Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 92. Sitzung am 4. April 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8913, 19/9027 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/8913 angenommen.

Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der parallele Umbau des konventionellen Kraftwerksparks und der steigende grenzüberschreitende Stromhandel erhöhen den Transportbedarf im deutschen Stromnetz. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßen daher die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus werden wichtige gesetzliche Änderungen vorgenommen, um die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen zu beschleunigen, die Kosten für Netzengpassmanagement zu reduzieren und den Umbau der Stromerzeugungslandschaft zu flankieren.

Neben den gesetzlichen Änderungen sehen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD weitere begleitende Handlungsmöglichkeiten, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen, sowie Prüfbedarf im Energierecht:

Ebenso soll die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Handlungsspielräume für das EEG nutzen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 ergeben.