Unterrichtung durch die Bundesregierung
Achter Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes

Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 30. April 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
als Anlage übersende ich Ihnen - im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung - den Achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes. Der Bericht ist gemäß § 15 des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit der Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277) dem Deutschen Bundestag zu übermitteln.

Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 30. April 2019 beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

* wird als Bundestags-Drucksache 19/10060 verteilt