Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 98. Sitzung am 9. Mai 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/9863 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes - Drucksache 19/8751 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 056/19 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft."