Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

Brüssel, 19.08.2016
C(2016) 5446 final
Herrn Stanislaw TILLICH
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission "Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte" (COM (2016) 127 final). Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Pläne für eine stärkere Sichtbarkeit der sozialen Dimension der EU und die angestrebte Aufwärtskonvergenz unterstützt.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die soziale Dimension des Europäischen Semesters weiter gestärkt werden sollte, um die Ziele der Strategie Europa 2020 in puncto Armutsbekämpfung und Beschäftigung zu erreichen. Im vorläufigen Entwurf der Säule sehen wir ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels.

Sobald die europäische Säule sozialer Rechte steht, könnte sie vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und sich ändernder Arbeitsmodelle als Referenz für das Leistungsscreening der Mitgliedstaaten im Beschäftigungs- und Sozialbereich dienen, um die Reformprozesse auf nationaler Ebene voranzutreiben. Zudem könnte sie als Richtschnur für die erneuerte Konvergenz innerhalb des Euro-Raums fungieren. Völlig zu Recht verweist der Bundestag hier auf das überaus erfolgreiche deutsche System der dualen Berufsausbildung. Diese und andere bewährte Verfahren schaffen die Grundlage für ein wechselseitiges Lernen und können eine Quelle der Inspiration für andere Mitgliedstaaten sein. Die Säule wird diese Entwicklung begünstigen.

Die Kommission nimmt die Anmerkungen des Bundesrats, dass es noch einer Präzisierung bei der konkreten Umsetzung der vorgeschlagenen Prinzipien bedarf und nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips ein vorsichtiger Ansatz bei der Vorlage neuer Rechtsvorschläge anzuwenden ist, entsprechend zur Kenntnis.

Die Kommission ist sich sehr bewusst, dass der Bildungsbereich in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen fällt. Allerdings gewinnen die Verbindungen zu und die Partnerschaften mit Akteuren des Arbeitsmarktes und Unternehmen zunehmend an Bedeutung.

Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass die Rechtsform der Säule noch festgelegt werden muss. Der Zweck dieses Konsultationsverfahrens besteht just darin, Meinungen eines breiten Spektrums der Gesellschaft - von nationalen Behörden über Sozialpartner bis hin zu Bürgerinnen und Bürgern - einzuholen, um im nächsten Jahr konkretere Vorschläge vorzulegen. Die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens, das noch bis zum 31. Dezember 2016 läuft, werden in die endgültige Fassung der Säule einfließen, die in Kürze vorgestellt werden soll.

Die Kommission hojft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen,

Carlos Moedas
Mitglied der Kommission
Mit vorzüglicher Hochachtung