabon anzupassen.



Drucksache 97/1/12

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in dem Verordnungsvorschlag zum Ausdruck kommenden Bemühungen der Kommission, die Zollverfahren durch eine neue elektronische Datenverarbeitungsumgebung zu vereinfachen sowie den Zollkodex an die Anforderungen des Vertrages von Lissabon anzupassen.



Drucksache 687/12

... (6) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Lieferung oder Bereitstellung für Dritte in der Europäischen Union oder die Eigenverwendung fluorierter Treibhausgase durch einen Hersteller dieser Gase oder die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union im Rahmen eines Zollverfahrens, das die Verwendung oder den Betrieb der eingeführten Waren innerhalb der Europäischen Union erlaubt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 705/11

... 2. von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die von einem solchen Schadorganismus befallen oder befallsverdächtig sind, verbieten, beschränken oder von einer Entseuchung oder Entwesung abhängig machen, wenn auf Grund einer Risikoanalyse des Julius Kühn-Institutes Anlass zur Annahme besteht, dass sich der Schadorganismus im Geltungsbereich dieser Verordnung oder einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln und nicht unerhebliche Schäden verursachen kann, und sie festgestellt hat, dass die Gefahr einer Ein- oder Verschleppung besteht. Bis zum Vorliegen der Risikoanalyse kann die zuständige Behörde vorläufige Maßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um die Gefahr einer Ein- oder Verschleppung zu verhindern. Sie kann gestatten, dass die befallenen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder sonstigen Gegenstände, unabhängig von der Einleitung eines Zollverfahrens, an einen anderen Ort verbracht werden, soweit dies erforderlich ist, um ein Absterben oder einen Verderb zu verhindern und eine getrennte Lagerung sichergestellt ist. Die zuständige Behörde ordnet dabei die erforderlichen Maßnahmen an, um eine Ausbreitung des Schadorganismus zu verhindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 1c
Durchführung von Untersuchungen

§ 4a
Neue Schadorganismen

§ 5
Anforderungen

§ 7b
Kontrolle von hölzernem Verpackungsmaterial

§ 13p
Registrierung bei der Behandlung und Kennzeichnung von Verpackungen aus Holz

§ 13q
Kennzeichnung

§ 13r
Ausbesserung und Aufarbeitung von hölzernem Verpackungsmaterial

Anlage 5
(zu § 13r) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13r

Artikel 2
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1 § 1

Zu 2 § 1a

Zu 3 § 1c

Zu 4, 7c, 17, 26, 27 § 3 Absatz 4, § 6 Absatz 5; § 14b, § 14c

Zu 5 § 4a

Zu 6 § 5

Zu 7 § 6

Zu 8 § 7a

Zu 9 § 7b

Zu 10 § 8

Zu 11 § 9

Zu 12 § 10

Zu 13 § 11

Zu 14 § 12

Zu 15 § 13

Zu 16 § 13b

Zu 17 § 13c

Zu 18 § 13f

Zu 19 § 13n

Zu 20 § 13o

Zu 21 § 13p

Zu 22 § 13q

Zu 23 § 13r

Zu 24 § 14

Zu 25 § 14a

Zu 28 § 15

Zu 29 Anlage 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1288: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 828/08

... Diese zollamtliche Beteiligung regelt das nationale TrZG, in dem es vorschreibt, dass diese Waren in ein nationales Zollverfahren nach dem ZG zu überführen sind. Somit werden solche Waren zollamtlich überwacht. Seit der Einführung des europäischen Zollrechts unterscheidet sich das nationale TrZG jedoch in der Verfahrensweise und in der Terminologie vom europäischen Zollrecht. Zudem geht das aus dem Jahre 1962 stammende TrZG von einem Europa ohne Binnenmarkt aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 830/07

... – das System der Statistik des Handels mit Drittländern anzupassen, da die Zollverfahren aufgrund der Einführung einer "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option A:

Option B:

Option C:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Datenquelle

Artikel 5
Statistische Daten

Artikel 6
Erstellung von Außenhandelsstatistiken

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Übermittlung der Außenhandelsstatistiken an die Kommission (Eurostat)

