Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 2. April 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland zu hohe Belastungen mit Nitrat im Grundwasser gibt und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen erforderlich sind. Zur Vermeidung von Überdüngung muss das Düngemanagement auch in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16) weiter verbessert werden.

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung zur Abwehr drohender Sanktionen im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens umgehend Gespräche mit der Europäischen Kommission aufgenommen hat. Er bittet jedoch um eine frühzeitige Beteiligung der Länder, da durch die geplanten Änderungen der Düngeverordnung (DüV) die Belange aller landwirtschaftlichen Betriebe umfassend betroffen sind. Er bittet insbesondere darum, das hohe Potenzial von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zum Schutz von Grund-und Oberflächenwasser, nachweislich insbesondere für den Eintrag von Nitrat‐ und Pflanzenschutzmitteln und zur Verringerung der Wasserbelastungen, ausreichend zu berücksichtigen. Die Änderungen würden sich ansonsten in der Praxis auch für den Gewässerschutz kontraproduktiv auswirken können.

Der Bundesrat erkennt an, dass aufgrund der EU-rechtlichen Anforderungen, insbesondere auch aus dem EuGH-Urteil Rechtssache C-543/16, nur begrenzte Spielräume bestehen. Er bittet die Bundesregierung, bei den Gesprächen mit der EU-Kommission, sich für die Berücksichtigung der folgenden Maßgaben bei der Novellierung der Düngeverordnung einzusetzen: