Beschluss des Bundesrates:
Erste Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage Änderungen
und
Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

A Änderungen

B Entschließung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken beziehungsweise Regelungen zu schaffen, dass die auf Grund der unterschiedlichen Umsetzung der Betriebsprämienregelungen in Deutschland und anderen angrenzenden Mitgliedstaaten auftretende Ungleichbehandlung in Grenzregionen für solche Landwirte in Deutschland vermieden bzw. ausgeglichen wird, die Flächen in angrenzenden Mitgliedstaaten bewirtschaften.

Begründung

Das oben genannte Problem tritt auf, weil in Deutschland ein Flächenmodell, in angrenzenden Mitgliedstaaten jedoch das historische Betriebsmodell zur Anwendung kommt. Dadurch können deutsche Landwirte selbst im Falle einer Antragstellung in angrenzenden Mitgliedstaaten keine Zahlungsansprüche für ihre dortigen Flächen erhalten.

Dies hat zur Folge, dass Betriebe mit Flächen in angrenzenden Mitgliedstaaten für dort gelegene Flächen keine Flächengrundprämien erhalten. Eine Ausklammerung dieser Flächen aus den Flächengrundprämien führt zu einer eklatanten Schlechterstellung im Vergleich zu den übrigen Betrieben, deren Flächen vollständig in Deutschland liegen.

Es ist deshalb eine Lösung entweder im nationalen Rahmen oder durch Ausgestaltung von EU-Recht notwendig, die die spezifische Benachteiligung deutscher Betriebe mit landwirtschaftlichen Flächen in angrenzenden Mitgliedstaaten verhindert beziehungsweise ausgleicht.