Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld

Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. März 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.