Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen

Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen

Begründung:

Die Digitalisierung führt zu neuen Anwendungen und Geschäftsmodellen auch im Telekommunikationsbereich, für die der Rechtsrahmen, insbesondere das TKG, nicht mehr in Gänze zutreffend ist.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Digitalen Agenda 2014-2017 bereits wichtige Weichen für die Begleitung des Digitalisierungsprozesses in Deutschland gestellt. Die Digitale Agenda zielt neben der Ausschöpfung der wirtschaftlichen Potenziale durch die Digitalisierung auch auf den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und ihrer Kommunikation im Internet ab. Die Sicherheit von datenverarbeitenden Systemen und der Schutz der Daten sollen als zentrale Querschnittsthemen der Digitalisierung in allen Handlungsfeldern berücksichtigt werden. Das Maßnahmenprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft" ist hierbei ein wichtiger Baustein.

Der Bundesrat hat sich bereits in seinem Beschluss zur Digitalen Binnenmarktstrategie entsprechend positioniert (BR-Drucksache 212/15(B) HTML PDF ).

Der Fachdialog "Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Lösung dieser Fragestellungen wird begrüßt. Allerdings gibt es für die genannten Punkte, insbesondere bezüglich der Messengerdienste, aufgrund der starken Nutzung kurzfristigen Anpassungsbedarf.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu einer Überprüfung des nationalen Telekommunikationsrechtsrahmens auf. Dieser Rechtsrahmen soll angemessene Regelungen zur Ermöglichung neuer, für die wirtschaftliche Entwicklung wichtiger Kommunikationsformen schaffen, unter Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre der Nutzer. Konkreten Änderungsbedarf sieht der Bundesrat bei

Im Rahmen der "Digital Single Market"-Strategie der Kommission ist auch eine Überarbeitung des Telekommunikationsrechtsrahmens vorgesehen, die mit einer umfassenden Konsultation eingeleitet wurde. Die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens wird jedoch erst mittelfristig greifen. Deshalb sind insbesondere in den oben genannten Bereichen bereits jetzt Ansätze im nationalen Rechtsrahmen erforderlich.