Beschluss des Bundesrates
Siebenundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Siebenundvierzigste Anrechnungsverordnung - 47. AnrV)

Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.