Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.