Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Begründung

Der Vorschlag einer Entschließung folgt der Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. 846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008, BR-Drs. 349/08(B) HTML PDF ). Die Gegenäußerung der Bundesregierung und die Ablehnung der vom Bundesrat unterstützten Ergänzung in § 99 Absatz 1 Satz 2 und 3 GWB (Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a) durch den Deutschen Bundestag geben zu der Sorge Anlass, dass auf europäischer Ebene nicht mit dem erforderlichen Nachdruck auf die Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit hingewirkt wird. Es ist in diesem Zusammenhang erneut daran zu erinnern, dass die Innenminister und -senatoren der Länder wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, dass bei der Novellierung des GWB eine klarstellende Regelung zu treffen ist, wonach die Übertragung von Aufgaben zwischen kommunalen Körperschaften unter das innerstaatliche Organisationsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist.