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"dienstleistungsrichtlinie"


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0917/3/04
0128/04B
0917/1/04
Drucksache 395/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 159/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 345/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 340/12 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 395/12 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 74/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 339/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 513/12

... "Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Legaldefinition des in § 312f BGB-E verwendeten Begriffs "hinzugefügter Vertrag" weder sinnvoll noch erforderlich. Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Fernabsatzfinanzdienstleistungsrichtlinie, dessen vollständige Umsetzung § 312f BGB-E gewährleisten soll, definiert "hinzugefügte Verträge" nicht. Durch eine von der Richtlinie losgelöste Definition bestünde daher die Gefahr einer fehlerhaften bzw. unvollständigen Umsetzung. Ob ein "hinzugefügter Vertrag" vorliegt, sollte daher abschließend von der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein "hinzugefügter Vertrag" vorliegt, kann es insbesondere darauf ankommen, ob die betroffenen Verträge zueinander im Verhältnis von Haupt- und Nebenvertrag im Sinne eines Zusatzvertrags stehen und ob beide Verträge in einem engen zeitlichen Zusammenhang geschlossen wurden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

§ 16

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2025: Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (BMJ)

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 21/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 557/1/12

... Der Bundesrat hält das in Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 beschriebene Vorgehen zur weiteren Reduzierung der Schriftformerfordernisse für zu restriktiv. Es lässt gänzlich offen, mit welcher Intensität die Verzichtbarkeit der Schriftformerfordernisse geprüft werden soll. Erforderlich ist vielmehr die Überprüfung aller Schriftformerfordernisse des gesamten Normenbestandes analog dem Normenscreening der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dazu sind die Prüfkriterien im Gesetz selbst zu verankern.



Drucksache 298/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 338/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 459/1/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 746/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 212/11 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 357/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 631/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 131/11

... Mit dem Regelungsvorhaben wird eine Informationspflicht der Wirtschaft geändert. Danach wird in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der Berufsanerkennungsrichtlinie das bisherige Verfahren einer öffentlichen Bestellung ersetzt durch ein Verfahren, in dessen Rahmen die Sachkunde des Wägepersonals auf Antrag geprüft wird. Dabei werden dem Sachkundenachweis auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise gleichgestellt, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden. Die mit dem Antragsverfahren einhergehenden Bürokratiekosten schätzt das Ressort auf maximal 5.500 Euro pro Jahr. Der Schätzung wurden im Einzelfall Bürokratiekosten von 110 Euro zugrunde gelegt. Zudem geht das Ressort von max. 50 Antragsverfahren pro Jahr aus.



Drucksache 378/11

... 16 gilt, aber ihr Einsatzbereich könnte erweitert werden, falls die Mitgliedstaaten dies für angemessen erachten, um alle beruflichen Tätigkeiten zu erfassen und nicht nur jene, für die die Dienstleistungsrichtlinie gilt. Desgleichen könnten die Mitgliedstaaten auf Erfahrungen mit den „Einheitlichen Ansprechpartnern“ aufbauen, indem sie Online-Anwendungen weiterentwickeln, durch die die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen aller Berufsangehörigen unter Berücksichtigung des EU-Datenschutzrechts (Richtlinie



Drucksache 314/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 356/11 (Beschluss)

... Hinzu kommt, dass sich die Situation seit 2004 dramatisch zu Lasten des Handwerks verschärft hat. Mit der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zum 28. Dezember 2009 (Richtlinie



Drucksache 232/11 (Beschluss)

... Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Kommission 2011/130/EU, in welchem Signatur-Mindestanforderungen und -Referenzformate für die grenzüberschreitende Verarbeitung elektronischer Dokumente im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden. Der Beschluss entfaltet unmittelbare Rechtswirkung für die Mitgliedstaaten als Adressaten. Danach haben die Mitgliedstaaten u.a. Vorkehrungen zu treffen, die es ihnen ermöglichen, elektronisch signierte Dokumente von Behörden anderer Mitgliedstaaten weiter zu verarbeiten, sofern diese mit einer fortgeschrittenen XML-, CMS- oder PDF-Signatur im BES- oder EPES-Format gemäß den im Anhang des Beschlusses festgelegten technischen Spezifikationen signiert worden sind.



Drucksache 524/1/11

... Soweit bei den Meldevorgängen Anforderungen an Dienstleistungserbringer gestellt werden bzw. diese Verfahren und Formalitäten im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit durchführen müssen, erscheint die Einbindung der einheitlichen Stelle nach § 71a VwVfG zumindest im Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie notwendig. Der Bundesrat bittet daher, insbesondere bei den Verfahren betreffend die Wohnungsgeber und die Beherbergungsbetriebe die Anordnung des Verfahrens nach § 71a VwVfG zu prüfen.



