Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1503 Titel 684 03 - Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus - bis zur Höhe von 2.110.000 T Euro

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 20. März 2020
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1503 Titel 684 03 eine weitere außerplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 2.110.000 T Euro zu leisten.

Die Haushaltsmittel werden zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus zur Aufrechterhaltung der Versorgung im Gesundheitswesen benötigt.

Trotz der Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe war eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Das neue Coronavirus verbreitet sich unverändert weiter. Der Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA),

Beatmungsgeräten und antiviralen Mitteln zur Bekämpfung des Coronavirus steigt immens. Das BMG bestätigt, dass der Umfang der bisher verausgabten und gebundenen Mittel sowie das Volumen für die notwendigen weiteren Aufträge über die mit den vorherigen apl.-Anträgen bewilligten Mittel i.H. vom 998.000 T Euro deutlich hinausgehen.

Es wird ein weiterer Bedarf i.H. vom 2.000.000 T Euro vorgesehen, da der steigende Bedarf u.a. an PSA, Beatmungsgeräten und antiviralen Mitteln und die sich weiter zuspitzende Angebotssituation es zwingend erforderlich machen, sofortige Vertragszusagen in erheblichem Umfang und erheblicher Höhe abgeben zu können. Nur so ist es möglich, eine situationsbezogene, schnelle Entscheidung für weitere konkrete Beschaffungsmaßnahmen zu treffen und so somit auch durch Zeitverzug ausgelöste weitere Kostensteigerungen zu vermeiden.

Es gibt extreme Lieferengpässe bei gleichzeitig steigenden Preisen. Der Bedarf in den Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens muss deshalb zentral auch vom BMG beschafft werden. Alle Gelegenheiten, von seriösen Anbietern, insb. Schutzmasken, zu erwerben, müssen genutzt werden. Verfügbare Bestände müssen umgehend aufgekauft werden, um zu verhindern, dass Nachfrager im Ausland den Zuschlag erhalten. Hinzu kommt, dass die Angebote meist nur für denselben Tag aufrechterhalten werden, weil die Anbieter zahlreiche konkurrierende Nachfragen aus der ganzen Welt haben.

Darüber hinaus werden insgesamt Mittel i.H. vom 110.000 T Euro für das Robert Koch-Institut für das "Contact-Tracing", für das Paul-Ehrlich-Institut sowie für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Unterstützung einer schnellen Impfstoffentwicklung und für Maßnahmen zur Aufklärung und Information der Bevölkerung benötigt.

Das Material soll gegen Kostenerstattung an Krankenhäuser und Ärzte abgegeben werden. Die Einnahmen sollen im Epl. 15 verbucht werden.

Aufgrund der extrem angespannten Marktsituation war ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich. Daher hat BMF die Einwilligung gegenüber BMG erteilt, um unverzüglich die dringend notwendigen Maßnahmen einleiten zu können.

Soweit Mittel für Maßnahmen vor Einwilligung des BMF nach § 37 Absatz 1 BHO verausgabt oder rechtlich gebunden wurden, wird die Genehmigung des BMF nach § 116 Absatz 2 BHO erteilt.

Entsprechend dem mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vereinbarten Verfahren erhält der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur unverzüglichen Mitteilung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die außerplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn