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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zoonosen-Stichprobenpläne"


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Drucksache 269/20

... "(3) Die Länder, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium), das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und das Robert Koch-Institut können Vorschläge zu Zoonosen-Stichprobenplänen beim Bundesamt und beim Bundesinstitut einreichen; die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch einzureichen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Artikel 1
Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 417/1/20

... Die Bedeutung von durch Lebensmittel bedingten Krankheitsausbrüchen wächst stetig. Die jährlich zu erstellenden Zoonosen-Stichprobenpläne berücksichtigen dies und haben sich im Umfang, d.h. in der Zahl der Untersuchungen, über die Jahre laufend erhöht. Die neuen Programme berücksichtigen einerseits EU-rechtlich vorgegebene Untersuchungen, andererseits wurde das Spektrum an Matrix-Erreger-Kombinationen in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Diesem Umstand trägt die vorgeschlagene Änderung der Nummer 2 (Änderung § 4 Absatz 1 Satz 1) Rechnung. Die neue Zahl an Untersuchungen spiegelt die Realität der Stichprobenpläne realistischer wider als die bisherige.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 2 Sätze 4 und 5 - neu - AVV Zoonosen Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 417/20 (Beschluss)

... Die Bedeutung von durch Lebensmittel bedingten Krankheitsausbrüchen wächst stetig. Die jährlich zu erstellenden Zoonosen-Stichprobenpläne berücksichtigen dies und haben sich im Umfang, d.h. in der Zahl der Untersuchungen, über die Jahre laufend erhöht. Die neuen Programme berücksichtigen einerseits EU-rechtlich vorgegebene Untersuchungen, andererseits wurde das Spektrum an Matrix-Erreger-Kombinationen in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Diesem Umstand trägt die vorgeschlagene Änderung der Nummer 2 (Änderung § 4 Absatz 1 Satz 1) Rechnung. Die neue Zahl an Untersuchungen spiegelt die Realität der Stichprobenpläne realistischer wider als die bisherige.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 1 Satz 1 AVV Zoonosen Lebensmittelkette

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 6 Absatz 2 Sätze 4 und 5 - neu - AVV Zoonosen Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 182/11

... nach § 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe b. Als Grundlage für die Durchführung in den einzelnen Ländern ergeben sich die Einzelheiten hinsichtlich der nach Satz 1 vorzunehmenden Untersuchungen aus den jährlichen bundesweiten Zoonosen-Stichprobenplänen nach § 5 Absatz 1."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Artikel 1
Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette

§ 4
Zoonosen-Monitoringplan 2012 bis 2014.

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 10
Berichterstattung und wissenschaftliche Bewertung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1606: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 101/08

... (3) Die Länder, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt), das Friedrich-Loeffler-Institut und das Robert Koch-Institut können Vorschläge zu Zoonosen-Stichprobenplänen bis spätestens 15. April eines jeden Kalenderjahres für das jeweils nächste Jahr schriftlich beim Bundesinstitut einreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zoonosen-Monitoring

§ 4
Durchführung des Zoonosen-Monitorings

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 6
Vorbereitung des Zoonosen-Stichprobenplanes

§ 7
Ausschuss Zoonosen

§ 8
Expertengruppe Zoonosen

§ 9
Datenübermittlung

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 3
Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

§ 11
Übermittlung von Daten, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Zoonosen-Monitoring

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu den Absätzen 1 bis 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 3
– Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

Zu § 11

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.