Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe
(Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG)

Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 19. Mai 2006 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 250/06(Beschluss) PDF .*)