Artikel 9
Qualitätsbewertung

Artikel 10
Verbreitung der Außenhandelsstatistik

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 206/06

... (1) Die Steuer entsteht dadurch, dass Energieerzeugnisse nach § 4 aus dem Steuerlager entfernt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 anschließt, oder dass sie zum Ge- oder Verbrauch innerhalb des Steuerlagers entnommen werden (Entnahme in den freien Verkehr). Schließt sich an die Entnahme in den freien Verkehr ein Verfahren der Steuerbefreiung (§ 24 Abs. 1) an, kommt es zu keiner Steuerentstehung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Energiesteuergesetz(EnergieStG)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Energieerzeugnisse

§ 2
Steuertarif

§ 3
Begünstigte Anlagen

Kapitel 2
Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Abschnitt 1
Steueraussetzung

§ 4
Anwendungsbereich

§ 5
Steueraussetzungsverfahren

§ 6
Herstellungsbetriebe für Energieerzeugnisse

§ 7
Lager für Energieerzeugnisse

§ 8
Entstehung der Steuer bei Entnahme in den freien Verkehr

§ 9
Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes

§ 10
Verkehr im Steuergebiet

§ 11
Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Verbringen nach Einfuhr

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung

Abschnitt 2
Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs

§ 15
Verbringen zu gewerblichen Zwecken

§ 16
Verbringen zu privaten Zwecken

§ 17
Entnahme aus Hauptbehältern

§ 18
Versandhandel

§ 19
Einfuhr Werden Energieerzeugnisse nach § 4 aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingeführt oder befinden sie sich

Abschnitt 3
Freier Verkehr in sonstigen Fällen

§ 20
Differenzversteuerung

§ 21
Entstehung der Steuer für gekennzeichnete Energieerzeugnisse

§ 22
Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse nach § 4, Auffangtatbestand

§ 23
Entstehung der Steuer für sonstige Energieerzeugnisse

Abschnitt 4
Steuerbefreiungen

§ 24
Begriffsbestimmungen, Erlaubnis

§ 25
Steuerbefreiung für Verwendungen zu anderen Zwecken

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

§ 27
Steuerbefreiung, Schiff- und Luftfahrt

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 29
Steuerbefreiung für im Betrieb angefallene Energieerzeugnisse Zu den in § 2 Abs. 3 Satz 1 genannten Zwecken dürfen steuerfrei verwendet werden:

§ 30
Zweckwidrigkeit

Kapitel 3
Bestimmungen für Kohle

§ 31
Begriffsbestimmungen, Anmeldung, Erlaubnis

§ 32
Entstehung der Steuer

§ 33
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 34
Verbringen in das Steuergebiet

§ 35
Einfuhr

§ 36
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 37
Steuerbefreiungen, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 4
Bestimmungen für Erdgas

§ 38
Entstehung der Steuer

§ 39
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 40
Nicht leitungsgebundenes Verbringen

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

§ 42
Differenzversteuerung

§ 43
Steuerentstehung, Auffangtatbestand

§ 44
Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit

Kapitel 5
Steuerentlastung

§ 45
Begriffsbestimmung

§ 46
Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet

§ 47
Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken

§ 48
Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl

§ 49
Steuerentlastung für Gasöle und Flüssiggase

§ 50
Steuerentlastung für Biokraft- und Bioheizstoffe

§ 51
Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren

§ 52
Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 54
Steuerentlastung für Unternehmen

§ 55
Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen

§ 56
Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr

§ 57
Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

§ 58
Steuerentlastung für Gewächshäuser

§ 59
Steuerentlastung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff

§ 60
Steuerentlastung bei Zahlungsausfall

Kapitel 6
Schlussbestimmungen

§ 61
Steueraufsicht

§ 62
Steuerliche Betriebsleiter, Steuerhilfspersonen

§ 63
Geschäftsstatistik

§ 64
Bußgeldvorschriften Ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

§ 65
Sicherstellung

§ 66
Ermächtigungen

§ 67
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 2 Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Kapitel 3 Bestimmungen für Kohle

Zu § 31

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 4 Bestimmungen für Erdgas

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu Kapitel 5 Steuerentlastung

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 bis 8

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 261/06

... " ist die Gesamtheit der im Gebiet der Vertragsparteien geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren und deren Überführung in ein Zollverfahren, einschließlich der von den Vertragsparteien eingeführten Verbote, Beschränkungen und Kontrollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.