Drucksache 32/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 212/1/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 834/1/11

... Zu berücksichtigen ist, dass die EA in Deutschland keine reinen Online-Informationsportale sind. Vielmehr wurden im Zuge der Umsetzung von Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwa 200 Institutionen zu EA gemacht, in denen Bürgerinnen und Bürger - auch in Einzelgesprächen - beraten werden. Außerdem haben die Länder für die elektronische Verfahrensabwicklung in Umsetzung von Artikel 8 der



Drucksache 196/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 216/11 (Begründung)

... Absatz 4 regelt die Anforderungen an die Gleichwertigkeit von Nachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit inländischen Nachweisen. In diesem Zusammenhang wird auch bestimmt, in welcher Form derartige Nachweise vorgelegt werden müssen. Die Bestimmungen dienen der Umsetzung von Artikel 5 Absatz 3 der EU-Dienstleistungsrichtlinie und folgen insoweit entsprechenden Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (vgl. dort insbesondere Artikel 8 - Änderung des



Drucksache 877/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 38/1/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 96/1/11

... 12. Notifizierungsverfahren nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie sind Teil der Implementierung des Rechtsaktes und nicht der Amtshilfe im IMI. Die Einbeziehung von Notifizierungsverfahren in das IMI wird abgelehnt. Gerade auch die von der Kommission gewünschte Ressourceneinsparung durch Verwendung bestehender Nutzergruppen kann auf diesem Gebiet sonst nicht erreicht werden.



Drucksache 232/1/11

... Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Kommission 2011/130/EU, in welchem Signatur-Mindestanforderungen und -Referenzformate für die grenzüberschreitende Verarbeitung elektronischer Dokumente im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie geregelt werden. Der Beschluss entfaltet unmittelbare Rechtswirkung für die Mitgliedstaaten als Adressaten. Danach haben die Mitgliedstaaten u.a. Vorkehrungen zu treffen, die es ihnen ermöglichen, elektronisch signierte Dokumente von Behörden anderer Mitgliedstaaten weiter zu verarbeiten, sofern diese mit einer fortgeschrittenen XML-, CMS- oder PDF-Signatur im BES- oder EPES-Format gemäß den im Anhang des Beschlusses festgelegten technischen Spezifikationen signiert worden sind.



Drucksache 96/11 (Beschluss)

... 9. Notifizierungsverfahren nach der EG-Dienstleistungsrichtlinie sind Teil der Implementierung des Rechtsaktes und nicht der Amtshilfe im IMI. Die Einbeziehung von Notifizierungsverfahren in das IMI wird abgelehnt. Gerade auch die von der Kommission gewünschte Ressourceneinsparung durch Verwendung bestehender Nutzergruppen kann auf diesem Gebiet sonst nicht erreicht werden.



Drucksache 32/1/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 142/11

... Mitgliedstaaten kommt die Schlüsselrolle bei der Einführung von Energieeffizienz-Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des 20 %-Ziels zu. Bislang haben die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz, die im Rahmen der Energiedienstleistungsrichtlinie eingeführt wurden, den nationalen Rahmen für die Entwicklung von Energieeffizienz-Politik in den Endkundensektoren bestimmt59. Angesichts dieses neuen Energieeffizienzplans, der alle Sektoren von der Erzeugung bis zum Endverbrauch abdeckt, ist offensichtlich, dass der nationale Rahmen dahingehend erweitert werden muss, dass er die gesamte Energiekette60 umfasst, wodurch weitere Energieeinsparpotenziale nutzbar gemacht werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 123/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 356/11

... Hinzu kommt, dass sich die Situation seit 2004 dramatisch zu Lasten des Handwerks verschärft hat. Mit der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zum 28. Dezember 2009 (Richtlinie



Drucksache 741/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 38/11

... war ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen. Dadurch wurden ungerechtfertigte Hindernisse aufgehoben, der Regulierungsrahmen vereinfacht und ein Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen geleistet. Es bleibt aber noch viel zu tun. Die unlängst verabschiedete Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte" bekräftigte die Bedeutung des Binnenmarkts für Dienstleistungen und die Notwendigkeit seines weiteren Ausbaus. Ausgehend von den Ergebnissen des Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung" der Dienstleistungsrichtlinie stellt diese Mitteilung ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm auf, das uns diesem Ziel näher bringen soll. Sie ergänzt und verstärkt die laufenden Bemühungen auf EU-Ebene um die Verbesserung der Funktionsweise der Dienstleistungsmärkte, insbesondere im Rahmen der Folgearbeiten der "Überwachung des Handels- und Vertriebsmarktes "4 und der zentralen Initiative "Eine Digitale Agenda für Europa" im Rahmen der Europa 2020-Strategie5 sowie im Lichte der künftigen Initiativen zur Förderung der besseren Funktionsweise des Binnenmarkts für den elektronischen Geschäftsverkehr6.



