Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern"

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stuttgart, 2. April 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann

Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Seit annähernd einem Jahr liegt dem Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserungen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen" (Bundestags-Drucksache 19/1594 vom 11. April 2018) vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Bundestag sind bisher nicht zu erkennen. Auch die Bundesregierung zeigt bisher keine Aktivitäten, um dem Auftrag im Koalitionsvertrag, Schutzlücken des § 201a StGB hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu schließen, zu entsprechen. Diese Inaktivität sollte zum Anlass genommen werden, auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu drängen und damit zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber seinen Beitrag leistet, den mit dem "Gaffen" verbundenen Missständen zu begegnen.