Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zu einer jährlichen Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation

Freistaat Sachen Dresden, den 5. April 2019
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zu einer jährlichen Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation zuzuleiten.

Ich bitte Sie, diese Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer

Entschließung des Bundesrates zu einer jährlichen Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Im Sinne eines sachgerechten Wolfsmanagements fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Erhaltungszustand der Wolfspopulation einer jährlichen Beurteilung zu unterziehen. Diese Beurteilung sollte insbesondere eine Aussage darüber enthalten, welchen Beitrag das einzelne Bundesland für die gesamtstaatliche Verpflichtung zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes geleistet hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig in den jährlichen Bericht über den Wolfsbestand in Deutschland wissenschaftlich fundierte Abschätzungen über den gesamten Bestand der Wölfe aufzunehmen.

Begründung:

Eine Beurteilung des Erhaltungszustandes des Wolfs alle sechs Jahre (FFH-Berichtszeitraum) ist angesichts der dynamischen Populationsentwicklung nicht ausreichend. Die dynamische Wolfsentwicklung erfordert gegebenenfalls eine Anpassung des Wolfsmanagements in relativ kurzen Intervallen. Zur Feststellung des Bedarfs einer solchen Anpassung ist eine jährliche Überprüfung und Beurteilung des Bestandes erforderlich. Um den Ländern zu ermöglichen, ihr Management anpassen zu können, müsste eine solche Bewertung Aussagen darüber enthalten, in welchem Umfang der jeweils landesspezifische Bestand seinen Anteil bezogen auf die gesamtstaatliche Verpflichtung zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes erbracht hat.

Die bisher übliche reine Betrachtung der tatsächlich nachgewiesenen Tiere und Rudel, ohne Einbeziehung der Jungtiere, ist in der Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar und trägt nicht zur Akzeptanz des Wolfsmanagements bei.