Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
(Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 21. März 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksachen 19/8613 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG) - Drucksachen 19/7504, 19/8036 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.04.19
Erster Durchgang: Drucksache. 17/19

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a werden die Wörter " § 6a Absatz 1 Nummer 3 Satz 3" durch die Angabe " § 6a Absatz 1a" ersetzt.

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert: