Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz -

986. Sitzung des Bundesrates am 13. März 2020

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:

Zu Nummer 4

Nummer 4 ist wie folgt zu fassen:

"4. Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Gesundheit, gemeinsam mit den Bundesoberbehörden unter Beteiligung der zuständigen Behörden der Länder eine Evaluation der bereits gemeldeten Ursachen für Lieferengpässe vorzunehmen. Ziel ist es, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen für die zukünftige Vermeidung von Lieferengpässen vorzuschlagen. Dem Beirat gemäß § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Mit dem GKV-FKG wird der bisherige Jour Fixe in einen Beirat mit neuer Zusammensetzung überführt. Dabei wird der Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Beobachtung und Bewertung der Versorgungslage gelegt - in der Begründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung von Therapiealternativen ein wesentliches Ziel des Beirats in seiner neuen Zusammensetzung sein soll. Der neue gesetzliche Auftrag an den Beirat umfasst weder eine Ursachenermittlung noch die Erarbeitung von Empfehlungen zur Vorbeugung.

Die im nunmehr erweiterten Jour Fixe/Beirat vorhandenen Organisationen verfügen nur punktuell über direkte Informationen zu den Ursachen einzelner Lieferengpässe. Bei den Bundesoberbehörden sind bereits jetzt Angaben zur Ursache der gemeldeten Lieferengpässe vorhanden. Insoweit sollten sie vorrangig von den zuständigen Behörden des Bundes ausgewertet werden und als Basis für die gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Länder zu erarbeitenden Empfehlungen dienen. Der Beirat sollte zu den Empfehlungen gehört werden.