Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08

Europäische Kommission Brüssel, den 8. Oktober 2008
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Kommission dankt dem Bundesrat für die Prüfung des Weißbuchs über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts und seine Stellungnahme zu dieser Frage. Ihre Auffassung ist ein wertvoller Beitrag im Rahmen des Konsultationsprozesses und wird gründlich geprüft.

Die Kommission stellt mit besonderer Genugtuung fest, dass der Bundesrat die mit dem Weißbuch verfolgten Ziele der Kommission begrüßt, und grundsätzlich die Bestrebungen der Kommission, das System für Schadenersatzklagen wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts zu optimieren, unterstützt.

Ferner nimmt die Kommission Ihre Bedenken und Vorschläge im Hinblick auf bestimmte im Weißbuch vorgeschlagene konkrete Maßnahmen zur Kenntnis, insbesondere in Fragen des kollektiven Rechtsschutzes und der Beweiserhebung.

Die Kommission wird Ihren Anmerkungen bei der Bewertung der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung die gebührende Aufmerksamkeit schenken. Die Kommission ist dem Bundesrat besonders dankbar für die detaillierten Kommentare zu allen Themen des Weißbuchs. Diese Kommentare leisten einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Kommission und wir werden sie im Einzelnen sorgfältig prüfen - sowohl die positiven als auch die negativen.

Die Kommission freut sich auf einen weiterhin fruchtbaren Dialog mit allen Beteiligten und wird angemessene Folgemaßnahmen vorschlagen, um die mit dem Weißbuch verfolgten Ziele zu erreichen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström