Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Februar 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87e Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.