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Zu berücksichtigen ist, dass die EA in Deutschland keine reinen Online-Informationsportale sind. Vielmehr wurden im Zuge der Umsetzung von Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwa 200 Institutionen zu EA gemacht, in denen Bürgerinnen und Bürger - auch in Einzelgesprächen - beraten werden. Außerdem haben die Länder für die elektronische Verfahrensabwicklung in Umsetzung von Artikel 8 der



Drucksache 138/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 78/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 232/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 32/11 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 230/11 (Beschluss)

... l. I S. 1643) geändert worden ist. Bei dieser Änderung, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 825/11

... ) in Bezug auf die dienstleistungsrelevanten Rechtsnormen im ökologischen Landbau umzusetzen. Schließlich war den Maßgaben der Richtlinie



Drucksache 176/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 190/11

... Um das Umfeld für Unternehmen und Neugründungen weiter zu verbessern, wurden im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie allein auf Bundes- und Landesebene über 350 Gesetze und Verordnungen angepasst und damit Erleichterungen für Dienstleister geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner auf Ebene der Länder, sonstige verfahrensmäßige Erleichterungen sowie die Herstellung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die europäische Verwaltungszusammenarbeit. Im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen wurden durch die Umsetzung der Europäischen



Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Diesem gestuften Aufbau entspricht es, dass § 54 Absatz 4 zunächst die Erlaubnis für die Dienstleistung behandelt, die das Unternehmen erhält und für die die EG-Dienstleistungsrichtlinie anzuwenden ist.



Drucksache 378/11 (Beschluss)

... bereits heute zur Verfügung. Jedoch können sich die Bürger, dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie entsprechend, derzeit nur an die einheitlichen Ansprechpartner wenden, wenn sie als Selbständige und entsandte Mitarbeiter, nicht aber, wenn sie als Angestellte arbeiten wollen. Zudem sind die einheitlichen Ansprechpartner nicht für alle reglementierten Berufe zuständig, sondern nur für Berufe, die in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen. Beide Unterscheidungen sind den Bürgern in der Praxis kaum zu vermitteln.



Drucksache 524/11 (Beschluss)

... Soweit bei den Meldevorgängen Anforderungen an Dienstleistungserbringer gestellt werden bzw. diese Verfahren und Formalitäten im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit durchführen müssen, erscheint die Einbindung der einheitlichen Stelle nach § 71a VwVfG zumindest im Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie notwendig. Der Bundesrat bittet daher, insbesondere bei den Verfahren betreffend die Wohnungsgeber und die Beherbergungsbetriebe die Anordnung des Verfahrens nach § 71a VwVfG zu prüfen.



Drucksache 96/11

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 379/11

... Der Anwendungsbereich der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG)8 überschneidet sich mit diesem Vorschlag. Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial voll auszuschöpfen. Daher wird vorgeschlagen, dass diese beiden Richtlinien mit Ausnahme des Artikels 4 Absätze 1 bis 4 und der Anhänge I, III und IV der Energiedienstleistungsrichtlinie mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie aufgehoben werden. Bei diesen Bestimmungen geht es darum, bis 2017 einen Energieeinsparrichtwert von 9 % des Endenergieverbrauchs der einzelnen Mitgliedstaaten in den fünf Jahren vor der Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie zu erreichen. Dieses Ziel hat zwar einen anderen Umfang und Anspruch, dennoch trägt es zur Verwirklichung des EU-Energieeffizienzziels von 20 % bis 2020 bei und sollte daher bis 2017 weiter gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 38/11 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 586/10 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 775/10

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 793/1/10

... kein zwingender Umsetzungsbedarf bestehen, da die Führung der Insolvenzverwaltervorauswahllisten derzeit gesetzlich nicht geregelt ist und die Insolvenzrichter bei der Aufnahme in die Vorauswahllisten die Wertungen der Dienstleistungsrichtlinie zu beachten haben. Zudem ist es mit guten Gründen vertretbar, die Ausnahmeregelung des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe i der Dienstleistungsrichtlinie als einschlägig anzusehen. So hat bereits der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 8 Dezember 2005 - IX ZB 308/ 04 -, ZIP 2006, 247) zur Entlassung eines Insolvenzverwalters festgestellt, dass dieser auch im öffentlichen Interesse tätig ist. Denn der Insolvenzverwalter ist ein externer Funktionsträger mit Teilhabe an hoheitlicher Gewalt, da er die Beschlagnahmefunktion des insolvenzgerichtlichen Verfahrens ausführt.



Drucksache 831/1/10

... 14. Eine Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden muss erstellt, gepflegt und aktualisiert werden. Neben der Zuständigkeit und Kostentragung wäre nach Auffassung des Bundesrates ein möglicher Bedarf für eine derartige Veröffentlichung zu klären. Eventuell ist es sinnvoller, die auf der Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichteten "Behördenfinder", über die die für Behörden-Dienstleistungen zuständigen Stellen ausfindig gemacht werden können, dahingehend zu erweitern, dass die für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Stellen abgefragt werden können.



Drucksache 306/10

... Dienstleistungsrichtlinie



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.