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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"strafrechtlicher Vorschriften"


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Drucksache 771/17 (Beschluss)

... 51. Kritisch sieht der Bundesrat auch Artikel 61 des Verordnungsvorschlags. Dieser enthält Vorschriften, die die Mitgliedstaaten zur Anpassung strafrechtlicher Vorschriften verpflichten. Unter anderem müssen die Mitgliedstaaten über Vorschriften verfügen, nach denen finanzielle Sanktionen mindestens den wirtschaftlichen Vorteil, der sich aus dem Verstoß gegen die Harmonisierungs-rechtsvorschriften der Union ergibt, ausgleichen (vergleiche Artikel 61 Absatz 4 der vorgeschlagenen Verordnung). Es ist sicherzustellen, dass Artikel 61 nicht in die Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten eingreift.

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Drucksache 771/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Anwendungsbereich

Zu Begriffsbestimmungen

Zu einzelnen Vorschriften

Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung

Zu Kontrollsystemen

Zu Sanktionsregelungen

Zum Anhang

Zur Übersetzung von Dokumenten


 
 
 


Drucksache 71/14 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt den mit dem Prostitutionsgesetz im Strafrecht eingeleiteten Paradigmenwechsel vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution. Dieser entspricht der strafrechtlichen Systematik, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob dieser Schutz durch die Reform einzelner strafrechtlicher Vorschriften noch weiter verstärkt werden kann. Dies betrifft zum einen die Vereinheitlichung der Schutzaltersgrenzen, die Abschaffung des sogenannten Vermieterprivilegs, das eine mildere Strafdrohung bei der Ausbeutung durch den Wohnungsinhaber nach § 180a Absatz 2 Nummer 2

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Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 582/11

... Bei der Gestaltung strafrechtlicher Vorschriften, mit denen in erster Linie die Wirksamkeit der EU-Politik sichergestellt werden soll, müssen auch die nachstehenden Fragen sorgfältig geprüft werden:

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Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 364/1/07

... 16. Der Bundesrat erkennt an, dass nach dem Urteil des EuGH vom 13. September 2005 (Rechtssache C-176/03, Kommission gegen Rat) eine Annexkompetenz der Gemeinschaft zum Erlass strafrechtlicher Vorschriften bestehen kann. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Regelungskompetenz hinsichtlich des materiellen Strafrechts aus dem Gesichtspunkt der Annexkompetenz nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen strafrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, um die volle Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Rechtsnormen zu gewährleisten, und wenn die Anwendung von Sanktionen eine unerlässliche Maßnahme darstellt.



Drucksache 364/07 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat erkennt an, dass nach dem Urteil des EuGH vom 13. September 2005 (Rechtssache C-176/03, Kommission gegen Rat) eine Annexkompetenz der Gemeinschaft zum Erlass strafrechtlicher Vorschriften bestehen kann. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Regelungskompetenz hinsichtlich des materiellen Strafrechts aus dem Gesichtspunkt der Annexkompetenz nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen strafrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, um die volle Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Rechtsnormen zu gewährleisten, und wenn die Anwendung von Sanktionen eine unerlässliche Maßnahme darstellt.



Drucksache 495/06

... O. in Erwägung der Bedeutung der Frage der rechtmäßigen Einbeziehung strafrechtlicher Vorschriften in die auf der Grundlage der ersten Säule der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften als weitere Etappe in der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts,



Drucksache 550/06 PDF-Dokument



Drucksache 771/1/17 PDF-Dokument



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