Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 2. Juli 2019 zu dem o.g. Gesetz wie folgt Stellung genommen:

In seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 hat der Bundesrat zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. März 2019 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches eine Entschließung gefasst. Sie haben hierzu eine Stellungnahme des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erbeten.

Im BMEL wird derzeit der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften erarbeitet. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem notwendige Anpassungen an unmittelbar geltendes europäisches Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt werden. Inwieweit der Gesetzentwurf auch die vom Bundesrat gewünschten weiteren Änderungen an § 40 Absatz 1a LFGB enthalten wird, ist derzeit noch nicht entschieden. BMEL wird jedoch zu gegebener Zeit die Länder hiervon unmittelbar in Kenntnis setzen.

Zur Erarbeitung eines einheitlichen Bußgeldkatalogs hat die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) auf Initiative des BMEL im Jahr 2018 die Einrichtung einer Projektgruppe "Bußgeldkatalog" unter Vorsitz des Landes Sachsen beschlossen. Diese hat bisher allerdings lediglich einmal getagt, zur nächsten Sitzung hat das Vorsitzland Sachsen für den 4. Juli 2019 eingeladen. Nähere Angaben zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalogs müssten beim Vorsitzland Sachsen erfragt werden.