Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 31. August 2020 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Zu der Entschließung des Bundesrates:

"Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung" vom 5. Juni 2020 (Drucksache 094/20 (PDF) ) nimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wie folgt Stellung:

Nach dem EU-Lebensmittelhygienerecht sind Schlachttiere grundsätzlich lebend in einen zugelassenen Schlachtbetrieb zu transportieren und dort zu schlachten. Eine Ausnahme vom Schlachthofgebot besteht derzeit im EU-Recht nur für in Wildfarmen gehaltenes Schalenwild sowie, unter außergewöhnlichen Umständen, für Bisons. Die Schlachtung von Rindern, Schweinen, kleinen Wiederkäuern und Pferden im Herkunftsbetrieb ist nicht vorgesehen.

§ 12 Absatz 2 der Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) erweitert den Anwendungsbereich national auf einzelne Huftiere der Gattung Rind, die ganzjährig im Freiland gehalten werden. Diese dürfen mit Genehmigung der zuständigen Behörde im Haltungsbetrieb geschlachtet, oder zur Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr getötet werden, wenn die für in Wildfarmen gehaltenes Schalenwild und Bisons geltenden Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 eingehalten werden. Diese nationale Ausnahmeregelung wurde von der Europäischen Kommission 2009 notifiziert.

Die Forderungen des Bundesrates sehen im Einzelnen folgendes vor:

Der o.g. Entwurf der Europäischen Kommission einer Delegierten Verordnung zur Änderung der VO (EG) Nr. 853/2004 sieht die Möglichkeit der Schlachtung von Rindern und Pferden im Herkunftsbetrieb vor. Damit geht der Vorschlag bereits über die nationale Ausnahmeregelung des § 12 Absatz 2 Tier-LMHV hinaus, die nur für ganzjährig im freien gehaltene Rinder gilt. BMEL hat sich in der Diskussion des Entwurfs der Europäischen Kommission von Anfang an für eine Ausweitung dieser Regelung auch auf die Tierart Schwein ausgesprochen und wird dies in den weiteren Beratungen auch weiter tun. Der von der Europäischen Kommission für den September angekündigte Vorschlag bleibt abzuwarten.