Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2020: Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2020 über die beabsichtigte Einwilligung in eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1503 Titel 684 03 - Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus - bis zur Höhe von 275.000 T Euro

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 4. März 2020
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1503 Titel 684 03 eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 275.000 T Euro zu leisten.

Die Haushaltsmittel werden zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in Höhe von bis zu 250.000 T Euro sowie für Informations- und Aufklärungsmaßnahmen der Bevölkerung in Höhe von bis zu 25.000 T Euro benötigt.

Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe war eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) geboten: Der Krisenstab der Bundesregierung kam am 3. März 2020 überein, dass aus zwingenden Gründen ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich war. Daher hat das BMF die Einwilligung gegenüber dem BMG erteilt, um unverzüglich die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen einleiten zu können.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn